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Geschrieben von Patrick van Bloemberg-Behrens am 28.09.2009 um 17:45:

  Gesetz über die grundsätzliche Strafbarkeit der Abtreibung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Abgeordnete Sewell hat den folgenden Antrag eingebracht. Aussprache ist gewünscht, die Antragstellerin hat das Wort.

Zitat:
Gesetz über die grundsätzliche Strafbarkeit der Abtreibung

§ 1 Eine Abtreibung eines Fötus während der Schwangerschaft ist grundsätzlich verboten.
§ 2 Ausnahmen von diesem grundsätzlichen Verbot ist nur dann gegeben, wenn eine unveränderliche medizinsche Indikation vorliegt. Diese liegt vor, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach gesicherter ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden und diese Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.
§ 3 Ärzte, die Abtreibungen, bei denen kein Ausnahmetatbestand nach § 2 vorliegt, durchführen, machen sich des Totschlags schuldig. Der Strafrahmen liegt hier bei einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis zu fünf Jahren.
§ 4 Schwangere, die sich bei vollem geistigen Bewusstsein einer Abtreibung unterziehen, bei der keine Ausnahmetatbestand nach § 2 vorliegt, machen sich der Anstiftung zum Totschlag schuldig. Der Strafrahmen liegt hier bei einer Freiheitsstrafe zwischen 1 Jahr und 5 Jahren.
§ 5 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.



Geschrieben von Victoria Sewell am 28.09.2009 um 20:31:

 

Werte Abgeordnete, werte interessierte Öffentlichkeit,

Abtreibung ist kein Kavaliersdelikt.
Der Mensch sollte mit seinen Mitmenschen respektvoll umgehen. Insbesondere die Achtung vor dem Leben des Menschen ist dabei von größter Bedeutung. Für eine Gesellschaft, in der Leben und Würde des Menschen geachtet werden, braucht es Normen und Sitten, die gesellschaftlich anerkannt sind. Viele dieser Werte und Sitten sollte der Staat nicht gesetzlich regulieren, sondern der gesellschaftlichen Selbstregulation verantworten. Denn manche Sitten ändern sich, werden an neue Verhältniss angepasst und sind nicht immer in gleicher Form gültig.

Was aber sollte für eine Gesellschaft, die Achtung vor Würde und Leben haben will, immer gültig sein?
Meiner Meinung nach unter anderem der behutsame und Umgang mit der Würde und ganz konkret der Existenz des Lebenden. Ganz besonders schutzbedürftig sehe ich hier die unselbständigen und auf Hilfe angewiesenen Menschen unserer Gesellschaft, wie Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderung und kranke Menschen.
Und meines Erachtens beginnt die Würde des Menschen und seine Schutzbedürftigkeit und seine Schutzwürdigkeit schon mit der Zeugung und nicht erst mit der Geburt. Denn das Kind im Bauch der Mutter ist das selbe Kind, das danach das Wunder der Geburt erlebt, und damit ein Mensch wie Sie und ich.

Respekt vor der Würde des Lebens beginnt damit nicht erst willkürlich zu irgendeinem beliebigen Zeitpunkt, sondern genau dann, wenn ein neues Leben im Bauch der Mutter entsteht.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit und ihr Nachdenken über dieses wichtige Thema.



Geschrieben von Johannes Georg Graf von Falkenstein am 28.09.2009 um 22:01:

 

Ich stimme dem Antrag komplett zu. Man sollte im übrigen den Weg für ein Adoptionsprogramm ebnen, damit den Müttern und Kindern statt illegaler Abtreibungen der Weg in eine sichere Zukunft ermöglicht ist. Die Adoptiveltern sollten natürlich treue, unbescholtene Staatsbürger sein.



Geschrieben von pjotr am 28.09.2009 um 22:24:

 

Unser Land steht für Selbstbestimmung, für Freiheit und Emanzipation. Und der Körper einer Frau gehört ihr. Es ist unverantwortlich, einen Schritt zurück in die Barbarei zu waren und die Abtreibung unter Strafe zu stellen!



Geschrieben von Victoria Sewell am 28.09.2009 um 23:09:

 

Zitat:
Original von pjotr
Unser Land steht für Selbstbestimmung, für Freiheit und Emanzipation. Und der Körper einer Frau gehört ihr. Es ist unverantwortlich, einen Schritt zurück in die Barbarei zu waren und die Abtreibung unter Strafe zu stellen!


Das, mit Verlaub, klingt nach dem Aneinanderreihen von Parolen. Die Frage ist, was am Respekt vor dem Leben unverantwortlich ist. Frauen, die keine Kinder bekommen wollen, können in unserer Gesellschaft verhüten. Wer ungewollt schwanger wird, wird sich im ersten Moment nicht darüber freuen. Das ist aber normalerweise keine Ausrede dafür, das menschliche Leben im Bauch der Schwangeren, obwohl es Alternativen gibt, zu beenden.



Geschrieben von pjotr am 28.09.2009 um 23:11:

 

Zitat:
Original von Victoria Sewell

Das, mit Verlaub, klingt nach dem Aneinanderreihen von Parolen.


Parolen wie "der behutsame und Umgang mit der Würde und ganz konkret der Existenz des Lebenden" ?



Geschrieben von Victoria Sewell am 28.09.2009 um 23:40:

 

Zitat:
Original von pjotr
Parolen wie "der behutsame und Umgang mit der Würde und ganz konkret der Existenz des Lebenden" ?


Nein, denn bei "Zurück in die Barbarei" handelt es sich um eine Schreckens-Darstellung ohne Begründung. Beim "Respekt vor dem Leben" handelt es sich darum, dass das Leben von Menschen nicht willkürlich vom Menschen beendet werden darf. Das ist handfest und keine bloße Behauptung.



Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 28.09.2009 um 23:46:

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Fans,

dieses Gesetz ist rundheraus abzulehnen. Es stellt nicht nur einen massiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht von Frauen dar, es kriminalisiert auch ärztliche Hilfe. Noch dazu ist der Gesetzantrag unausgereift, oder will die Antragsstellerin tatsächlich Vergewaltigungsopfer dazu zwingen...? Das kann ich mir kaum vorstellen.


In der Konsequenz der Umsetzung dieses Antrages würden Schwangerschaftsabbrüche in der Illegalität stattfinden. Das die Konservativen hier die Augen vor der Realität verschließen und einfach annehmen, mit einem Verbot wäre das Thema geklärt, bedeutet erhebliche Risiken für die ungewollt Schwangeren - statt die Beratung eines studierten Arztes in Anspruch nehmen zu können, müssen diese sich an Kurpfuscher oder überlieferte Kräuterrezepte wenden.

Des weiteren ist die Sprachregelung des Antrages offenbar nicht kongruent mit der Begründung der Antragsstellerin: während im Gesetz von "Fötus" gesprochen wird, sprach die Kollegin Sewell von dem Moment der Zeugung, also vor dem Einnisten der befruchteten Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut und etwa 12 Schwangerschaftswochen, bevor man - nach Abschluss der Organbildung vom "Fötus" spricht.

Die aufgezeigte Alternative zum Schwangerschaftsabbruch, Freigabe zur Adoption, ist ein Feigenblatt.



Geschrieben von Victoria Sewell am 29.09.2009 um 00:04:

 

Zitat:
Original von Palin Waylan-Majere
Es stellt nicht nur einen massiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht von Frauen dar


Es stellt hier eine Abwägung dar: Das Lebensrecht des Kindes geht über die Entscheidungsfreiheit der Mutter über ein anderes - nicht ihr - Leben.

Zitat:
es kriminalisiert auch ärztliche Hilfe.


Die Aufgabe des Arztes ist es Leben zu schützen, nicht bereits gezeugte Kinder zu "entfernen".

Zitat:
Das die Konservativen hier die Augen vor der Realität verschließen und einfach annehmen, mit einem Verbot wäre das Thema geklärt, bedeutet erhebliche Risiken für die ungewollt Schwangeren


Nein, ich möchte das Verbot der Kindstötung nicht nach dem Motto "Aus den Augen aus dem Sinn". Aber im Gegensatz zur Einnahme von Drogen ist das Töten eines ungeborenen Kindes kein Verbrechen ohne Opfer. Und daher muss man hier Prioritäten setzen: Keinen Schwangerschaftsabbruch verhindern, in dem man alle legalisiert. Oder wenigstens einen möglichst großen Teil der Schwangeren überzeugen - durch Aufklärung und gute Betreuung - das Kind nicht töten zu lassen. Damit soll primär das Leben des ungeborenen Kindes geschützt werden. Sekundär kann das aber auch in vielen Fällen die Mütter vor emotionalen Spätfolgen zu schützen.

Zitat:
...statt die Beratung eines studierten Arztes in Anspruch nehmen zu können...


Beratung von Schwangeren und beste medizinische und psychologische Betreuung auf modernstem Stand wird damit gerade nicht verboten, sondern erwünscht.

Zitat:
Des weiteren ist die Sprachregelung des Antrages offenbar nicht kongruent mit der Begründung der Antragsstellerin: während im Gesetz von "Fötus" gesprochen wird, sprach die Kollegin Sewell von dem Moment der Zeugung, also vor dem Einnisten der befruchteten Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut und etwa 12 Schwangerschaftswochen, bevor man - nach Abschluss der Organbildung vom "Fötus" spricht.


Ich habe das in meinen Recherchen für den Gesetzesantrag auch herausgefunden. Allerdings fand ich kein anderes Wort als Fötus und benutzte dies daher in "volkstümlicher" Weise. Die medizinisch korrekte Formulierung kann gerne in den Antrag eingefügt werden.

Zitat:
Die aufgezeigte Alternative zum Schwangerschaftsabbruch, Freigabe zur Adoption, ist ein Feigenblatt.


Es ist
1. für die Kinder die Möglichkeit zu leben.
2. für die Mütter später die Möglichkeit, doch noch ihr Kind kennen zu lernen.

Das ist durchaus kein Feigenblatt oder sonst eine Nebensächlichkeit.



Geschrieben von pjotr am 29.09.2009 um 00:35:

 

Bleibt das mit den Vergewaltigungen offen.

Im übrigen aber wirklich ein sehr unausgegorenes Gesetz...



Geschrieben von Victoria Sewell am 29.09.2009 um 00:43:

 

Zitat:
Original von pjotr
Bleibt das mit den Vergewaltigungen offen.


Vergewaltigung ist strafbar. Kinder sind aber nicht schuld an Verbrechen. Für Schwangere, die nach einer Vergewaltigung abtreiben könnte man aber über mildernde Umstände nachdenken.

Zitat:
Im übrigen aber wirklich ein sehr unausgegorenes Gesetz...


Sie dürfen gerne konstruktive formale Verbesserungsvorschläge machen.
Da Sie dem Schutz des Lebens von ungeborenen Kindern aber keine Berechtigung beimessen, ist es eher unwahrscheinlich, dass sie am Feinschliff dieses Antrags mitarbeiten.



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 29.09.2009 um 11:17:

 

Zitat:
Original von Victoria Sewell

Vergewaltigung ist strafbar. Kinder sind aber nicht schuld an Verbrechen. Für Schwangere, die nach einer Vergewaltigung abtreiben könnte man aber über mildernde Umstände nachdenken.


Es kann doch allen Ernstes nicht ihr Ansinnen sein, dass eine Frau ein Kind gebären soll, das durch eine Vergewaltigung entstanden ist? Dadurch wird ihr das traumatische Erlebnis jeden Tag nochmals vor Augen geführt.



Geschrieben von SRM am 29.09.2009 um 11:59:

 

Der liberale Grundgedanke verbietet eine solche Staatsdoktrin, daher: Ablehnung.



Geschrieben von Victoria Sewell am 29.09.2009 um 13:56:

 

Zitat:
Original von Joeli Veitayaki
Es kann doch allen Ernstes nicht ihr Ansinnen sein, dass eine Frau ein Kind gebären soll, das durch eine Vergewaltigung entstanden ist? Dadurch wird ihr das traumatische Erlebnis jeden Tag nochmals vor Augen geführt.


Entweder ich bin für ein Verfügungsrecht der Schwangeren über das Leben, das in ihrem Bauch heranwächst. Dann bin ich dafür, dass Abtreibung legal sein soll, egal, wie die Schwangerschaft zu stande kam.

Oder ich bin für den Schutz menschlichen Lebens auch im Bauch der Mutter. Dann kann ich nicht sagen: Das Kind hat manchmal ein Recht auf Leben, manchmal aber nicht. Je nachdem, wie die Schwangerschaft passiert ist.

Entweder das Kind hat ein Lebensrecht oder nicht. Wenn der Mutter das Kind wegen einer Vergewaltigung psychisch nicht zuzumuten ist, erlischt dadurch nicht das Lebensrecht des Kindes. Dann können Adoption oder staatliche oder private Einrichtungen das Kind aufnehmen.



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 29.09.2009 um 14:00:

 

Zitat:
Original von Victoria Sewell
Entweder das Kind hat ein Lebensrecht oder nicht. Wenn der Mutter das Kind wegen einer Vergewaltigung psychisch nicht zuzumuten ist, erlischt dadurch nicht das Lebensrecht des Kindes. Dann können Adoption oder staatliche oder private Einrichtungen das Kind aufnehmen.


Sorry, aber darüber kann ich nur den Kopf schütteln verwirrt



Geschrieben von Victoria Sewell am 29.09.2009 um 14:11:

 

Zitat:
Original von Joeli Veitayaki
Sorry, aber darüber kann ich nur den Kopf schütteln verwirrt


Weil für Sie das ungeborene Kind kein Lebensrecht hat. Dann ist Abtreibung auch kein Tötungsdelikt. Aber wenn man Abtreibung als Tötung eines menschlichen Lebens sieht, kann man - auch in solch verständlicherweise harten Fällen - nicht einfach eine Ausnahme machen.



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 29.09.2009 um 14:22:

 

Falsch ! Ich beziehe das darauf, dass sie das auch im Falle einer Vergewaltigung so sehen.



Geschrieben von Victoria Sewell am 29.09.2009 um 15:54:

 

Zitat:
Original von Joeli Veitayaki
Falsch ! Ich beziehe das darauf, dass sie das auch im Falle einer Vergewaltigung so sehen.


Ok, ich gebs auf. Sie sehen den Unterschied zwischen einem unveräußerlichen Recht und einer willkürlichen bzw. flexiblen Gewährung nicht.
Macht aber auch nichts, wie ich bereits oben schon gesagt habe, da Sie Abtreibung sowieso als Privatsache sehen.



Geschrieben von Patrick van Bloemberg-Behrens am 29.09.2009 um 16:27:

 

Solange das ungeborene Individuum kein Nervensystem ausgebildet hat, ist eine Abtreibung legitim.

Die Fraktion der FDU lehnt den Entwurf daher ab.



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 29.09.2009 um 17:38:

 

Ungeklärt ist die Frage eine "rechtmäßigen" Abtreibung, wenn bei ärztlichen Untersuchungen festgestellt wurde, dass das Kind mit starken Missbildungen und/oder geistiger Behinderung auf die Welt kommen würde.


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