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Geschrieben von Patrick van Bloemberg-Behrens am 20.01.2010 um 10:32:
Gesetz zur Streichung des Artikel 62 - Absatz 1 der Unionsverfassung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die FDU-Fraktion beantragt das folgende Gesetz:
| Zitat: |
Gesetz zur Streichung des Artikel 62 - Absatz 1 der Unionsverfassung
§1 Artikel 62 - Absatz 1 der Unionsverfassung wird gestrichen.
§2 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft. |
Die Aussprache wurde beantragt. Ich erteile mir zur Antragsbegründung das Wort.
Geschrieben von Patrick van Bloemberg-Behrens am 20.01.2010 um 10:42:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das folgende Gesetz soll einen Satz aus unserer Verfassung streichen. In Artikel 62 - Absatz 1 steht, ich zitiere:
(1) Mitglieder des Unionsparlamentes dürfen nicht gleichzeitig dem Unionsrat angehören.
Die FDU möchte mit der Streichung also bewirken, dass es künftig möglich ist, dass Unionsparlamentarier gleichzeitig im Unionsrat sitzen dürfen.
Wie Sie bemerken, bedeutete dieser Schritt eine große Änderung und mag dem ein oder anderen grotesk vorkommen, weil er eine Aufweichung des Verhältnisses zwischen Parlament und Rat bedeutet.
Doch wenn wir uns die augenblickliche Lage der Union anschauen, werden wir schnell feststellen, dass dieser Schritt leider notwendig ist.
Den Ländern fällt es immer schwerer überhaupt Kandidaten für ihr Landesoberhaupt zu finden, das Unionsparlament krank ebenfalls. Nur noch 6 von 11 Parlamentariern sind anwesend.
Grund dafür ist die extrem dünne Personaldecke, die wir zur Zeit in Ratelon haben. Mit einer Streichung dieser Unvereinbarkeit lösen wir selbstverständlich nicht das komplette Problem, aber wir tragen zu einer Lockerung der Lage bei.
Vielen Dank.
Geschrieben von Joeli Veitayaki am 20.01.2010 um 10:49:
Werter Kollege, da bleibt mir nur fassungslos den Kopf zu schütteln
Geschrieben von Târâ Kasturbai Gyatso am 20.01.2010 um 14:45:
Ich befürworte das Gesetz.
Geschrieben von SRM am 20.01.2010 um 14:47:
Der Antrag ist weder Fisch noch Fleisch. Das Ziel muss die Zusammenlegung beider Kammern sein und keine Aufweichung der Verhältnisse.
Geschrieben von Hans Sack am 20.01.2010 um 17:05:
Das währe ja als währe ich Bauunternehmer und geleichzeitig der entscheidungsträger des Zuständigen Amtes und würde mir meine Bauvorhaben selbst genehmigen.
Klare Ablehnung.
Geschrieben von Helen Bont am 20.01.2010 um 17:30:
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
der Antrag der FDU ist alles andere als durchdacht. Denn während das Unionsparlament die gewählte Volksvertretung der Bürgerinnen und Bürger auf Unionsebene ist, ist der Unionsrat die Vertretung der Unionsländer auf Unionsebene, um dort ihre Interessen auf Unionsebene zu vertreten und Einfluss auf die Unionspolitik zu nehmen.
Die KDU wird diesem Antrag daher nicht zustimmen.
Geschrieben von Johannes Georg Graf von Falkenstein am 20.01.2010 um 18:38:
Das ist eine Aufweichung der Gewaltenteilung zwischen Ländern und Union, sowie eine Schwächung des Förderalismus, dies lehne ich ab.
Geschrieben von Hajo Poppinga am 20.01.2010 um 20:37:
Und wenn man dann in beiden Kammern ist, stimmt man mal hü und mal hott? Das erscheint mir hier alles wenig durchdacht.
Geschrieben von Hans Sack am 20.01.2010 um 22:18:
| Zitat: |
Original von Târâ Kasturbai Gyatso
Ich befürworte das Gesetz. |
Sie befürworten scheinbar jeden Dreck, sollange dieser keinen bezug zur Realität hat.
Geschrieben von Târâ Kasturbai Gyatso am 21.01.2010 um 00:29:
Was für die Union gut ist sollte auch für die Länder gut sein und was für die Länder gut ist sollte auch für die Union gut sein, also wieso sollte man in UP und UR anders abstimmen?
Geschrieben von Helen Bont am 21.01.2010 um 16:58:
| Zitat: |
Original von Târâ Kasturbai Gyatso
Was für die Union gut ist sollte auch für die Länder gut sein und was für die Länder gut ist sollte auch für die Union gut sein, also wieso sollte man in UP und UR anders abstimmen? |
Ganz einfach: weil es keine Einheitsmeinung gibt.
Geschrieben von Târâ Kasturbai Gyatso am 21.01.2010 um 19:44:
Was hat das mit Einheitsmeinung zu tun? - Wenn ein und dieselbe Person im UP und im UR gleich abstimmt? - Ganz einfach, gar nichts!
Geschrieben von Hans Sack am 22.01.2010 um 10:33:
Frau Gyasto, eventuell haben sie noch immer noch nicht verstanden wie unsere Demokratie Funktioniert und das wir hier nicht in einer ihrer Roten Diktaturen sind. Rat und Parlament stellen ein zwei Gewalten Sytem da. So werden beispielsweise die Beschlüsse des Parlaments im Rat geprüft und es wirt Abgestimmt ob man dagegen Veto einlegt. Würden die Parlamentarier im Rat abstimmen dürften würde die das gesamte System ad absurdum führen.
Geschrieben von Helen Bont am 23.01.2010 um 15:07:
| Zitat: |
Original von Târâ Kasturbai Gyatso
Was hat das mit Einheitsmeinung zu tun? - Wenn ein und dieselbe Person im UP und im UR gleich abstimmt? - Ganz einfach, gar nichts! |
Die Interessen der Union und die eines oder mehrerer Länder müssen nicht immer deckungsgleich sein. Das wollte ich damit sagen. Hinzu kommt, da hat Herr Poppinga bereits treffend darauf hingewiesen, dass eine Person sich unglaubwürdig macht, wenn er im Uniosparlament z. B. für das Gesetz A und im Unionsrat gegen das Gesetz A stimmt. Und auf ein Letztes hat der Kollege Sack schon hingewiesen: die Teilung von Unionsparlament und Unionsrat ist Ausdruck der Gewaltenteilung, die unterlaufen werden würde, wenn Mitglieder des Unionsparlament zugleich Mitglied im Unionsrat wären oder umgekehrt.
Geschrieben von Hans Sack am 23.01.2010 um 21:39:
Ich denke die Meinungen sind klar gesetzt und eine Disskusion wirt zu nichts weiter führen, Wir sollten abstimmen.
Geschrieben von Patrick van Bloemberg-Behrens am 25.01.2010 um 14:01:
Ich ziehe den Antrag zurück und beende die Aussprache.
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