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Geschrieben von Montgomery Scott am 30.11.2008 um 20:43:

  [Aussprache] Unionsdienstgesetz II

Der Unionskanzler hat den folgenden Antrag eingebracht:

Zitat:

Zweites Änderungsgesetz zum Unionsgesetz über Vergütungen und den Öffentlichen Dienst der Union (Unionsdienstgesetz / UDG)

§ 1
Der § 3 UDG wird folgendermaßen geändert:

§3 Besoldung
(1) Die Mitarbeiter von Unionsbehörden werden in Besoldungsstufen gegliedert.
a) Besoldungsstufe 1: 2600 Br pro Kalendermonat
Hierzu zählen der Unionspräsident, der Unionskanzler und die Unionsrichter.

b) Besoldungsstufe 2: 2200 Br pro Kalendermonat
Hierzu zählen die Unionsminister.

c) Besoldungsstufe 3: 1800 Br pro Kalendermonat
Hierzu zählen die Leiter Oberster Unionsbehörden
(namentlich: Oberster Unionsanwalt, Leiter der Unionspolizei, Präsident der Unionsbank, Leiter des AfEA)

d) Besoldungsstufe 4: 800 Br pro Kalendermonat

Hierzu zählen die Botschafter des Diplomatischen Corps. Diese können ihre Besoldung durch die regelmäßige Abgabe von Berichten auf maximal 1.050 Bramer erhöhen.

(2)Pro Kalendermonat werden folgende parlamentarische Diäten ausbezahlt:

Parlamentspräsident 1800 Br
Stellvertretender Parlamentspräsident 1400 Br
sonstige Abgeordnete 1000 Br

(3) Die Besoldung unterliegt folgenden Sonderregelungen:
a) Übt der Unionskanzler zeitgleich das Amt eines Unionsministers aus, so steht ihm kein zusätzliches Ministergehalt zu.
b) Übt ein Regierungsmitglied zeitgleich ein Amt im Unionsparlament aus, so wird ihm die parlamentarischen Diäten zu 50% ausbezahlt.
c) Bearbeitet ein Unionsminister mehrere Ressorts, so steht ihm lediglich ein Ministergehalt zu.

§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.


Der Kollege Veitayaki hat die Aussprache beantragt und hat somit das Wort.



Geschrieben von SRM am 01.12.2008 um 08:53:

 

Ich muss Herrn Veitayaki leider das Wort nehmen, da ich eine Begründung abgeben möchte, bevor ich mich der AU-Konferenz widme.

Der vorliegende Entwurf hebt die Unionsrichter gehaltsmäßig, wie vom Unionsrat gewünscht, an.

Bzgl. des Staatssekretärs-Paragraphen (in diesem Entwurf noch nicht enhalten) signalisiere ich Gesprächsbereitschaft.



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 01.12.2008 um 09:01:

 

ich möchte nur daraufhinweisen, dass eine Klausel fehlt, die notwendigenfalls die Gehälter auch anteilig bezahlbar macht.



Geschrieben von SRM am 01.12.2008 um 09:04:

 

Zitat:
Original von Joeli Veitayaki
ich möchte nur daraufhinweisen, dass eine Klausel fehlt, die notwendigenfalls die Gehälter auch anteilig bezahlbar macht.

Du meinst also, eine taggenaue Abrechnung?



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 01.12.2008 um 09:29:

 

richtig, denn es ist zum Beispiel nicht einzusehen, wenn man als Botschafter am 15. des Monats eingestellt wird, entweder den ganzen Monat oder auch nichts bezahlt bekommt für die geleisteten Arbeitstage. Das gleiche gilt natürlich bei Entlassung oder Rücktritt.



Geschrieben von SRM am 01.12.2008 um 09:31:

 

Zitat:
Original von Joeli Veitayaki
richtig, denn es ist zum Beispiel nicht einzusehen, wenn man als Botschafter am 15. des Monats eingestellt wird, entweder den ganzen Monat oder auch nichts bezahlt bekommt für die geleisteten Arbeitstage. Das gleiche gilt natürlich bei Entlassung oder Rücktritt.

Damit gehe ich konform. Das ist für mich in diesem Fall Mehraufwand - dieser lohnt sich jedoch.



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 01.12.2008 um 09:32:

 

Vorschlag:

Zitat:
§ 3
(3)
d) Die Gehälter werden anteilig nach Arbeitstagen ausbezahlt.



Geschrieben von SRM am 01.12.2008 um 09:37:

 

Einverstanden, das kann eingefügt werden.



Geschrieben von Montgomery Scott am 01.12.2008 um 13:38:

 

Wie stehen denn die Herrschaften aus dem Unionsrat zu diesem Entwurf?



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 01.12.2008 um 14:05:

 

muß man die jetzt schon extra fragen? Die geben doch ihren Senf immer ungefragt dazu Augen rollen



Geschrieben von Montgomery Scott am 01.12.2008 um 14:07:

 

Zitat:
Original von Joeli Veitayaki
muß man die jetzt schon extra fragen? Die geben doch ihren Senf immer ungefragt dazu Augen rollen

Ich frage, weil der vorherige Entwurf am UR gescheitert ist. Daher sehe ich es als meine Pflicht als Präsident dieses Hauses, für eine Vermittlung zu sorgen, soweit das hier im Plenum möglich ist.



Geschrieben von SRM am 03.12.2008 um 18:47:

 

Sou denn?



Geschrieben von Fabian Montary am 03.12.2008 um 19:37:

 

Herr Veitayaki, hören Sie damit bitte auf, das gibt noch Falten.

Nach wie vor fehlt mir noch die Entlohnung des Unionsratspräsidenten. Dieser ist ein Unionsbeamter, ansonsten wäre er nicht an Platz zwei der protokollarischen Rangordnung, daher muss er auch ein Unionsgehalt erhalten.



Geschrieben von SRM am 03.12.2008 um 19:38:

 

Zitat:
Original von Fabian Montary
Herr Veitayaki, hören Sie damit bitte auf, das gibt noch Falten.

Nach wie vor fehlt mir noch die Entlohnung des Unionsratspräsidenten. Dieser ist ein Unionsbeamter, ansonsten wäre er nicht an Platz zwei der protokollarischen Rangordnung, daher muss er auch ein Unionsgehalt erhalten.

Das sahen einige Unionsratsmitglieder bei der damaligen Debatte gänzlich anders.



Geschrieben von Fabian Montary am 03.12.2008 um 19:43:

 

Ich repräsentiere inhaltlich auch nicht den gesamten Unionsrat und möchte mir dies auch nicht anmaßen. Das ist die Position von Roldem.



Geschrieben von SRM am 03.12.2008 um 19:45:

 

Zitat:
Original von Fabian Montary
Ich repräsentiere inhaltlich auch nicht den gesamten Unionsrat und möchte mir dies auch nicht anmaßen. Das ist die Position von Roldem.

Mir geht es schlicht darum, einen mehrheitsfähigen Entwurf auf den Weg zu schicken, daher wären mir Aussagen anderer Landesvertreter doch sehr recht. Ich bedanke mich jedoch sehr für die Mitteilung der roldemischen Position. smile



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 03.12.2008 um 20:38:

 

ich sehe es auch nicht ein, wieso der Unionsratspräsident oder sein Vertreter, die beide von den Unionsländern geschickt wurden, eine Entlohnung erhalten sollten.



Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 03.12.2008 um 20:42:

 

Sie sollen ja nicht für ihre Aufgabe als Landesvertreter entlohnt werden, sondern in ihrer Funktion als Leitung eines Unionsorgans. Insofern schließe ich mich Herrn Montary an.



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 03.12.2008 um 20:45:

 

dann das sollen die Länder bezahlen, die wollen das ja auch unbedingt haben großes Grinsen



Geschrieben von Hajo Poppinga am 03.12.2008 um 23:17:

 

Ich bitte darum zu bedenken, daß der Unionsratspräsident nicht nur Haupt des Unionsrates ist, sondern auch Stellvertreter des Unionspräsidenten. Ferner handelt es sich bei dem Unionsrat um ein Unionsorgan. Insofern halte ich eine Bezahlung des Präsidiums für angebracht, übermäßig hoch muß sie allerdings nicht sein.


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