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Geschrieben von Patrick van Bloemberg-Behrens am 06.10.2009 um 22:08:

  Richterwahl

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unionskanzler Veitayaki beantragt eine Aussprache zur Richterwahl. Herr Uionskanzler, Sie haben das Wort.



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 07.10.2009 um 11:04:

 

Herr Parlamentspräsident,

sie sollten sich schon an meinen Antrag halten, ich wollte die Aussprache zur "Richterwahl" und nicht zur "Richterarbeit" oder "Richtersituation".

Liebe Parlamentskolleginnen und -kollegen,

die Wahl der hauptamtlichen und nebenamtlichen Richter für die Unionsgerichte ist, mit einer Ausnahme, scheinbar äußerst schlecht abgelaufen. Es ist kein gutes Zeichen, wenn die gewählten Parlamentsvertreter es nicht fertig bringen, zu solch wichtigen Wahlen vollständig zu erscheinen. Sie erhalten dafür schließlich ein fürstliches Salär, so dass man es von Ihnen auch erwarten kann, an den Abstimmungen teilzunehmen. Die Entscheidungen pro oder contra des Bewerbers ist hierbei zunächst nicht von Bedeutung, aber ich darf sie daraufhinweisen, dass nur eine ausreichende Zahl an befähigten Richtern für die Durchsetzung von Recht und Gesetz zeitnah sorgen kann.

Das zweite Dilemma bei der Richterwahl ist die derzeitige Gesetzeslage hierzu. Es gibt keine Regelung, wer für die Vorauswahl der Unionsrichter zuständig ist. Dies ist schon daran zu erkennen, dass vor kurzem auch der Unionsrat "seine" Kandidaten wählen wollte, die bei der Vorauswahl durch das Ministerium für die Justiz durch das Raster gefallen sind.

Artikel 59 der Unionsverfassung besagt:

Mitglieder des Unionsgerichts
Unionsrichter werden vom Unionsparlament und vom Unionsrat jeweils in geheimer Einzelwahl mit der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln aller abgegebenen Stimmen in beiden Kammer gewählt und vom Unionspräsidenten ernannt.


Das bedeutet übrigens derzeit, dass Richter Schrobi noch nicht rechtskräftig wiedergewählt wurde, da die Bestätigungswahl im Unionsrat fehlt !!!

Daher scheint es mir dringend geboten, das Gesetz zur Richterwahl dahingehend abzuändern, dass die Wahl GEMEINSAM und GLEICHZEITIG durch beide Kammern erfolgen sollte. Es sollte außerdem eine gesetzliche Basis geschaffen werden, in der festgelegt wird, wer sich bewerben kann und wer entscheidet, ob eine Bewerbung zur Wahl zu gelassen wird. Sicherlich kann man das auch im Rahmen der Vorstellungsrunde mache, aber eine gewisse Vorauswahl anhand der beruflichen Voraussetzungen die das Richteramt mit sich bringen, sollte dem Unionsministerium für die Justiz schon eingeräumt werden.

Außerdem sollte es möglich sein, amtierende Richter auf einfache Art und Weise in ihren Amt für ein weiteres Jahr zu bestätigen, sofern es keine rechtlichen Hindernisse (Dienstpflichtsverletzungen o.ä.) gibt.

Die dritte Frage wird durch die nicht erfolgte Wiederwahl von Richter Ascraft aufgeworfen. Ich habe es bereits eingangs erwähnt, die Abstimmungsmoral hierzu war lausig. Aber das war nicht der Grund für das Scheitern. "Gescheitert" ist er an den Berechnungskünsten und der Auslegung der Unionsverfassung durch den stellvertretenden Parlamentspräsidenten.

Graf von Falkenstein verkündete folgendes:
Zitat:
An der Abstimmung nahmen sieben Abgeordnete teil. Fünf stimmten mit Ja. Zwei mit Nein. Es waren acht Stimmen erforderlich. Die Wahl ist gescheitert.


7 Stimmen wurden abgegeben, davon 5 ja, 2 nein. wieviel sind 2/3 von 7 ?
2/3 von 7 sind gerundet 4,67 und somit weniger als 5. Die Unionsverfassung besagt "mit der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln aller abgegebenen Stimmen". Von 2/3 Mehrheit aller möglichen Stimmen ist nicht die Rede. Somit darf ich das Präsidium bitten, diesen Rechen- und Auslegungsfehler zu beheben.

Die vierte Frage ist das Ergebnis der Abstimmung "Freiherr zu Hochstett".
Graf von Falkenstein verkündete hier folgendes:

Zitat:
Ich schließe die Abstimmung. An der Abstimmung nahmen acht Abgeordnete teil. Sieben stimmten mit Ja. Einer mit Nein. Es waren acht Stimmen erforderlich. Die Wahl ist gescheitert.


8 Stimmen wurden abgegeben, davon 7 ja, 1 nein. wieviel sind 2/3 von 8 ?
2/3 von 8 sind gerundet 5,33. 7 sind mehr als 5,33, daher ist er gewählt worden! Nochmals zur Wiederholung: Die Unionsverfassung besagt "mit der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln aller abgegebenen Stimmen". Somit darf ich das Präsidium bitten, auch diesen Rechen- und Auslegungsfehler zu beheben.

Und die fünfte Frage, selbes Spiel, diesmal bei der Wahl zum nebenamtlichen Richter, Herrn Janßen

Graf von Falkenstein verkündete:
Zitat:
Ich schließe die Abstimmung. An der Abstimmung nahmen acht Abgeordnete teil. Sechs stimmten mit Ja. Zwei mit Nein. Es waren acht Stimmen erforderlich. Die Wahl ist gescheitert.


8 Stimmen wurden abgegeben, davon 6 ja, 2 nein. wieviel sind 2/3 von 8 ?
2/3 von 8 sind gerundet 5,33. 6 sind mehr als 5,33, daher ist auch er gewählt worden!

Somit haben wir derzeit drei hauptmatliche Richter, die Herren Schrobi, Ascraft und zu Hochstett, sowie den nebenamtlichen Richter Herrn Janßen. Deren Wahl muss nun der Unionsrat quasi nur noch bestätigen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.



Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 07.10.2009 um 11:46:

 

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,

wieder einmal erleben wir, dass man Autoritäten nicht widerspruchsfrei alles glauben soll, erst Recht nicht wenn diese von der Imperianischen Reichspartei kommen.
Der Fehler lag weder in der fehlenden Abstimmungsmoral (auch wenn die verbesserungswürdig ist) oder gar den Gegenstimmen (die freie Gewissensentscheidung sollte man, gerade und vor allem im Parlament, schon als Teil der Demokratie akzeptieren) - nein, der Fehler lag hier in der falschen Auslegung des Verfassungstextes durch den Vizepräsidenten.
Folglich ist die Bestätigung der vom Unionsparlament gewählten Richter nunmehr die Sache des Unionsrates.

In einer Sache muss ich dem Unionskanzler jedoch widersprechen, nämlich in seinem Vorschlag zur Änderung der Verfassung. Der Umstand, dass dem Präsidium dieser Fehler unterlaufen ist und bis heute keiner der gewählten Volksvertreter in der Lage war, dies zu bemerken - dafür sei dem Unionskanzler mein Dank ausgesprochen - kann doch nicht der Anlass für eine grundsätzliche Änderung der Verfassung sein.
Meiner Ansicht nach hat es schon einen Sinn, dass Unionsrat und -Parlament getrennt abstimmen. Wie die Vorauswahl der Richter zu erfolgen hat, lässt der Verfassungstext bewusst offen und vertraut auf die Möglichkeit zum vernünftigen Diskurs und demokratischen Kompromiss zwischen Volks- und Ländervertretern, warum also hier unnötig für starre Regeln sorgen?



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 07.10.2009 um 12:21:

 

Herr Kollege,

sicherlich macht es auch Sinn, wenn getrennt abgestimmt wird. In diesem Fall wäre es aber wichtig, wenn beide Kammern gemeinsam eine Vorauswahl treffen, so dass dann gleichzeitig über die selben Personen abgestimmt werden kann. Ansonsten hätte man nun u.U. 6 oder mehr Richter, was die Verfassung und die Gesetzgebung auch nicht zulassen. Daher mein Vorschlag auf gemeinsame Abstimmung.



Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 07.10.2009 um 20:27:

 

Dieses skizzierte Szenario halte ich doch für unwahrscheinlich. Derzeit haben wir keinen einzigen ordnungsgemäß (wieder-)gewählten Richter im Amt - in dieser Situation darüber zu spekulieren, was vielleicht geschieht wenn es mal 6 Richter sein sollten, ist abwegig.



Geschrieben von pjotr am 08.10.2009 um 03:06:

 

Um das Problem mit eventuellen 6 Richtern zu lösen gibt es ja die nebenamtliche Richterschaft..



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 08.10.2009 um 07:59:

 

Zunächst fordere ich jedoch das Präsidium des Unionsparlamentes unmissverständlich auf, die Ergebnisverkündung der Richterwahlen entsprechend zu korrigieren und sie unverzüglich dem Unionsrat zur Abstimmung vorzulegen.



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 09.10.2009 um 16:53:

 

Meine Herren ?

Statt sich um die Fussball-WM und sonstiges zu kümmern, darf ich Sie bitten, hier eine längst überfällige Fehlerkorrektur vorzunehmen!



Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 10.10.2009 um 06:39:

 

In Anbetracht des Ernstes der Lage habe ich die Konsequenz gezogen und die Abwahl desjenigen beantragt, der für diesen Schlamassel durch die unkorrekte Ergebnisfeststellung verantwortlich war - und durch seine Untätigkeit in Bezug auf die bisher nicht erfolgte Korrektur auch weiterhin verantwortlich ist.

Dies soll in erster Linie Druck auf das Präsidium ausüben.



Geschrieben von Patrick van Bloemberg-Behrens am 10.10.2009 um 12:18:

 

Meine Damen und Herren,

nach Prüfung der Sachlage habe ich die korrekten Ergebnise festgestellt und sie dem Rat weitergeleitet. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal Unionskanzler Veitayaki danken, der diese fatalen Fehler bemerkt hat.


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