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Geschrieben von Hajo Poppinga am 20.10.2009 um 16:59:
Eilantrag
Ich habe vor über einer Woche einen Eilantrag an Unionsrichter Ashcraft bezügl. Namensrechten und einer einstweiligen Anordnung abgeschickt. In der Sache hat sich leider bis heute nichts getan, mittlerweile besteht aber akutetes Rechtsschutzbedürfnis! Wer ist zuständig bzw. überhaupt verfügbar am ObUG?
Geschrieben von Joeli Veitayaki am 20.10.2009 um 17:20:
Eigentlich müsste das alle Richter noch sein. Die Bestätigung der Verlängerung ihrer Amtszeit lässt allerdings im Unionsrat noch etwas auf sich warten. Entlassen wurde aber keiner der Richter.
Geschrieben von pjotr am 20.10.2009 um 23:05:
Freiherr zu Hochstett ist auch da
Geschrieben von Hajo Poppinga am 25.10.2009 um 14:22:
Der Antrag ist super-akut, aber leider behandelt ihn keiner.
Geschrieben von William C. Ashcraft am 28.10.2009 um 11:56:
Ich werde mir die Sache gleich durchschauen und die Sache bearbeiten.
Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 28.10.2009 um 14:12:
Muss die RVP jetzt vom Wahlzettel?
Ich habe erst kürzlich in alten Forenbeiträgen gestöbert und dabei
dies entdeckt. Die UFD hat zwischenzeitlich gar nicht bzw. nur als Ein-Frau Projekt existiert.
Geschrieben von Hajo Poppinga am 28.10.2009 um 14:32:
| Zitat: |
Original von Palin Waylan-Majere
Muss die RVP jetzt vom Wahlzettel?
|
Das wäre sicherlich eine unverhältnismäßige Lösung. Jedoch wird man nach der Wahl von einer Benennung der Fraktion in entsprechender Form absehen müssen.
Geschrieben von Lord Macshire am 28.10.2009 um 16:59:
Demgegenüber ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das ganze riecht nach einem abgekarterten Spiel und dem Richter könnte man wohl oder übel Rechtsbeugung zur Last legen.
Geschrieben von William C. Ashcraft am 28.10.2009 um 17:19:
An Ihrer Stelle wäre ich mit solchen Vorwürfen sehr vorsichtig.
Geschrieben von Lord Macshire am 28.10.2009 um 17:25:
Wollen Sie mir drohen ?
Geschrieben von William C. Ashcraft am 28.10.2009 um 18:59:
Ich denke nicht, dass mein Ratschlag an Sie auch nur im entferntesten als Drohung ausgelegt werden kann.
Geschrieben von Lord Macshire am 28.10.2009 um 20:41:
Man kann es hineininterpretieren. Oder wollen Sie mir einfach meine Meinung verbieten ?
Geschrieben von pjotr am 28.10.2009 um 22:56:
| Zitat: |
Original von Lord of Macshire
Man kann es hineininterpretieren. Oder wollen Sie mir einfach meine Meinung verbieten ? |
Oder wollen Sie weiter blöde Gegenfragen stellen?
Geschrieben von Lord Macshire am 28.10.2009 um 23:15:
dito
Geschrieben von William C. Ashcraft am 29.10.2009 um 08:31:
| Zitat: |
Original von Lord of Macshire
Man kann es hineininterpretieren. Oder wollen Sie mir einfach meine Meinung verbieten ? |
Ich will Ihnen weder Ihre geschätzte Meinung verbieten noch sonst irgendetwas. Sehen Sie es als gut gemeinten Rat eines erfahrenen Juristen an.
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