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-------- [Abstimmung] Gesetz über Staatsbegräbnisse und Staatsakte (http://forum.dunion.de/thread.php?threadid=6477)

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| Gesetz über Staatsbegräbnisse und Staatsakte §1 Die Demokratische Union gewährt a. Persönlichkeiten, die sich um die Union hervorragend verdient gemacht haben. b. Unionskanzlern und ehemaligen Unionskanzlern c. Unionspräsidenten und ehemaligen Unionspräsidenten ein Staatsbegräbnis. Der Unionspräsident entscheidet zusammen mit dem Präsidenten des Unionsparlaments und dem Präsidenten des Unionsrats darüber, welche Personen von a.) erfasst werden. §2 Neben oder anstelle eines Staatsbegräbnisses kann zur Ehrung eines Verstorbenen ein Staatsakt angeordnet werden. §3 Anordnungen nach §1 und §2 trifft der Unionspräsident innerhalb von 4 Tagen nach Sterbedatum des Betroffenen in Absprache mit den Hinterbliebenen. §4 Die Durchführung von Staatsbegräbnissen und Staatsakten obliegt dem Unionsinnenminister. Wenn dieser nicht vorhanden ist, dem Unionskanzler. §5 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft. |

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![]() Manuri, 09. Juni 2009 Verehrte Kollegen! Hiermit beende ich die Abstimmung. In der vermutlich letzten Abstimmung dieser Legislaturperiode über das "Gesetz über Staatsbegräbnisse und Staatsakte" stelle ich folgendes Ergebnis fest: Teilnehmer: 08 Abgeordnete Ungültig: 00 Abgeordnete Ja-Stimmen: 03 Abgeordnete Nein-Stimmen: 02 Abgeordnete Enthaltungen: 03 Abgeordnete Ich stelle insofern fest, dass das "Gesetz über Staatsbegräbnisse und Staatsakte" angenommen wurde. Vielen Dank für Ihre Teilnahme. Die Sitzung ist geschlossen. |

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