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Geschrieben von Johannes Georg Graf von Falkenstein am 25.10.2009 um 17:11:

  Anzeige gegen Jerkov

Ich zeige hiermit Herrn Pjotr Jerkov wegen Beleidigung an.

Er nannte mich hier Arschloch.



Geschrieben von pjotr am 25.10.2009 um 17:23:

 

Ihr ganzes Wahlprogramm ist eine Beleidigung für jeden Menschen mit mehr als zwei Gehirnzellen!



Geschrieben von Lord Macshire am 25.10.2009 um 17:31:

 

Zitat:
Original von pjotr
Ihr ganzes Wahlprogramm ist eine Beleidigung für jeden Menschen mit mehr als zwei Gehirnzellen!

Dann empfehle ich Ihnen selbst wiederum Beleidigungsklage einreichen.



Geschrieben von pjotr am 25.10.2009 um 17:32:

 

Dies kann ich nur jeden einzelnen Bürger dieses Landes empfehlen..



Geschrieben von Johannes Georg Graf von Falkenstein am 25.10.2009 um 17:37:

 

Zitat:
Original von pjotr
Ihr ganzes Wahlprogramm ist eine Beleidigung für jeden Menschen mit mehr als zwei Gehirnzellen!


Herr Staatsanwalt neben Sie das bitte ebenfalls in die Klageschrift auf.



Geschrieben von pjotr am 25.10.2009 um 17:48:

 

Zitat:
Original von Johannes Georg Graf von Falkenstein

Herr Staatsanwalt neben Sie das bitte ebenfalls in die Klageschrift auf.


Als welcher Tatbestand? Nonkonformität mit Ihnen?



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 26.10.2009 um 11:15:

 

Hat Herr Jerkov denn nicht tatsächlich einen anderen Herrn Graf gemeint ?

Sprachwissenschaftlich ist die Anrede "Herr Graf", "Herr Baron", "Herr König" unsinnig.
Man spricht Personen mit einem adligen Zusatz ohne "Herr" an. Das wäre ja sonst eine Verdopplung.

Daher wird die Unionsanwaltschaft vielleicht doch wohl davon auszugehen, dass Herr Jerkov einen (x-beliebigen) Herrn Graf (vergleichbar Herr Müller, Herr Maier, Herr Schulze...... äh großes Grinsen ) gemeint hat und nicht direkt Graf von Falkenstein. Augenzwinkern



Geschrieben von Heinrich Julius von Jagonburg am 26.10.2009 um 11:50:

 

Herr Unionskanzler, ganz davon abgesehen, dass Argumentationen vor Gericht gehören, wird jeder einigermaßen gute Anwalt, und Graf von Falkenstein besitzt dieser Mehrere, damit argumentieren: Nehmen wir einmal an ich stehe gerade vor Ihnen und würde - was ich selbstverständlich niemals tun würde - sagen: "Veitayaki ist ein Vollidiot."
Dann dürfte, obwohl es mehrere Veitayakis in der Demokratischen Union geben dürfte, trotzdem klar sein, wer gemeint ist. Da das ganze innerhalb einer politischen Debatte geschehen ist und Graf Perry nicht anwesend war, dürfte zweifelsfrei klar sein, wer gemeint gewesen ist.



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 26.10.2009 um 12:07:

 

Ich bin einzig, aber nicht artig. Es kann keinen anderen Veitayaki neben mir geben.



Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 26.10.2009 um 13:14:

 

Zitat:
Original von Joeli Veitayaki
Ich bin einzig, aber nicht artig. Es kann keinen anderen Veitayaki neben mir geben.

großes Grinsen



Geschrieben von Patrick van Bloemberg-Behrens am 26.10.2009 um 13:15:

 

In Kamahamea trainiert ein gewisser Veitayaki die Rainbow Kickers Augenzwinkern



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 26.10.2009 um 15:11:

 

Mein mißratener Sohn aus einer früheren ehelichen Liason. Der hatte sich nach der Enterbung in Toto van Harry umbenannt großes Grinsen



Geschrieben von SRM am 26.10.2009 um 15:12:

 

Zitat:
Original von Joeli Veitayaki
Mein mißratener Sohn aus einer früheren ehelichen Liason. Der hatte sich nach der Enterbung in Toto van Harry umbenannt großes Grinsen

Du hast deinen Sohn enterbt, weil er Regenbogenfarben mag? großes Grinsen



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 26.10.2009 um 15:15:

 

Nö, weil er bei der Konkurrenz arbeitete Augenzwinkern



Geschrieben von pjotr am 26.10.2009 um 21:42:

 

Zitat:
Original von Heinrich Julius von Jagonburg
jeder einigermaßen gute Anwalt, und Graf von Falkenstein besitzt dieser Mehrere


Jaja, das gute alte Besitzrecht in Imperia



Geschrieben von Armin Schwertfeger am 12.02.2011 um 18:40:

 


Manuri, den 12.02.2011

Einstellungsverfügung


Der Unionsanwaltschaft verfügt hiermit:

1. Das Ermittlungsverfahren gegen Prof. Prof. Pjotr Jerkov auf der Grundlage der am 25.10.2009 bei der Unionspolizei eingegangenen Anzeige von Johannes Georg Graf von Falkenstein wird eingestellt.

2. Die Unionsanwaltschaft erhebt keine Klage vor dem Unionsstrafgericht.



Begründung:

a) Die Unionsanwaltschaft konnte aus den vorliegenden Unterlagen und den eigenen Ermittlungen strafrechtlich relevante Umstände oder Handlungen nicht in ausreichender Hinsicht erkennen, wonach ein strafgerichtliches Verfahren als aussichtsreich zu halten wäre.

b) Nach den Erkenntnissen der Unionsanwaltschaft sind die von Herrn Jerkov gemachten und vom Anzeigeerstatter als Beweise zitierte Äußerung nicht derart ehrverletzend, dass sie eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne darstellen. Die im Rahmen einer Diskussion getätigte Äußerung kann nach Ansicht der Unionsanwaltschaft nur als grobe Unhöflichkeit oder Taktlosigkeit gewertet werden. Somit gibt es keine ausreichenden Beweise oder Indizien für die Erfüllung des Tatbestands der Beleidigung nach § 66 StGB durch Herrn Jerkov.

Das Ermittlungsverfahren wird daher nach § 5 (1) StPG eingestellt und eine Klageerhebung wird unter Verweis auf § 8 (1) StPG abgelehnt.

Die Unionsanwaltschaft weist hiermit den Anzeigeerstatter auf die Möglichkeit einer Privatklage vor dem Unionsgericht für Strafsachen auf der Grundlage von § 8a StPG (eingefügt durch § 2 des "Änderungsgesetzes zur Einführung von Privatklagen ind die Strafprozessordnung" - UGBl 2010/17) hin.

Armin Schwertfeger
Oberster Unionsanwalt


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