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Geschrieben von Freiherr zu Hochstett am 11.06.2009 um 21:44:
UStG 2009-05: Die Demokratische Union gegen Johannes Georg Graf von Falkenstein
Manuri, den 5. Juni 2009
Aktenzeichen UA-05/2009
Anklageschrift
Johannes Georg Graf von Falkenstein
wohnhaft in Imperia,
lediger Staatsbürger der Demokratischen Union
wird angeklagt
die Vanessa Garland beleidigt zu haben.
Sachverhalt:
Der Beschuldigte hatte im Zusammenhang der Wahlverkündigung am 30. Mai 2009 um 00.07 Uhr die Geschädigte als Bordsteinschwalbe bezeichnet.
Die Geschädigte fühlte sich hierdurch in ihrer Ehre gekränkt. Durch die Anwaltskanzlei Chevalier & Kollegen wurde am 30.05.2009 um 00:25 Uhr Strafanzeige bei der Unionspolizei erstattet.
Die Tat ist gemäß § 66 UStGB in Verbindung mit § 71 UStGB unter Strafe gestellt.
Ersatzweise ist die Tat nach § 66 UStGB in Verbindung mit § 71 UStGB und § 71a UStGB strafbar.
Beweise:
Vorbehaltlich einer Ergänzung im Hauptverfahren wird folgendes Beweismittel eingebracht:
Aussage des Beschuldigten
DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsstrafgericht -
Eröffnungsbeschluss
vom 11. Juni 2009
In der Strafsache
gegen
Johannes Georg Graf von Falkenstein
geboren am 12.05.1974, wohnhaft in Imperia,
Staatsbürger der Demokratischen Union, ledig
Verteidiger:
nicht angezeigt
wegen
Beleidigung, strafbar gem. §66 StGB, evtl. iVm §71a StGB
wird die Anklage der Unionsanwaltschaft vom 5. Juni 2009 (aus Aktenzeichen UA-05/2009) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Unionsstrafgericht in erster Instanz eröffnet.
Strafantrag gem. §71 StGB wurde am 30. Mai 2009 im Form einer Anzeige bei der Unionspolizei gestellt.
Die Hauptverhandlung findet vor dem Strafrichter statt.
Gemäß des gültigen Geschäftsverteilungsplans wird der nebenamtliche Unionsrichter Dr. iur. Alexander Freiherr zu Hochstett den Vorsitz führen.
Ich bitte um Anwesenheitsmeldung des Angeklagten, und eine Erklärung.
Außerdem ergeht die Frage ob Sie sich selbst verteidigen. Ich weise Sie hiermit auf Ihr Recht auf einen Strafverteidiger nach §13 II StPG hin.
Der Vertreter der Unionsanwaltschaft hat ferner die Gelegenheit, Ergänzungen zur Anklageschrift vorzutragen.
Geschrieben von Gustav von Struve am 11.06.2009 um 21:46:
Herr Vorsitzender,
ich melde mich als Anklagevertreter anwesend und darf Sie bitten, meine Beweise auf den Tisch und nicht unter den Tisch zu legen
Geschrieben von Freiherr zu Hochstett am 11.06.2009 um 21:55:
Ist korrigiert. edit: jetzt aber
Geschrieben von Denise Valerie Chevalier am 11.06.2009 um 21:56:
Ich melde mich anwesend in Vertretung meiner Mandantin Vanessa Healy Garland
Geschrieben von Freiherr zu Hochstett am 11.06.2009 um 21:57:
| Zitat: |
Original von Jana Valerie Chevalier
Ich melde mich anwesend in Vertretung meiner Mandantin Vanessa Healy Garland |
In welcher Funktion genau nehmen Sie an dem Prozess hier teil?
Geschrieben von Denise Valerie Chevalier am 11.06.2009 um 22:03:
Entschuldigung, falscher Raum
*so* Man sollte erst einmal die Anklageschrift lesen

*so*
Geschrieben von Gustav von Struve am 11.06.2009 um 22:23:
Zur Anklageschrift habe keine Ergänzungen Euer Ehren
Geschrieben von Johannes Georg Graf von Falkenstein am 11.06.2009 um 23:06:
Melde mich anwesend, mein Flugzeug hatte einen Platten.
Geschrieben von Freiherr zu Hochstett am 11.06.2009 um 23:21:
Nun gut. Herr Graf von Falkenstein, werden Sie Aussagen zum Sachverhalt machen?
Geschrieben von Johannes Georg Graf von Falkenstein am 11.06.2009 um 23:37:
Herr Vorsitzender,
ich möchte noch keine Aussage treffen.
Geschrieben von Freiherr zu Hochstett am 11.06.2009 um 23:38:
Gut dann beginnen wir mit der Beweisaufnahme. Ich werde die Geschädigte Frau Garland hier vorladen.
Geschrieben von Vanessa Garland am 11.06.2009 um 23:41:
Herr Vorsitzender, ich melde mich anwesend.
Geschrieben von Freiherr zu Hochstett am 11.06.2009 um 23:43:
Vielen Dank Frau Garland.
Sie sind hier als Zeuge geladen. Als solcher müssen Sie die Wahrheit sagen, das heißt auch nichts zu hinzuzfügen und nichts wegzulassen, ansonsten machen Sie sich strafbar.
Ich darf Sie vorsorglich belehren, dass sie zu solchen Fragen nichts sagen müssen, in denen sie sich selbst einer Straftat bezichtigen; nur lügen dürfen Sie in keinem Fall.
Sie heißen Vanessa Garland, wohnhaft in Waipahu Beach, Westliche Inseln, ledig. Wie alt sind Sie und was ist ihr Beruf?
Geschrieben von Vanessa Garland am 11.06.2009 um 23:45:
Ich bin 27 Jahre alt und von Beruf wissenschaftliche Assistentin.
Geschrieben von Freiherr zu Hochstett am 11.06.2009 um 23:50:
Vielen Dank. Über welche Abschluss verfügen Sie?
Danach können Sie erläutern, wie die angeklagten Geschehnisse abgelaufen sind.
Geschrieben von Vanessa Garland am 11.06.2009 um 23:52:
Über keinen.

Man hielt mich an der Päpstlichen Akademie in Valsanto, wo ich katholische Theologie studieren wollte, für "üebrqualifiziert" für ein grundständiges Studium, und hat mich darum gleich als wissenschaftliche Assistentin eingestellt und zum Promotionsstudium zugelassen.
Geschrieben von Freiherr zu Hochstett am 11.06.2009 um 23:54:
Nun gut. Sie dürfen dennoch Ihre Aussage machen
Geschrieben von Vanessa Garland am 12.06.2009 um 00:15:
Nun, ich unterhielt mich am Wahlabend mit einigen anderen Personen - darunter waren Herr Quistorp, Herr Cullen, Herr von Kurzschluss und andere - über das Ergebnis der letzten Unionsparlamentswahl, und spekulierte dabei auch über das Zustandekommen des für mich unverständlichen Wahlergebnisses des Angeklagten, den ich dabei auf Grund seines stets großspurigen und überheblichen Auftretens (er trug zu jener Zeit stets Jacket und Rolli in Pastellfarben sowie eine Sonnebrille), seines offenkundig bombastischen und verschwenderischen Lebensstils sowie seiner Eigenbezeichnungen als "Snob" und "Chauvinist" ironisch als "Grafen von Furz und Feuerstein" betitelt habe. Plötzlich tauchte der Angeklagte persönlich neben mir auf, und sagte unter Bezugnahme auf meine Vermutung, unter anderem 11 Stimmen von Herrn Kintaro Bergmann erhalten zu haben: "Bergmann kann mich nicht leiden, Bordsteinschwalbe."
Geschrieben von Freiherr zu Hochstett am 12.06.2009 um 00:21:
Haben sie vorausgehend oder im Nachhinein dazu Beleidigungen gegenüber dem Angeklagten geäußert?
Geschrieben von Vanessa Garland am 12.06.2009 um 00:29:
Ich habe zu keiner Zeit irgendwelche Beleidigungen gegenüber dem Angeklagten geäußert. Ich habe ihn wie gesagt mit der scherzhaft-ironischen Bezeichnung "Graf von Furz und Feuerstein" belegt, welche eine Kommentierung seines Auftretens als Unionspolitiker ist. Der Angeklagte hat sich durch seinen beschriebenen Kleidungsstil, von ihm verwendete Accessoires, seine genannten Eigenbezeichnungen sowie seine Rhetorik bewusst ein Image als auf großem Fuß lebender, selbstgefälliger Provokateur zugelegt, dieses zu kultivieren ist seine politische Strategie. Das habe ich in der Auseinandersetzung mit seiner Rolle in der Unionspolitik in Gesprächen mit Dritten auf's Korn genommen. Aber beleidigt habe ich den Angekalagten nie.
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