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Geschrieben von Pandora Friedmann am 16.01.2010 um 13:52:
Ausschuss III: Telekommunikationsvorwahlen
Werte Damen und Herren,
hier werden wir die Telekommunikationsvorwahlen besprechen. Bisher steht folgendes im Raum:
Kapitel III - Telekommunikationsvorwahlen
Artikel 7 - Wesen
(1) Telekommunikationsvorwahlen (TKVw) dienen der Zuordnung des Ortsnetzes (ON) einer Telefonnummer.
(2) Telekommunikationsvorwahlen sind für die in den unterzeichenenden Ländern agierenden Telekommunikationsunternehmen bindend.
(3) Für die internationale Telekommunikation sind die Regularien der Zielstaaten zu beachten.
Artikel 8 - Aufbau
(1) Telekommunikationsvorwahlen bestehen aus zwei bis fünf Ziffern. Ihnen werden eine Ziffer Null (0) vorangestellt, die bei Anrufen aus dem Ausland anstatt der internationalen Vorwahl wegfällt.
(2) Die erste Ziffer bezeichnet das Zielunionsland.
(3) Die Unionsländer erhalten folgende führende Ziffern (Vorwahlbezirke):
a) 1 (eins): Freistein,
b) 2 (zwei): Heroth,
c) 3 (drei): Imperia,
d) 4 (vier): Katista,
e) 5 (fünf): Roldem,
f) 6 (sechs): Salbor,
g) 7 (sieben): Westliche Inseln.
(4) Die fehlenden Ziffern dürfen bis zur einer Änderung dieses Vertrages mit jenem Inhalt nicht verwendet werden.
Artikel 9 - Verteilung
(1) Über die letztliche Einteilung in Ortsnetze entscheiden die Länder und deren Kommunen nach Maßgabe der Länder in Rücksprache mit der UNV.
(2) Es wird empfohlen pro Stadt genau eine Telekommunikationsvorwahl einzuführen. Kleinere Kommunen sollten größeren zugeordnet werden. Dabei sollten Kommunen
a) mit wenigstens 500.000 Einwohnern zweistellige TKVw,
b) mit wenigstens 100.000 Einwohnern dreistellige TKVw,
c) mit wenigstens 10.000 Einwohnern vierstellige TKVw,
d) mit höchsten 1.000 Einwohnern fünfstellige TKVw erhalten.
Artikel 10 - gemeinsame Unionsortsnetzverwaltungsgesellschaft
(1) Die gemeinsame Unionstelefonnetzverwaltungsgesellschaft (UNV) ist eine vom sonstigen Geschäftsbetrieb vollständig getrennte Abteilung der Katistianischen Telekom. Sie untersteht der Aufsicht der Innenminister der Länder.
(2) Die UNV führt das Verzeichnis der Telekommunikationsvorwahlen und -nummern. Sie hat darauf zu achten, dass Telekommunikationsnummern nicht doppelt vergeben werden.
(3) Der UNV steht ein von den Innenministern der Länder mit Mehrheit auf sechs Monate bestimmte Direktor vor.
(4) Der Direktor erfüllt die in Absatz 2 genannten Aufgaben. Er ist den Innenministern der Rechenschaft schuldig. Auf Beschluss von zwei Dritteln der Innenminister kann der Direktor abberufen werden.
(5) Ist die Position des Direktors vakant, führt diese der Innenminister der Freien Republik Katista.
(6) Die Entlohnung des Direktors wird von den Innenminister für eine Wahlperiode festgelegt.
(7) Für die UNV benötigte Mittel werden von allen Ländern zu gleichen Teilen getragen.
Geschrieben von Pandora Friedmann am 16.01.2010 um 13:54:
An dieser Stelle würde ich Artikel 9, Absatz 2 ersatzlos streichen.
Wir sollten hier allerdings nochmal über die Nummernverwaltung sprechen und sie meiner Meinung nach dezentralisieren. Die Kommunikationsbehörden wären dann untereinander vernetzt. Somit wäre gewährleistet, dass stets auch das landesinterne Netz steht.
Geschrieben von Gerhard Cheman am 18.01.2010 um 01:09:
Findet meine Zustimmung.
Den Vorschlag Artikel 9, Absatz 2 zu streichen halte ich für unnötig.
Den Vorschlag von Frau Friedmann bezüglich Nummernverwaltung untersütze ich allerdings.
Geschrieben von Michael Heen am 23.01.2010 um 01:46:
Zitat: |
Original von Pandora Friedmann
An dieser Stelle würde ich Artikel 9, Absatz 2 ersatzlos streichen.
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Sehe ich genauso. Es gibt keinen Grund, so ins Detail zu gehen, und die Länder haben größeren Spielraum
Zitat: |
Original von Pandora Friedmann
Wir sollten hier allerdings nochmal über die Nummernverwaltung sprechen und sie meiner Meinung nach dezentralisieren. Die Kommunikationsbehörden wären dann untereinander vernetzt. Somit wäre gewährleistet, dass stets auch das landesinterne Netz steht. |
Die UNV würde ich beibehalten und ihr zusätzlich die Kompetenz über die Koordinierung bei der Vergabe der Anfangsbuchsdtaben für Kfz-Schilder übertragen.
Geschrieben von Pandora Friedmann am 23.01.2010 um 09:42:
Welche Aufgaben soll denn die UNV dann noch im Rahmen der dezentralisierten Nummernverwaltung einnehmen?
Geschrieben von Pandora Friedmann am 28.01.2010 um 16:39:
Herr Heen, ich bitte Sie um eine Antwort.
Geschrieben von Christopher Adomeit am 28.01.2010 um 16:46:
Zitat: |
Die UNV würde ich beibehalten und ihr zusätzlich die Kompetenz über die Koordinierung bei der Vergabe der Anfangsbuchsdtaben für Kfz-Schilder übertragen. |
Ich hielte es für fragwürdig, verkehrsrechtliche Entscheidungen in die Hände einer Behörde zu geben, die die Aufgaben der Telekommunikationsverwaltung wahrnehmen soll und darüber hinaus auch noch in einem Telekommunikationsunternehmen angesiedelt ist.
Geschrieben von Michael Heen am 28.01.2010 um 21:27:
Zitat: |
Original von Pandora Friedmann
Welche Aufgaben soll denn die UNV dann noch im Rahmen der dezentralisierten Nummernverwaltung einnehmen? |
Lediglich administrativ-koordinierende.
Geschrieben von Michael Heen am 28.01.2010 um 21:28:
Zitat: |
Original von Christopher Adomeit
Zitat: |
Die UNV würde ich beibehalten und ihr zusätzlich die Kompetenz über die Koordinierung bei der Vergabe der Anfangsbuchsdtaben für Kfz-Schilder übertragen. |
Ich hielte es für fragwürdig, verkehrsrechtliche Entscheidungen in die Hände einer Behörde zu geben, die die Aufgaben der Telekommunikationsverwaltung wahrnehmen soll und darüber hinaus auch noch in einem Telekommunikationsunternehmen angesiedelt ist. |
Die Behörde könnte auch in den Verantwortungsbereich einer Staatskanzlei übergehen.
Geschrieben von Pandora Friedmann am 29.01.2010 um 22:20:
Zitat: |
Original von Michael Heen
Zitat: |
Original von Pandora Friedmann
Welche Aufgaben soll denn die UNV dann noch im Rahmen der dezentralisierten Nummernverwaltung einnehmen? |
Lediglich administrativ-koordinierende. |
Ich denke nicht, dass wir das über den Vertrag institutionalisieren müssen. Wir brauchen nur die Zusammenarbeit festschreiben - das ist meine Meinung.
Geschrieben von Michael Heen am 03.02.2010 um 02:05:
Zitat: |
Original von Pandora Friedmann
Zitat: |
Original von Michael Heen
Zitat: |
Original von Pandora Friedmann
Welche Aufgaben soll denn die UNV dann noch im Rahmen der dezentralisierten Nummernverwaltung einnehmen? |
Lediglich administrativ-koordinierende. |
Ich denke nicht, dass wir das über den Vertrag institutionalisieren müssen. Wir brauchen nur die Zusammenarbeit festschreiben - das ist meine Meinung. |
Aber wir brauchen doch eine Stelle, die eine koordinierende Funktion übernimmt, etwa bei den Kfz-Kennzeichen, den Autobahnnummern oder wenn Vorwahlen ausgetauscht bzw. abgetreten, damit der Überblick gewahrt bleibt und versehentliche Doppelvergaben vermieden werden.
Geschrieben von Pandora Friedmann am 03.02.2010 um 10:36:
Das sollte mit einer Regelung zur gegenseitigen Amtshilfe abgegolten sein, dazu müssen wir doch keinen weiteren bürokratischen Wasserkopf aufsetzen.
Geschrieben von Michael Heen am 05.02.2010 um 02:01:
Zitat: |
Original von Pandora Friedmann
Das sollte mit einer Regelung zur gegenseitigen Amtshilfe abgegolten sein, dazu müssen wir doch keinen weiteren bürokratischen Wasserkopf aufsetzen. |
Mehr als eine Planstelle ist nicht notwendig. Von einem Wasserkopf kann daher überhaupt keine Rede sein.
Geschrieben von Pandora Friedmann am 05.02.2010 um 12:09:
Aber ist denn eine einzige Person in der Lage, das zu koordinieren? Ich denke, es ist sinnvoller, wenn die Behörden die Daten des entsprechend anderen Landes anfordern kann und wir uns dazu in diesem Vertrag dazu verpflichten.
Geschrieben von Dominik Flemming am 11.02.2010 um 12:12:
Ich schließe mich Herrn Heen an.
Die UNV sehe ich als wichtige und auch praktikable Einrichtung zur Koordinierung der Telekommunikation.
Ich halte es schlicht für leichter zu handhaben, wenn es eine solche übergeordnete Einrichtung gibt.
Geschrieben von Pandora Friedmann am 11.02.2010 um 13:06:
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Geschrieben von Michael Heen am 13.02.2010 um 02:16:
Zitat: |
Original von Pandora Friedmann
Aber ist denn eine einzige Person in der Lage, das zu koordinieren? Ich denke, es ist sinnvoller, wenn die Behörden die Daten des entsprechend anderen Landes anfordern kann und wir uns dazu in diesem Vertrag dazu verpflichten. |
Im Zeitalter der modernen Massenkommunikation ganz bestimmt.
Geschrieben von Pandora Friedmann am 13.02.2010 um 13:40:
Und was passiert, wenn man etwas nicht läuft. Das Problem an zentralen Knotenpunkten ist doch, dass, wenn dieser ausfällt, alles ausfällt. Hält man es dezentral, so kann bei Ausfall eines Knotenpunktes dennoch an die anderen Stellen weiter gearbeitet werden.
Geschrieben von Gerhard Cheman am 22.03.2010 um 13:26:
Wie wollen wir hier weiterverfahren? Gibts hier noch Meinungen?
Geschrieben von Pandora Friedmann am 22.03.2010 um 13:53:
Ich warte ja noch auf eine Antwort Herrn Heens.
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