Geschrieben von Kamler Johanssen am 10.05.2011 um 15:15:
Drittes Wahlrechtänderungsgesetz
Stellv. Präsident
Die Unionsministerin der Justiz, Anastasia von Metternich von der KDU, hat Aussprache zu folgendem Gesetzesentwurf beantragt:
Drittes Wahlrechtänderungsgesetz
§ 1 Änderungen
Das Wahlgesetz wird in folgenden Punkten geändert:
1. § 11 wird wie folgt neu gefasst: "Um zur Wahl zugelassen zu werden, muss ein Wahlvorschlag spätestens 24 Stunden vor Wahlbeginn öffentlich an der vom Unionswahlleiter bestimmten Stelle eingereicht werden."
2. § 17 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst: "Entfallen auf einen Wahlvorschlag mehr Mandate als Kandidaten auf ihm verzeichnet sind, beginnt für die offenen Mandate am fünften Tag nach Wahlenede Tag eine Nachwahl gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes."
3. § 18 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst: "Kann ein Mandat aufgrund eines Mandatsverlustes oder -verzichtes nicht mehr durch Kandidaten auf dem Wahlvorschlag besetzt werden, beginnt für das offene Mandat am fünften Tag nach seiner Offenwerdung eine Nachwahl gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes statt."
4. § 7 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: "Er macht ihn spätestens vierzehn Tage vor Wahlbeginn im Unionsgesetzblatt bekannt. Für Nachwahlen gemäß § 17 Abs. 4 und § 18 Abs. 4 dieses Gesetzes wird der Wahlzeitraum spätestens mit Beginn der Wahl im Unionsgesetzblatt bekannt gegeben."
§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Diese Aussprache wird auf Bitte des Antragstellers mit der Begründung der Dringlichkeit vorläufig – vorbehaltlich weiteren Aussprachebedarfs – auf 96 Stunden angesetzt.
Die Antragstellerin hat das Wort. Danach offene Aussprache.
Geschrieben von Anastasia von Metternich am 14.05.2011 um 16:30:
Herr Präsident,
ich bitte, meine Verspätung zu entschuldigen, ich hatte diese Aussprache übersehen.
Werte Abgeordnete,
Ihnen allen ist sicher die
Entscheidung in der Wahlrechtsprüfung nach der Wahl zum 29. Unionsparlament bekannt. Nach intensiver Prüfung ist die Unionsregierung zu dem Ergebnis gekommen, dass das Urteil ein deutlicher Fingerzeig an den Gesetzgeber ist, die jüngste
Änderung des Wahlrechts zu revidieren. Zur Erinnerung: In dieser wurde Wahllisten die Möglichkeit eingeräumt, Kandidaten nachzubenennen, wenn sie bei der Parlamentswahl mehr Mandate erhalten, als sie Kandidaten aufweisen. Weiterhin wurde festgelegt, dass die Wahllisten Nachrücker für verwaiste Mandate benennen dürfen, auch wenn diese nicht auf dem Wahlvorschlag, d.h. der Liste, standen.
Das Unionsgericht hat sich zu diesem Verfahren deutlich geäußert. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis aus dem Urteil: "Der [...] Gesetzgeber hat [...] entschieden, dass der Wähler nicht nur über die Zusammensetzung des Parlaments nach Parteien und Listen entscheiden soll, sondern auch über das Personal, dass die den Parteien und Listen jeweils zustehende Mandate besetzen soll. Diese verfassungsergänzungsrechtliche Grundsatzentscheidung würde durchbrochen, wenn man den Parteien und Listen das Recht zuerkannte, Mandate durch Nachnominierung zu besetzen, die sie nach völliger Ausschöpfung ihres Wahlvorschlages nicht besetzen konnten. Auf diese Weise gelangten Personen in das Unionsparlament, deren Legitimation durch die Wähler erstens nur unvollständig und zweitens auch insoweit noch zweifelhaft wäre."
Wir können die Augen nicht vor der Tatsache verschließen, dass wir die Tore für eine Anfechtung der anstehenden Parlamentswahlen weit geöffnet haben. Die Unionsregierung schlägt deswegen einen "Quick-fix" vor, mit der wir zum Status quo ante zurückkehren, um die anstehenden Parlamentswahlen rechtlich abzusichern. In meinen Augen lösen wir das Problem damit nur temporär und sollten nach der Wahl gemeinsam darüber beraten, wie wir mit dem entsprechenden Problem umgehen und die Parlamentswahlen alle vier Monate erhalten und stärken, aber dafür ist vor der Wahl schlicht keine Zeit mehr.
Ich bitte um Ihre Zustimmung.