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Geschrieben von Pandora Friedmann am 16.01.2010 um 13:58:

  Ausschuss V: Kraftfahrzeugskennzeichen

Werte Damen und Herren,

hier werden wir die Kraftfahrzeugskennzeichen besprechen. Bisher steht noch kein Entwurf. Ich würde deswegen Herrn Adomeit bitten, das System der Westlichen Inseln vorzustellen.



Geschrieben von Pandora Friedmann am 16.01.2010 um 14:01:

 

An dieser Stelle müssen wir sicherstellen, dass alle Landesbehörden untereinander vernetzt sind, ansonsten ist die Ordnungswidrigkeitenverfolgung auf den Straßen der Union nicht gewährleistet.

Roldem hat bereits folgendes Gesetz. Wir würden uns aber im Rahmen einer unionsweiten Regelung auch anpassen.
Act on the Road Traffic License

§ 1 [General provisions]
Dieser Act regelt die Bestimmungen zur Zulassung von Kraftfahrzeugen in der Republic of Roldem.

§ 2 [Basic rules of authorization]
(1) Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen der Republic of Roldem sind alle Fahrzeuge zugelassen, die den Vorschriften dieses Acts entsprechen, soweit nicht für die Zulassung einzelner Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist.
(2) Rollstühle, Schlitten, Kinderwagen, Roller, Fahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieses Acts.

§ 3 [Responsibillity of licensing]
Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h und ihre Anhänger dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für Kraftfahrzeuge oder Anhänger vom Road Traffic Licensing Department zum Verkehr zugelassen sind. Das Road Traffic Licensing Department ist dem Department for Interior untergeordnet.

§ 4 [Allotment of License Plates]
(1) Die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens für ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger hat der Verfügungsberechtigte beim Road Traffic Licensing Department zu beantragen, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll.
(2) Die License Plates sind sowohl an der Wagenfront als auch am Wagenheck gut sichtbar anzubringen. Zudem ist eine Beleuchtungseinrichtung für die Kennzeichen am Fahrzeugheckvorgeschrieben.
(3) Die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens erfolgt für die Dauer von drei Jahren.

§ 5 [License Plates]
(1) Das Road Traffic Licensing Department vergibt die Kennzeichen auf Wunsch des Fahrzeughalters mit folgenden Farben:
a) weißer Untergrund
aa) schwarze Schrift
ab) blaue Schrift
ac) grüne Schrift
ad) rote Schrift
b) blauer Untergrund
ba) weiße Schrift
bb) schwarze Schrift
bc) gelbe Schrift
c) grüner Untergrund
ca) weiße Schrift
cb) schwarze Schrift
cc) gelbe Schrift
d) roter Untergrund
da) weiße Schrift
db) schwarze Schrift
dc) gelbe Schrift
e) für Fahrzeuge der Verwaltung: schwarzer Untergrund
ea) für Fahrzeuge der Administration: weiße Schrift
eb) für Fahrzeuge der City Administrations: gelbe Schrift
ec) für Fahrzeuge der Notdienste: rote Schrift
ed) für Fahrzeuge der Police und der National Guard: blaue Schrift
ee) für sonstige Fahrzeuge: grüne Schrift
Die Untergrundfarbe muss nur als Untergrund der tatsächlichen Schrift dienen. Die Gestaltung des Kennzeichens darüberhinaus ist dem Halter freigestellt.
(2) In Schriftfarbe ist in der Mitte des Kennzeichens eine Zeichenfolge aus fünf bis acht Zeichen (nach Apendix 1) gut sichtbar zu setzen. Jede Zeichenfolge gibt es genau einmal. Am Fuße des Kennzeichens ist der Schriftzug "Republic of Roldem" zu sehen.

§ 6 [Final Provisions]
(1) Dieser Act tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Die Übergangsfrist endet am 31. März 2007.

Apendix 1



Geschrieben von Gerhard Cheman am 18.01.2010 um 01:11:

 

Ich hatte beim Ausschuss I mich schon dazu geäußert, und finde ein gemeinsames Zulassungsgesetz nach Vorbil der WI gut und richtig, evtl. kann Herr Adomeit da etwas erläutern.



Geschrieben von Michael Heen am 23.01.2010 um 01:40:

 

Hier würde ich eher lediglich regeln, welche Stadt, Gemeinden oder Landkreis welche Anfangsbuchstaben für das Kraftfahrzeugskennzeichen zugewiesen bekommt und die gesetzliche Bestimmungen den einzelnen Unionsländern überlassen.
Die Frage ist nur, wie mann flexibel bleibt, zum Beispiel, wenn ein Landkreis geteilt wird und eine zusätzliche Buchstabenkombination notwendig wird. Entweder die Länder schaffen dafür eine gemeinsame Behörde oder übeträgt diese Kompetenz einem Unionsorgan, etwa dem Unionsinnenministerium.



Geschrieben von Pandora Friedmann am 23.01.2010 um 09:47:

 

Ich denke, man kann es auch anders machen. In den Akten ist zu sehen, dass die Schilder den prinzipiellen Aufbau

Landeskürzel Kfz-Bereich Unterscheidungszeichen

haben, wie hier zu sehen ist:



Dann müssen wir nur die Landeskürzel und das prinzipielle Aussehen der Kennzeichen festlegen und können alles andere den Landesverwaltungen überlassen.
In jedem Falle müssen wir in dem Rahmen noch Regelungen zum grenzüberschreitenden Austausch aufnehmen, ansonsten bleiben Verkehrsordnungswidrigkeiten und -straftaten ungesühnt.



Geschrieben von Gerhard Cheman am 26.01.2010 um 07:10:

 

Zitat:
Original von Pandora Friedmann
Ich denke, man kann es auch anders machen. In den Akten ist zu sehen, dass die Schilder den prinzipiellen Aufbau

Landeskürzel Kfz-Bereich Unterscheidungszeichen

haben, wie hier zu sehen ist:



Dann müssen wir nur die Landeskürzel und das prinzipielle Aussehen der Kennzeichen festlegen und können alles andere den Landesverwaltungen überlassen.
In jedem Falle müssen wir in dem Rahmen noch Regelungen zum grenzüberschreitenden Austausch aufnehmen, ansonsten bleiben Verkehrsordnungswidrigkeiten und -straftaten ungesühnt.


Zustimmung!



Geschrieben von Michael Heen am 26.01.2010 um 21:23:

 

Zitat:
Original von Pandora Friedmann
Ich denke, man kann es auch anders machen. In den Akten ist zu sehen, dass die Schilder den prinzipiellen Aufbau

Landeskürzel Kfz-Bereich Unterscheidungszeichen

haben, wie hier zu sehen ist:



Dann müssen wir nur die Landeskürzel und das prinzipielle Aussehen der Kennzeichen festlegen und können alles andere den Landesverwaltungen überlassen.
In jedem Falle müssen wir in dem Rahmen noch Regelungen zum grenzüberschreitenden Austausch aufnehmen, ansonsten bleiben Verkehrsordnungswidrigkeiten und -straftaten ungesühnt.


Nach meinem Verständnis ist das Länderkürzel eigentlich international gültig, nicht nur im Innern. Es sollte daher immer "DU" für "Demokratische Union" lauten.



Geschrieben von Pandora Friedmann am 26.01.2010 um 21:31:

 

Über die Führung von internationalen Kennzeichen gibt es bisher noch keine Vereinbarung.



Geschrieben von Pandora Friedmann am 28.01.2010 um 16:34:

 

Ich möchte Herrn Adomeit nochmals bitten, sich zum Konzept der Westlichen Inseln vorzustellen.



Geschrieben von Christopher Adomeit am 28.01.2010 um 16:43:

 

Meine Damen, meine Herren,

der westinsulanische Vorschlag sieht für die Gestaltung der Kennzeichen folgende Regelungen vor:

- Größe: Kennzeichen sind höchstens 520 mm lang und 110 mm hoch; ergibt sich die Notwendigkeit für ein zweireihiges Kennzeichen, so darf dieses maximal 340 mm lang und 200 mm hoch sein.
- Farbgestaltung: Der weiße Kennzeichenrohling wird in schwarzer Farbe bedruckt.
- Unterscheidungs- und Erkennungszeichen: Die Unterscheidungszeichen, die die Kürzel der Landkreise darstellen, werden links angebracht, während auf der rechten Seite das individuelle Erkennungszeichen des Fahrzeugs angebracht wird.
- Prüfzeichen: Zwischen Unterscheidungs- und Erkennungszeichen wird ein Prüfzeichen des entsprechenden Landkreises und das Emblem des Unionslandes angebracht.

Ein praktisches Beispiel für diese Regelung sehen Sie hier (sie entstammt übrigens einem alten UKK-Vorschlag und traf auf Zustimmung):




Geschrieben von Gerhard Cheman am 31.01.2010 um 02:40:

 

Auch ein guter Vorschlag, Herr Adomeit. Ich glaube aber, Frau Friedmann wollte den gesamten Vorschlag für ein Zulassungsgesetz der Westlichen Inseln hören....



Geschrieben von Michael Heen am 03.02.2010 um 02:00:

 

Zitat:
Original von Pandora Friedmann
Über die Führung von internationalen Kennzeichen gibt es bisher noch keine Vereinbarung.


Ich sehe dennoch keinen Sinn darin, dass jedes einnzelne Unionsland sein eigenes internationale Kennzeichen haben soll. Mehr noch, ich befürchte, dass wir uns international eher lächerlich machen werden. Ich halte es nach wie vor für richtig, dass "DU" für "Demokratische Union" genommen wird und sich der Hinweis auf die Unionslandzugehörigkeit auf das Prüfzeichen beschränkt.



Geschrieben von Pandora Friedmann am 03.02.2010 um 10:35:

 

Zitat:
Original von Michael Heen
Ich sehe dennoch keinen Sinn darin, dass jedes einnzelne Unionsland sein eigenes internationale Kennzeichen haben soll. Mehr noch, ich befürchte, dass wir uns international eher lächerlich machen werden. Ich halte es nach wie vor für richtig, dass "DU" für "Demokratische Union" genommen wird und sich der Hinweis auf die Unionslandzugehörigkeit auf das Prüfzeichen beschränkt.

Aber es gibt doch keine internationalen Kennzeichen, wo ist das Problem?

Simoff: Bitte nicht RL-Rechtslagen als in den MNs ebenso gegeben betrachten!



Geschrieben von Gerhard Cheman am 07.02.2010 um 00:49:

 

Herr Adomeit, dürfen wir noch mit dem Vorschlag der WI rechnen? Nur als Nachfrage, denn Sie hatten im Unionsrat ja einen Vorschlag ihrerseits angekündigt und auf eine schnelle Arbeit und Ergebnissfindung bei dieser Konfernz gedrängt.



Geschrieben von Christopher Adomeit am 07.02.2010 um 15:38:

 

Zitat:
Original von Gerhard Cheman
Herr Adomeit, dürfen wir noch mit dem Vorschlag der WI rechnen? Nur als Nachfrage, denn Sie hatten im Unionsrat ja einen Vorschlag ihrerseits angekündigt und auf eine schnelle Arbeit und Ergebnissfindung bei dieser Konfernz gedrängt.


lässt ausrichten, dass er in den nächsten Tagen wieder nach Roldem reisen wird, um die Debatte fortzusetzen. Er ist derzeit anderweitig äußerst eingespannt.



Geschrieben von Michael Heen am 13.02.2010 um 02:20:

 

Zitat:
Original von Pandora Friedmann
Zitat:
Original von Michael Heen
Ich sehe dennoch keinen Sinn darin, dass jedes einnzelne Unionsland sein eigenes internationale Kennzeichen haben soll. Mehr noch, ich befürchte, dass wir uns international eher lächerlich machen werden. Ich halte es nach wie vor für richtig, dass "DU" für "Demokratische Union" genommen wird und sich der Hinweis auf die Unionslandzugehörigkeit auf das Prüfzeichen beschränkt.

Aber es gibt doch keine internationalen Kennzeichen, wo ist das Problem?

Simoff: Bitte nicht RL-Rechtslagen als in den MNs ebenso gegeben betrachten!


Das Problem ist, dass wir für die Demokratische nicht sieben verschiedene Kennzeichen benötigen. Eins ist ausreichend. - DU.

Simoff: Das ist mir bewusst.[/quote]



Geschrieben von Pandora Friedmann am 13.02.2010 um 13:39:

 

Es gibt doch dennoch weiterhin eine einheitliche Vorlage, in die der Zulassungsbezirk und die Unterscheidungszeichen eingetragen werden. Wie die ausgestaltet werden und wie die variablen Teile aussehen, können wir ja hier eruieren.



Geschrieben von Christopher Adomeit am 28.02.2010 um 19:59:

 

Die Vorlage der WI ist bei weitem kein überzogen langer Roman, überzeugen Sie sich also bitte selbst:

Zulassungsgesetz



Geschrieben von Gerhard Cheman am 22.03.2010 um 13:30:

 

Liebe Kollegen,
wie sieht hier die Meinungs- und Stimmungslage aus? Wie wollen wir hier weiterverfahren? Mit welchen der vorgeschlagenen Zulassungsgesetze wollen wir unionsländerweit "arbeiten"?

Meinungen? Schließlich wollen wir auch hier zum Ziel kommen, oder?
Und ist, wie im Kommunikationsbereich, eine unionsweite, zentrale Koordinationstelle und Verwaltungstelle sinnvoll oder eine jeweils länderweite Stelle?
Wenn unionsweit, sollen wir eine, neu zu gründende, gemeinsame Stelle mit der aus dem Kommunikatiosbereich gründen und einsetzen?



Geschrieben von Pandora Friedmann am 22.03.2010 um 13:55:

 

In Kürze wird von mir ein Entwurf vorgelegt.


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