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Geschrieben von Hajo Poppinga am 10.07.2010 um 19:05:
[Unionskulturstiftung] 1. Sitzung des Stiftungsrates
Liebe Stiftungsräte,
ihr seid aufgerufen den Stiftungspräsidenten der Unionskulturstiftung zu wählen. Einziger Kandidat ist Dr. Fabian Montary.
Stimmt ihr diesem Vorschlag zu? Abstimmungsoptionen sind Ja, Nein und Enthaltung. Die Abstimmung dauert, bis eine Mehrheit zustande kommt.
Geschrieben von Hajo Poppinga am 10.07.2010 um 19:06:
Ja
Geschrieben von SRM am 10.07.2010 um 19:07:
Ja
Geschrieben von Fabian Montary am 10.07.2010 um 19:19:
Enthaltung.
Geschrieben von Hajo Poppinga am 10.07.2010 um 19:23:
Vielen Dank für die schnelle Teilnahme. Damit ist Dr. Fabian Montary zum Stiftungspräsidenten gewählt. Ich gratuliere und übergebe die Sitzungsleitung!
Geschrieben von Fabian Montary am 10.07.2010 um 19:36:
Ich bedanke mich recht herzlich für die erfolgreiche Wahl und ich freue mich auf die neue Aufgabe.
Die Kollegen schütteln sich die Hände...
Vielen Dank nochmal. Begeben wir uns aber nun in die Arbeit. Ich schlage folgende weitere Punkte zur Tagesordnung vor:
1. Begrüßung
2. Wahl des Stiftungspräsidenten
3. Bestellungen von Mitgliedern des Wissenschaftlichen Kollegiums
4. Errichtung von Außenstellen
5. Haushalt
6. Logo
7. Auszeichnungen und Ehrungen
8. Sonstiges
Gibt es hierzu Anmerkungen?
Geschrieben von Hajo Poppinga am 11.07.2010 um 11:19:
Wir könnten ggf. noch über die Geschäftsordnung des Stiftungsrates reden, sofern wir meinen, wir benötigten eine. Ansonsten habe ich keine Einwände.
Geschrieben von Fabian Montary am 11.07.2010 um 12:25:
Gern, dann wäre das der nächste TOP.
Geschrieben von Hajo Poppinga am 11.07.2010 um 15:30:
Hier oder in einem neuen Thread?
Geschrieben von Fabian Montary am 11.07.2010 um 16:03:
Mmh, wäre es möglich, den Thread in 1. Sitzung des Stiftungsrats umzubenennen?
Geschrieben von Fabian Montary am 11.07.2010 um 17:20:
Und kannst du ihn bitte noch
hierhin verschieben?
Geschrieben von Hajo Poppinga am 11.07.2010 um 18:00:
Erledigt.
Geschrieben von Fabian Montary am 11.07.2010 um 18:40:
Vielen Dank, dann können wir nach folgender Tagesordnung fortfahren:
1. Begrüßung
2. Wahl des Stiftungspräsidenten
3. Geschäftsordnung
4. Bestellungen von Mitgliedern des Wissenschaftlichen Kollegiums
5. Errichtung von Außenstellen
6. Haushalt
7. Logo
8. Auszeichnungen und Ehrungen
9. Sonstiges
Herr Poppinga, Sie haben den Punkt Geschäftsführung auf die Tagesordnung gebracht. Ich bitte Sie darum um die ersten Ausführungen.
Geschrieben von Hajo Poppinga am 11.07.2010 um 19:04:
Vielen Dank, Herr Präsident.
Nun, § 4 des Unionskulturstifungsgesetzes sieht vor, daß der Stiftungsrat für seine Geschäftsordnung zuständig ist. Wir haben daher die Möglichkeit, uns eine solche zu geben. Im Sinne eines ordnungsgemäßen Ablaufs würde ich dies auch befürworten, allerdings unbürokratisch kurz.
Geschäftsordnung des Stiftungsrates
§ 1 - Allgemeine Bestimmungen
Der Stiftungsrat tagt permanent.
§ 2 - Vorsitz
(1) Vorsitzender des Stiftungsrates ist der Stiftungspräsident, sofern er selbst Mitglied des Stiftungsrates ist.
(2) Ist der Stiftungspräsident nicht Mitglied des Stiftungsrates, kann der Stiftungsrat einen Vorsitzenden aus seiner Mitte wählen oder bestimmen, daß der Stiftungspräsident den Vorsitz übernehmen soll.
(3) Der Vorsitzende leitet die Sitzungen.
§ 3 - Aussorachen,Rederecht
(1) In Aussprachen genießen allein Stiftungsräte und der Stiftungspräsident Rederecht.
(2) DerVorsitzende ist befugt weiteren Personen das Rederecht zu erteilen.
(3) Aussprachen findet auf Antrag statt.
§ 5 - Abstimmungen
(1) Der Stiftungsrat entscheidet durch die Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen.
(2) Bei Abstimmungen ist die Frage so zu stellen das sie eindeutig mit Ja oder Nein beantwortet werden kann.
(3) Sie werden vom Vorsitzenden eröffnet und geschlossen und dauern mindestens 120 Stunden. Sie können vorzeitig beendet werden wenn eine unumstößliche Mehrheit feststeht.
(4) Editierte Stimmabgaben sind als ungültige Stimmen zu werten.
§ 8 - Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt in Kraft, sobald sie mehrheitlich vom Stiftungsrat angenommen wurde.
Geschrieben von Fabian Montary am 11.07.2010 um 19:22:
Wenn die orthografischen und grammatikalischen Fehler ausgemerzt sind, kann ich der Vorlage meine Zustimmung geben.
Geschrieben von Hajo Poppinga am 11.07.2010 um 20:17:
Mit der heißen Nadel gestrickt.
Geschäftsordnung des Stiftungsrates
§ 1. Allgemeine Bestimmungen
Der Stiftungsrat tagt permanent.
§ 2. Vorsitz
(1) Vorsitzender des Stiftungsrates ist der Stiftungspräsident, sofern er selbst Mitglied des Stiftungsrates ist.
(2) Ist der Stiftungspräsident nicht Mitglied des Stiftungsrates, kann der Stiftungsrat einen Vorsitzenden aus seiner Mitte wählen oder bestimmen, daß der Stiftungspräsident den Vorsitz übernehmen soll.
(3) Der Vorsitzende leitet die Sitzungen.
§ 3. Aussprachen, Rederecht
(1) In Aussprachen genießen grundsätzlich nur Stiftungsräte und Stiftungspräsident Rederecht.
(2) Der Vorsitzende ist befugt weiteren Personen das Rederecht zu erteilen.
(3) Aussprachen finden auf Antrag statt.
§ 4. Abstimmungen
(1) Der Stiftungsrat entscheidet durch die Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen.
(2) Bei Abstimmungen ist die Frage so zu stellen, daß sie eindeutig mit Ja oder Nein beantwortet werden kann.
(3) Abstimmungen werden vom Vorsitzenden eröffnet und geschlossen. Sie dauern mindestens 120 Stunden und können vorzeitig beendet werden wenn eine unumstößliche Mehrheit feststeht.
(4) Editierte Stimmabgaben sind als ungültige Stimmen zu werten.
§ 5. Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt in Kraft, sobald sie mehrheitlich vom Stiftungsrat angenommen wurde.
Orthographische und grammatikalische Fehler heraus, stilistische Verbesserungen herein. Falls ich etwas übersehen haben sollte, so ist dies der Hitze geschuldet.
Edit: Numerierung editiert.
Geschrieben von Fabian Montary am 11.07.2010 um 20:30:
Das findet meine Zustimmung.
Geschrieben von Fabian Montary am 13.07.2010 um 12:58:
Da keine weiteren Mitteilungen kamen, bitte ich nun um Abstimmung. Es liegt folgender Entwurf für eine Geschäftsordnung für den Stiftungsrat vor:
Geschäftsordnung des Stiftungsrates
§ 1. Allgemeine Bestimmungen
Der Stiftungsrat tagt permanent.
§ 2. Vorsitz
(1) Vorsitzender des Stiftungsrates ist der Stiftungspräsident, sofern er selbst Mitglied des Stiftungsrates ist.
(2) Ist der Stiftungspräsident nicht Mitglied des Stiftungsrates, kann der Stiftungsrat einen Vorsitzenden aus seiner Mitte wählen oder bestimmen, daß der Stiftungspräsident den Vorsitz übernehmen soll.
(3) Der Vorsitzende leitet die Sitzungen.
§ 3. Aussprachen, Rederecht
(1) In Aussprachen genießen grundsätzlich nur Stiftungsräte und Stiftungspräsident Rederecht.
(2) Der Vorsitzende ist befugt weiteren Personen das Rederecht zu erteilen.
(3) Aussprachen finden auf Antrag statt.
§ 4. Abstimmungen
(1) Der Stiftungsrat entscheidet durch die Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen.
(2) Bei Abstimmungen ist die Frage so zu stellen, daß sie eindeutig mit Ja oder Nein beantwortet werden kann.
(3) Abstimmungen werden vom Vorsitzenden eröffnet und geschlossen. Sie dauern mindestens 120 Stunden und können vorzeitig beendet werden wenn eine unumstößliche Mehrheit feststeht.
(4) Editierte Stimmabgaben sind als ungültige Stimmen zu werten.
§ 5. Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt in Kraft, sobald sie mehrheitlich vom Stiftungsrat angenommen wurde.
Bitte stimmen Sie nun mit Ja, Nein oder Enthaltung.
Geschrieben von Fabian Montary am 13.07.2010 um 12:58:
Ja.
Geschrieben von SRM am 13.07.2010 um 12:59:
Ja
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