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-------- Gesetz zur Förderung werdender Mütter (http://forum.dunion.de/thread.php?threadid=7441)
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| Gesetz zur Förderung werdender Mütter Gesetz über die Förderung und soziale Betreuung werdender Mütter §1 Werdenden Müttern sollen von der Unionsebene soziale Leistungen in verschiedener Form zur Verfügung gestellt werden (1) Werdende Mütter erhalten einen Gutschein für den Besuch von akkreditierten Schwangerschafts-Beratungseinrichtungen. (2) Mütter, die nachweislich während der Schwangerschaft in eine soziale Notlage geraten, erhalten zu den grundsätzlichen Sozialleistungen noch Schwangerschafts-Unterstützung in Höhe von 300 Bramern pro Monat. (3) Alleinstehende Mütter, die nach der Schwangerschaft zeitnah einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen erhalten einen Gutschein für eine Betreuungseinrichtung ihrer Wahl zur Betreuung ihres Kindes nach der Geburt. (4) Alleinstehende Mütter, die sich dazu entscheiden, die ersten 3 Jahre nach der Geburt die Betreuung und Erziehung ihres Kindes selbst zu übernehmen, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von 300 Bramern pro Monat pro Kind unter 3 Jahren (Bei Zwillingen also 600 Bramer etc.) (4b) Für Väter, die die Betreuung und Versorgung ihres Kindes übernehmen, gilt ebenfalls die Regelung §1 (4). §2 Die Unionsländer können eigene und zusätzliche soziale Regelungen für werdende und junge Mütter erlassen. Hier gilt das Günstigkeitsprinzip §3 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft. |
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