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-------- [Aussprache] Gesetz zur Enteignung von HochverräterInnen (http://forum.dunion.de/thread.php?threadid=4895)


Geschrieben von Montgomery Scott am 02.12.2008 um 13:23:

  [Aussprache] Gesetz zur Enteignung von HochverräterInnen

Das folgende Gesetz wurde von Herrn Müller inklusive Aussprache beantragt.

Zitat:

Gesetz zur Enteignung von HochverräterInnen

§1 - Zweck des Gesetzes

Sinn und Zweck des Gesetzes ist die Enteignung von allen HochverräterInnen.

§2 - Anwendungsbereich des Gesetzes

Dieses Gesetz wird bei allen nach §39 StGB verurteilten HochverräterInnen angewendet.

§3 - Übergang des Vermögens

Sämtliches Vermögen wird von der Unionspolizei konfiziert und in einer/-s TreuhänderIn übergeben.

§4 - Einsetzung der/des TreuhänderIn

Die/der TreuhänderIn wird vom Unionsgericht ausgewählt. Unionsregierung, Unionspräsident, die Fraktionen im Unionsparlament und die LändervertretInnen im Unionsrat verfügen über ein Vorschlagsrecht.

§5 - Verwendung des Vermögens

(1) Das Vermögen soll vorrangig zur Entschädigung von Opfern und Hinterbliebenen der/des jeweiligen HochverräterIn verwendet werden. Die Höhe der Entschädigung wird vom Unionsgericht auf Vorschlag der Unionsanwaltschaft und des Rechtsbeistandes der Opfer und der Hinterbliebenen festgelegt.
(2) Überbleibendes Vermögen fließt an den Staat.

§ 6 Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.


Der Antragsteller hat das Wort.



Geschrieben von Fabian Montary am 02.12.2008 um 15:25:

 

ôO



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 02.12.2008 um 15:48:

 

sie können nicht warten, bis der Antragsteller seinen Senf dazu gibt? Augen rollen



Geschrieben von Fabian Montary am 02.12.2008 um 15:50:

 

Sie können es anscheinend auch nicht... Applaus



Geschrieben von Montgomery Scott am 02.12.2008 um 15:52:

 

Der Antragsteller hat das Wort, meine Herren.



Geschrieben von Fabian Montary am 02.12.2008 um 15:56:

 

Sehrwohl, entschuldigen Sie bitte, Herr Präsident.



Geschrieben von Wolfgang Müller am 02.12.2008 um 18:50:

 

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,

ich habe den vorliegenden Gesetzentwurf in Anbetracht der Tatsache ausgearbeitet, dass die, vielen noch in schmerzlicher Erinnerung gebliebenen, Oktoberszessionistinnen und -szessionisten immer noch immense Vermögen besitzen. Auch dient dieses Gesetz dazu entsprechend Opfer von Hochverräterinnen und Hochverrätern zu entschädigen.

Um natürlich Vorbehalten der Bereicherung des Staates vorzubeugen, wird das Vermögen von einer Treuhändern bzw. einem Treuhänder verwaltet.

Ich bitte um Zustimmung für diesen Entwurf.



Geschrieben von Fabian Montary am 02.12.2008 um 20:26:

 

Ist Ihnen die Schrift namens Unionsverfassung geläufig, Herr Müller? Insbesondere möchte ich Sie auf Artikel 10 III 2, 3 aufmerksam machen...



Geschrieben von Bodo von Kurzschluss am 02.12.2008 um 20:29:

 

Das Herr Müller nicht viel von diesem Schriftstück hält, hat er ja schon des öfteren bewiesen.



Geschrieben von Wolfgang Müller am 02.12.2008 um 21:01:

 

Selbst die Regierung hält nicht viel von der Verfassung.



Geschrieben von Hajo Poppinga am 02.12.2008 um 21:07:

 

Zitat:
Original von Wolfgang Müller
Selbst die Regierung hält nicht viel von der Verfassung.


Da bitte ich um Belege.

Was Ihren Antrag angeht - Sie müssen mindestens, gem. Art 10 III 2, Art und Ausmaß der Entschädigung regeln. Sonst wird das so oder so nichts und es ist offensichtlich verfassunsgwidrig. Wird das nicht nachgebessert, befasse ich mich damit nicht weiter.



Geschrieben von Fabian Montary am 02.12.2008 um 21:08:

 

Zitat:
Original von Wolfgang Müller
Selbst die Regierung hält nicht viel von der Verfassung.

Darum geht es hier nicht...



Geschrieben von Wolfgang Müller am 02.12.2008 um 21:12:

 

Zitat:
Original von Hajo Poppinga
Zitat:
Original von Wolfgang Müller
Selbst die Regierung hält nicht viel von der Verfassung.


Da bitte ich um Belege.


Es geht um die von Ihnen gewollten Reformen hin zu einer präsidialen Republik.

Zitat:

Was Ihren Antrag angeht - Sie müssen mindestens, gem. Art 10 III 2, Art und Ausmaß der Entschädigung regeln. Sonst wird das so oder so nichts und es ist offensichtlich verfassunsgwidrig. Wird das nicht nachgebessert, befasse ich mich damit nicht weiter.


Zitat:

Gesetz zur Enteignung von HochverräterInnen

§1 - Zweck des Gesetzes

Sinn und Zweck des Gesetzes ist die Enteignung von allen HochverräterInnen.

§2 - Anwendungsbereich des Gesetzes

Dieses Gesetz wird bei allen nach §39 StGB verurteilten HochverräterInnen angewendet.

§3 - Übergang des Vermögens

Sämtliches Vermögen wird von der Unionspolizei konfiziert und in einer/-s TreuhänderIn übergeben.

§4 - Einsetzung der/des TreuhänderIn

Die/der TreuhänderIn wird vom Unionsgericht ausgewählt. Unionsregierung, Unionspräsident, die Fraktionen im Unionsparlament und die LändervertretInnen im Unionsrat verfügen über ein Vorschlagsrecht.

§5 - Verwendung des Vermögens

(1) Das Vermögen soll vorrangig zur Entschädigung von Opfern und Hinterbliebenen der/des jeweiligen HochverräterIn verwendet werden. Die Höhe der Entschädigung wird vom Unionsgericht auf Vorschlag der Unionsanwaltschaft und des Rechtsbeistandes der Opfer und der Hinterbliebenen festgelegt.
(2) Überbleibendes Vermögen fließt an den Staat. Aus diesem wird vom Unionsgericht eine angemessene Entschädigung festgelegt.

§ 6 Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.



Geschrieben von Hajo Poppinga am 02.12.2008 um 21:19:

 

Herr Kollege, daß Sie etwas nachgebessert haben, ist schonmal ein Anfang. Anbei habe ich Ihnen die entsprechende Passage der Unionsverfassung kopiert und entsprechende Textstellen markiert, da können Sie dann abschließend nachbessern.

Artikel 10 - Eigentumsrecht
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.


Sie müssen also schon direkt in das Gesetz schreiben, in welcher Form entschädigt werden soll und in welcher ungefähren Höhe.



Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 02.12.2008 um 21:24:

 

Ich schlage als Entschädigung vor, dass Metternich zu jedem Jahrestag der Niederschlagung seiner Verschwörung eine Postkarte aus Manuri bekommt.



Geschrieben von Bodo von Kurzschluss am 02.12.2008 um 21:24:

 

fröhlich



Geschrieben von Hajo Poppinga am 02.12.2008 um 21:31:

 

Zitat:
Original von Palin Waylan-Majere
Ich schlage als Entschädigung vor, dass Metternich zu jedem Jahrestag der Niederschlagung seiner Verschwörung eine Postkarte aus Manuri bekommt.


Und weil wir gemein sind frankieren wir die nicht und er muß Nachporto zahlen? Augenzwinkern



Geschrieben von Fabian Montary am 02.12.2008 um 22:45:

 

Sie sind eine Schande... Augen rollen



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 03.12.2008 um 00:45:

 

wenn er das "I" bei Hochverrärterinnen noch klein schreibt, dann stimme ich zu großes Grinsen
ansonsten bleibt nur die Psychiatrie für den Kollegen Müller



Geschrieben von Hajo Poppinga am 03.12.2008 um 14:32:

 

Noch eine Anmerkung - mal davon abgesehen, daß ich diese überzogene politische Korrektheit nicht mag und sie erst recht nichts in Gesetzestexten zu suchen hat:

Zitat:

die LändervertretInnen


Wenn dann "LändervertreterInnen". Augenzwinkern

@Montary: Wer genau jetzt, wir alle? Augenzwinkern


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