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Geschrieben von Patrick van Bloemberg-Behrens am 19.10.2009 um 08:54:

  Wahl von A.M. Ford zur nebenamtlichen Richterin

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Abgeordnete Sewell hat beantragt, Amber Marie Ford zur nebenamtlichen Richterin zu wählen. Die Aussprache wurde beantragt. Frau Sewell, Sie haben das Wort.



Geschrieben von Victoria Sewell am 20.10.2009 um 19:16:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die DU braucht Richter und Richter mögen die DU. Denn hier ist immer wieder etwas juristisches zu klären - sei es eine Anzeige wegen Beleidigung oder eine Normenkontrollklage.
Frau Amber Marie Ford, bekannte und erfahrene astorisch-freisteinische Juristin, hat aus freien Stücken erklärt, für das Amt eines hauptamtlichen Unionsrichters zur Verfügung zu stehen.

Ich bitte hiermit um die Wahl von Amber Marie Ford zur Unionsrichterin. Damit könnte der Personalbestand des Unionsgerichtes kompetent erweitert werden.



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 20.10.2009 um 19:37:

 

Ich frage mich, wozu sollten wir Frau Ford zur hauptamtlichen Richterin wählen, wenn wir doch schon drei hauptamtliche Richter haben?

Nur weil Frau Sewell ihre Geschlechtgenossin protegieren möchte?

Ich hatte Frau Ford angeboten, sich auf das Amt des Obersten Unionsanwaltes zu bewerben, darauf kam nicht einmal eine Reaktion.

Wer nicht einmal auf ein Angebot des Justizministeriums antwortet, der braucht für mich auch nicht in den Staatsdienst als Richter.



Geschrieben von Amber Marie Ford am 20.10.2009 um 20:40:

 

Herr Präsident,
meine Damen und Herren Abgeordnete,

erlauben Sie mir, kurz zu den Einwändungen des Herrn Unionskanzlers Stellung zu nehmen:

Es ist zwar richtig, dass derzeit drei hauptamtliche Unionsrichter amtieren, allerdings ist diese Zahl nicht ausreichend, um die volle Funktionsfähigkeit beider Instanzen der Judikative auf Unionsebene zu gewährleisten.

Nach § 5 III UGerG sind die nebenamtlichen Unionsrichter in der Geschäftsverteilung der erstinstanzlichen Unionsgerichte den hauptamtlichen Unionsrichtern gleichgestellt.

Das bedeutet, dass bei der derzeitigen Zusammensetzung des Unionsgerichtes aus drei haupt- und einem nebenamtlichen Unionsrichter und voller Verfügbarkeit aller amtierenden Richter in 75% der Fälle ein hauptamtlicher Unionsrichter den Vorsitz führt, der somit für den in zweiter Instanz zuständigen Spruchkörper nicht mehr verwendbar ist. Diese Quote kann sich durch die Vertretung des derzeit einzigen nebenamtlichen Unionsrichters durch einen hauptamtlichen Unionsrichter in erstinstanzlichen Verfahren noch erhöhen.

Die Folge: es müsste in der großen Mehrzahl der Berufungsverhandlungen vor dem Obersten Unionsgericht zunächst ein Schöffe hinzugewählt werden.

Die gleiche Notwendigkeit entsteht jedes mal, wenn für eine in erster und letzter Instanz vor dem Obersten Unionsgericht verhandelten Sache einer der drei hauptamtlichen Unionsrichter nicht zur Verfügung steht, sei es wegen Verhinderung oder Nichtverwendbarkeit.

Idealerweise benötigt das Unionsgericht zur vollen Funktionsfähigkeit mindestens vier hauptamtliche Unionsrichter, was der Gesetzgeber auch bereits vor der Einführung der nebenamtlichen Unionsrichter erkannt und mit der ersatzlosen Streichung der Begrenzung der Zahl der Unionsrichter auf drei aus dem Unionsgerichtsgesetz umgesetzt hat.

Und zum Vorwurf des Herrn Unionskanzlers meines angeblichen Desinteresses am Amt der Obersten Unionsanwältin möchte ich noch sagen: auf meine Anfrage nach offenen Stellen im Bereich der Rechtspflege teilte der Herr Unionskanzler mir in den Abendstunden des 9. Oktober mit, dass derzeit die Stelle des Obersten Unionsanwaltes ausgeschrieben sei.

Dabei verwies er mich jedoch weder auf die befristete öffentliche Ausschreibung, noch wies er mich auf anderem Wege auf das Ende der Bewerbungsfrist bereits am folgenden Tage hin.

Da ich erstmals vor bald vier Jahren als Rechtsanwältin tätig geworden bin, im Laufe dieser Zeit an verschiedenen Orten praktiziert, u. a. auch bereits einmal das Amt der Obersten Unionsanwältin bekleidet habe und an verschiedenen Verfahren im In- und Ausland beteiligt gewesen bin, bedurfte ich einiger Zeit, meine angeforderten Referenzen zu recherchieren und zu strukturieren.

Das war für mich in den wenigen Stunden bis zum Ende der Ausschreibungsfrist leider nicht zu bewerkstelligen. Von Desinteresse kann daher keine Rede sein, tatsächlich war ich überrascht und auch enttäuscht, bereits am frühen Morgen des übernächsten Tages, abzüglich der Nachtstunden keine vierundzwanzig Stunden nach der an mich ergangenen Aufforderung des Herrn Unionskanzlers, mich als Oberste Unionsanwältin zu bewerben, das Ende der Bewerbungsfrist zur Kenntnis zu nehmen zu haben.



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 20.10.2009 um 21:01:

 

ich verweise auf meine PN:

Zitat:
Nachricht an Amber Marie Ford vom 09.10.2009 18:17 gelesen am 09.10.2009 18:45
RE: Rechtspflege der Union

Sehr geehrte Frau Ford,

derzeit ist das Amt des Obersten Unionsanwaltes wegen dessen schwerer Erkrankung ausgeschrieben. Sollten Sie Interesse an einer Bewerbung haben, so übermitteln Sie mir Ihre Bewerbungsunterlagen.

gez. Joeli Veitayaki
Unionskanzler und Unionsminister für die Justiz


Keine Nachfrage, nichts. Also sparen sie sich ihr Geheule. Sie hatten bis zu den Abendstunden des 10.10. noch die Möglichkeit sich zu bewerben oder zumindest mitzuteilen, dass sie Interesse an dem Amt haben. Ich habe erst am 11.10., 08.49 Uhr das Ergebnis verkündet.

Ihr Schweigen musste ich als Desinteresse werten. Oder darf ich sogar annehmen, dass sie inzwischen das Amt des Obersten Unionsanwaltes als zu unwürdig für ihre hochgestellte Persönlichkeit erachten?



Geschrieben von Amber Marie Ford am 20.10.2009 um 21:10:

 

Herr Unionskanzler,

bitte verwechseln Sie mich nicht mit einer Abgeordneten einer der Oppositionsfraktionen in diesem Hause. Augenzwinkern

Ich werfe Ihnen keinerlei Fehlverhalten in dieser Sache vor, ich stelle nur Ihre Mutmaßung richtig, ich sei nicht an einer Bewerbung als Oberste Unionsanwältin interessiert gewesen.

Nach Kenntnisnahme von Ihrer Nachricht habe ich unverzüglich mit der Zusammenstellung meiner Bewerbungsunterlagen begonnen, dies in der Erwartung, dafür länger als abzüglich der Nachtstunden ca. 18 Stunden zur Verfügung zu haben.

Wäre mir Eilbedürftigkeit bekannt gewesen, hätte ich Ihnen vorab ein formloses Bewerbungsschreiben mit der Bitte zukommen zu lassen, meine Referenzen zeitnah nachreichen zu dürfen.

Dass Sie mich auf diese Ausschreibung erst am Vorabend ihres Ablaufes aufmerksam gemacht haben, war mir bedauerlicherweise nicht bekannt.



Geschrieben von SRM am 20.10.2009 um 22:29:

 

Ich mahne zur Vorsicht. Madame Ford bringt nicht die Voraussetzungen mit, unabhängig und neutral urteilen zu können. Daher darf sie sich gerne als Anwältin betätigen und das auch sehr gern aktiv - aber bitte nicht im Richteramt.



Geschrieben von Amber Marie Ford am 20.10.2009 um 22:37:

 

Würden Sie diesen Vorwurf bitte substanziieren?



Geschrieben von SRM am 20.10.2009 um 22:47:

 

Meine Erfahrung mit Ihrer Person führt mich zu diesem Urteil.

Außerdem zeigen Sie dauerhaft nie die nötige Aktivität - im Gegenteil.



Geschrieben von Amber Marie Ford am 20.10.2009 um 22:56:

 

Zitat:
Original von SRM
Meine Erfahrung mit Ihrer Person führt mich zu diesem Urteil.


Was keine Substanziierung Ihrer Anschuldigung ist, sondern eine leere Worthülse.

Nach mehr als einjährigem Abstand von der Unionspolitik stehe ich dem Geschehen in diesem Land so neutral und unvoreingenommen wie nie zuvor. Ich betrachte sämtliche persönliche Animositäten, die in der Vergangenheit mit wem auch immer einmal bestanden haben mögen, als erledigt, und verfolge keinerlei über ein grundsätzliches Wertefundament hinausgehenden politischen Ziele.

Zitat:
Außerdem zeigen Sie dauerhaft nie die nötige Aktivität - im Gegenteil.


Aktivitätsschwankungen unterliegt naturgemäß jede Person des öffentlichen Lebens, Mitglieder der Unionsregierung ebenso wie Unionsparlamentarier, Regierungschefs der Länder oder, ja, auch Unionsrichter.

Insgesamt gehörte ich über einen längeren Zeitraum zu den prägenden Persönlichkeiten der Unionspolitik, was die Behauptung einer dauerhaft mangelnden Aktivität klar Lügen straft.



Geschrieben von SRM am 20.10.2009 um 23:08:

 

*so*Sorry, aber du stellst in Punkto Sprunghaftigkeit sogar den Drehtür-Dressler in den Schatten. Und das nicht nur mit dieser ID, sondern auch mit anderen. Du hinterlässt verbrannte Erde, die andere aufräumen dürfen.



Geschrieben von Amber Marie Ford am 20.10.2009 um 23:49:

 

Sim-Off: Ich werde hier keine simulationsexternen Diskussionen führen! Erst recht nicht wenn diese von jemandem angezettelt werden, der an anderer Stelle mit wüsten Drohungen um sich wirft, Mitspieler wegen solcher Gespräche in simulationsexternen Themen sperren lassen zu wollen.



Geschrieben von Johannes Georg Graf von Falkenstein am 21.10.2009 um 00:02:

 

Ich plädiere ganz klar für die Wahl von Frau Ford zur Richterin. Frau Ford bringt durch jahrelange Tätigkeit als Anwältin, Oberste Unionsanwältin und Justizministerin eine entsprechende Erfahrung in diesem hochsensiblen Bereich mit und kann deshalb nicht die Bedenken der Gegenredner teilen.

Im übrigen finde ich die Sperrung seitens der KLL höchst fahrlässig. Hier bewirbt sich schon eine Person aus freien Stücken für unseren chronisch unterbesetzten Justizapperat und dann kommt sowas.



Geschrieben von SRM am 21.10.2009 um 00:10:

 

Zitat:
Original von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Ich plädiere ganz klar für die Wahl von Frau Ford zur Richterin. Frau Ford bringt durch jahrelange Tätigkeit als Anwältin, Oberste Unionsanwältin und Justizministerin eine entsprechende Erfahrung in diesem hochsensiblen Bereich mit und kann deshalb nicht die Bedenken der Gegenredner teilen.

Im übrigen finde ich die Sperrung seitens der KLL höchst fahrlässig. Hier bewirbt sich schon eine Person aus freien Stücken für unseren chronisch unterbesetzten Justizapperat und dann kommt sowas.

Geschenkten Mähren sollte man durchaus mal ins Maul schauen, wenn dieses nach Inaktivität und Faulheit riecht.



Geschrieben von Johannes Georg Graf von Falkenstein am 21.10.2009 um 00:22:

 

Zitat:
Original von SRM
Zitat:
Original von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Ich plädiere ganz klar für die Wahl von Frau Ford zur Richterin. Frau Ford bringt durch jahrelange Tätigkeit als Anwältin, Oberste Unionsanwältin und Justizministerin eine entsprechende Erfahrung in diesem hochsensiblen Bereich mit und kann deshalb nicht die Bedenken der Gegenredner teilen.

Im übrigen finde ich die Sperrung seitens der KLL höchst fahrlässig. Hier bewirbt sich schon eine Person aus freien Stücken für unseren chronisch unterbesetzten Justizapperat und dann kommt sowas.

Geschenkten Mähren sollte man durchaus mal ins Maul schauen, wenn dieses nach Inaktivität und Faulheit riecht.


Ich bitte Sie darum, sachlich bei der Diskussion zu bleiben, und statt Gemeinplätze sollten Sie lieber mit konkreten Beispielen/Nachweisen aufwarten.



Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 21.10.2009 um 00:26:

 

Auch wenn ich dem Unionsparlament nicht mehr angehöre, so möchte ich die Wahl von Frau Ford dennoch unterstützen.



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 21.10.2009 um 07:56:

 

Bei Frau Fords Vita neige ich nicht dazu mein Urteil abzuändern.



Geschrieben von Johannes Georg Graf von Falkenstein am 21.10.2009 um 21:56:

 

Zitat:
Original von Joeli Veitayaki
Bei Frau Fords Vita neige ich nicht dazu mein Urteil abzuändern.


Schon wieder eine unbewiesene Behauptung. Sie disqualifizieren sich für jedes Amt. Eine Schande das ich mich anfangs mal für Sie als Unionskanzler ausgesprochen habe. Wenn man so Ihre Amtsführung betrachtet, sind Sie eher einer der für Stillstand und Amtsfaulheit steht. Verwalten statt Schalten.



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 21.10.2009 um 23:07:

 

Sie sind ja geradezu ein Aktivitätsbolzen und Rechengenie, was man an ihrer Feststellung zu den Wahlen der Richter ja eindeutig gesehen hat. Also bleiben sie mir vom Leib mit ihrem Geschwätz. Inzwischen bedauere ich, dass ich sie gefragt hatte, ob sie mich als Unionskanzler tolerieren.



Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 22.10.2009 um 11:13:

 

*kann sich ein Schmunzeln nicht verkneifen*


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