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Geschrieben von Patrick van Bloemberg-Behrens am 17.11.2009 um 22:30:

  Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Unionsrat hat folgendes Gesetz beschlossen.
Die Aussprache ist hiermit eröffnet.


Zitat:
Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes

§ 1
Der § 12 (1) wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Eine gültiger Wahlvorschlag muss mindestens zwei Personen umfassen, die das passive Wahlrecht besitzen."

§ 2
Der § 17 (2) des Wahlgesetzes wird wie folgt neu gefasst:
"(2) Die Zuteilung der Parlamentssitze auf die einzelnen Wahlvorschläge erfolgt nach dem Verfahren nach d'Hondt. Dafür werden jeweils die auf die Kandidaten eines Wahlvorschlages entfallenden Stimmen addiert. Würde das letzte zu verteilende Mandat auf mehrere Wahlvorschläge entfallen, entscheidet das vom Unionswahlleiter zu ziehende Los."

§ 3
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.



Geschrieben von Hans Sack am 17.11.2009 um 22:33:

 

Ich hatte mich bereits seiner zeit im Rat dazu geäußert. Klares Nein.



Geschrieben von pjotr am 17.11.2009 um 23:57:

 

Ich halte das für eine kluge Lösung um die Regierungsgfähigkeit in unserem Land in Zukunft wieder zu verbessern.



Geschrieben von SRM am 18.11.2009 um 08:15:

 

Ein Nein meinerseits. Der Ausschluss von Einzelkandidaten ist nicht der richtige Weg hin zu einer optimierten Entscheidungsfindung.



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 18.11.2009 um 09:23:

 

Als Befürworter der Parteienwahl werde ich dem zustimmen. Das große Problem der Einzelkandidaten haben wir in dieser Legislaturperiode wieder, ein untragbarer Zustand, unabhängig von den Personen.



Geschrieben von Fiete Schulze am 18.11.2009 um 10:42:

 

Auch von meiner Seite wird es eine Zustimmung geben.



Geschrieben von Patrick van Bloemberg-Behrens am 18.11.2009 um 10:46:

 

Zustimmung auch meinerseits.



Geschrieben von Freiherr von Stern am 18.11.2009 um 15:01:

 

Ich möchte folgenden Änderungsantrag stellen

Zitat:

Änderungsantrag zum Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes

1.
Paragraph 1 wird gestrichen.

2.
Die Paragraphen 2 und 3 werden die Paragraphen 1 und 2.


Ich denke, wir sind uns alle einig, dass es eine Wahlrechtsreform geben soll, die einer Zersplitterung des Parlaments entgegenwirkt. Die Zuteilung nach D'Hondt dürfte dabei vor dem Verfassungsgericht Bestand haben und kann das daher am Besten.

Dagegen kann Paragraph 1 meine Zustimmung nicht finden. Erstens beißt sich die hier vorgeschlagene Bestimmung mit § 10 (1) des Wahlgesetzes, in dem es heißt: "Die Teilnahme an den Wahlen zum Unionsparlament steht grundsätzlich allen Parteien, Wählervereinigungen und Einzelkandidaten offen." Es ist also handwerklich schlecht gemacht, wenn man keine Einzelbewerber will, wofür es gute Gründe gibt, muss man an dieser Stelle ansetzen. (Hätte im Fall dieser Wahl wohl die Einzelkandidaturen Sendler und Janeway getroffen, während die "Liberale Liste" ja eine dauerhafte politische Vereinigung ist.)

Es erschließt sich jedoch keine sachliche Notwendigkeit die Zahl der Kandidaten auf einer Liste zu reglementieren. Auch könnte es als ein zu großer Eingriff in das passive Wahlrecht angesehen werden.



Geschrieben von Patrick van Bloemberg-Behrens am 24.11.2009 um 17:52:

 

Ich lasse zuerst über den Ursprungsantrag abstimmen.



Geschrieben von Patrick van Bloemberg-Behrens am 29.11.2009 um 12:47:

 

Ich lasse nun über den Entwurf des Abgeordneten von Stern abstimmen.


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