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Geschrieben von Christopher Adomeit am 04.11.2010 um 19:57:
Verfassungsänderndes Gesetz zur Lockerung der Bestimmungen zur Unvereinbarkeit von Ämtern I
Der Präsident
Werte Kolleginnen und Kollegen,
ich rufe auf die Abstimmung zum vorliegenden Antrag des Kollegen Waylan-Majere. An dieser Stelle sei der Hinweis darauf erlaubt, dass der Antragsteller seinen ursprünglichen Antrag geteilt hat. Sie finden die Abstimmung zum zweiten Antrag an separater Stelle.
| Zitat: |
Verfassungsänderndes Gesetz zur Lockerung der Bestimmungen zur Unvereinbarkeit von Ämtern I
§1 Der Absatz 2 des Artikels 62 der Unionsverfassung wird aufgehoben.
§2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. |
Bitte stimmen Sie mit Ja oder Nein ab; kennzeichnen Sie eine aktive Enthaltung als solche.
Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 04.11.2010 um 21:03:
Ja
Geschrieben von Johannes Georg Graf von Falkenstein am 05.11.2010 um 16:59:
Ja!
Geschrieben von Tony Gold am 06.11.2010 um 07:26:
Ja
Geschrieben von Christopher Adomeit am 12.11.2010 um 16:35:
Der Präsident
Ich beende diese Abstimmung und stelle das folgende Ergebnis fest:
Beteiligung: Drei Abgeordnete
Mit Ja stimmten drei Abgeordnete, es gab keine Nein-Stimmen und keine Enthaltungen. Der Antrag ist angenommen.
Geschrieben von Christopher Adomeit am 14.11.2010 um 22:37:
Der Präsident
Ich rufe diesen Tagesordnungspunkt erneut auf und stelle nach Rücksprache im Präsidium fest, dass das zuvor festgestellte Ergebnis nicht sachrichtig ist. Gemäß Verfassung müssen Anträge, die verfassungsändernde Wirkung haben, mit zwei Dritteln der Mitglieder des Unionsparlaments beschlossen werden. Dahingehend war die Ergebnisfeststellung falsch, weshalb ich nun erneut feststelle:
An der Abstimmung nahmen drei Abgeordnete teil. Drei Abgeordnete stimmten mit Ja, kein Abgeordneter stimmte mit Nein und kein Abgeordneter enthielt sich seiner Stimme.
Die erforderliche Mehrheit von mindestens 4 Ja-Stimmen wurde damit nicht erreicht. Der Gesetzesantrag ist damit abgelehnt.
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