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Geschrieben von pjotr am 11.08.2009 um 21:41:

  Zertifikate der Anwaltskammer

Hier also eine neue Diskussion dazu.

Ich würde ein dreigeteiltes System vorschlagen:
1) Eine allgemeine Zertifizierung der anwaltlichen Qualität
2) Die Zertifizierung als Patentanwalt
3) Die Zertifizierung einer Fachanwaltsqualität (für verschiedene Fachbereiche)

Was denkt ihr?



Geschrieben von Jebb Bongerton am 11.08.2009 um 21:46:

 

Die Frage sollte auch sein: Wie soll die Zertifizierung (grundsätzlich) ablaufen?
Zu denen von Ihnen aufgetanen Vorschlägen habe ich zwei Fragen: Warum nennen Sie den Patentanwalt extra? Sollen die Zertifikate konsekutiv sein?



Geschrieben von Jebb Bongerton am 15.08.2009 um 11:46:

 

Mr. Jerkov?



Geschrieben von Brendan Farrell am 15.08.2009 um 12:25:

  RE: Zertifikate der Anwaltskammer

Zitat:
Original von pjotr
1) Eine allgemeine Zertifizierung der anwaltlichen Qualität

Dies halte ich als Grundnachweis für die Eignung als Rechtsanwalt in der Demokratischen Union für sehr sinnvoll. Hier kann man sich eventuell an die Möglichkeiten des alten Anwaltsgesetzes halten, sprich Erlangung des Anwaltszertifikats entweder durch Vorlage eines Studienabschlusses einer ratelonischen oder anerkannten ausländischen Universität; durch eine Eignungsprüfung, die die Anwaltskammer durchführen könnte; oder durch den Nachweis der anwaltlichen Berufserfahrung.

Zitat:
2) Die Zertifizierung als Patentanwalt

Das halte ich für überflüssig, da ich keine Verwendung für Patentanwälte in der DU sehe.

Zitat:
3) Die Zertifizierung einer Fachanwaltsqualität (für verschiedene Fachbereiche)

Als erweiterndes Zertifikat für das allgemeine Anwaltszertifikat halte ich dies für sehr sinnvoll und würde dies nach Prüfung und Praxisnachweis (nicht oder) verleihen. Mögliche Fachanwaltschaftsgebiete wären Verwaltungsrecht, Strafrecht und Zivilrecht, um mehr Bereiche würde ich das nicht erweitern. Eventuell sollte man dann auch beschränken, dass an jeden Anwalt nur ein solches Zertifikat vergeben werden kann.



Geschrieben von pjotr am 15.08.2009 um 15:06:

 

Zitat:
Original von Jebb Bongerton
Die Frage sollte auch sein: Wie soll die Zertifizierung (grundsätzlich) ablaufen?


Finde den Vorschlag von Herrn Farrell hier sehr gut. Also entweder durch Studienabschluss, durch Prüfung oder durch den Nachweis anwaltlicher Tätigkeit in der DU.

Zitat:

Zu denen von Ihnen aufgetanen Vorschlägen habe ich zwei Fragen: Warum nennen Sie den Patentanwalt extra? Sollen die Zertifikate konsekutiv sein?


Das normale Anwaltszertifikat und der Fachanwalt sind konsekutiv. Den Patentanwalt hatte ich mir eher als Ingenieur mit juristischer Zusatzausbildung vorgestellt.



Geschrieben von Brendan Farrell am 15.08.2009 um 15:13:

 

Zitat:
Original von pjotr
Den Patentanwalt hatte ich mir eher als Ingenieur mit juristischer Zusatzausbildung vorgestellt.

Ich würde hierfür lieber ein Zertifikat ausstellen, dass Sachverständigen verschiedener Bereiche unabhängige Gutachtenerstellung bestätigt.



Geschrieben von Jebb Bongerton am 16.08.2009 um 10:08:

 

Wie haben Sie sich die Ausgestaltung gedacht?



Geschrieben von Gustav von Struve am 18.08.2009 um 21:12:

 

Zertifikate hin oder her, wer nicht studiert hat, bzw. dies nicht durch eine Diplomarbeit nachweisen kann, sollte auch kein Anwalt werden können.



Geschrieben von pjotr am 18.08.2009 um 21:20:

 

Ich denke wir müssen hier kein akademischer Klüngelkreis sein. Bei der Juristerei geht es doch darum, Wissen im Rechtssystem zu haben.
Dabei ist nicht die Frage ob man einen Studienabschluss hat, sondern dass man sich das entsprechende Wissen angeeignet hat. Das kann man durchaus auch durch eine Prüfung der Anwaltskammer nachweisen.



Geschrieben von Jebb Bongerton am 19.08.2009 um 08:47:

 

Den Ausführungen des Kollegen Jerkov möchte ich mich anschließen. Wenn wir nämlich ein Jura-Studium als Zulassungsvoraussetzung benötigen, dann müssen wir dieses auch zusätzlich qualifizieren. Wann ist das Studium ausreichend? Ferner ist die Juristerei kein Pappelstiel zu lernen und anzuwenden. Wer das Zertifikat auch ohne Studium schafft, warum sollte der ausgeschlossen werden?

Nun sollten wir aber ausarbeiten, welche Leistungen man für welche Zertifikate erbringen muss.



Geschrieben von Hajo Poppinga am 08.09.2009 um 17:00:

 

Zitat:
Original von pjotr
Das normale Anwaltszertifikat und der Fachanwalt sind konsekutiv. Den Patentanwalt hatte ich mir eher als Ingenieur mit juristischer Zusatzausbildung vorgestellt.


Den Patentanwalt halte ich im mehr oder minder gar nicht entwickelten Patentsystem für überflüssig. Interessant ist hier ja auch nur eine kleine Zahl von Fachanwälten, wobei ich denen auch skeptisch gegenüberstehe. Grundsätzlich muß jeder Rechtsanwalt allen Rechtssuchenden helfen können.



Geschrieben von William C. Ashcraft am 29.10.2009 um 14:10:

 

Gibt es hier bereits Fortschritte?



Geschrieben von pjotr am 30.10.2009 um 00:14:

 

Ich denke mit der Ausarbeitung der Zertifikatsprüfungen könnte sich ein Ausschuss beschäftigen. Ich könnte mir Sie z.B., Prof. Ashcraft, dort gut vorstellen.



Geschrieben von William C. Ashcraft am 30.10.2009 um 07:16:

 

Ich würde dafür bereit stehen.
Allerdings müssten vorher noch die Rahmenbedingungen abgesteckt werden.



Geschrieben von Pierre Lemarchal am 14.11.2009 um 18:15:

 

Hier stimme ich zu. Rahmenbedingungen müssen her. Ansonsten halte ich ein solches Zertifikatssystem nicht für das schlechteste.


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