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Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 01.11.2008 um 19:26:

  Kompromissfindung

Nach 3 gescheiterten Anläufen sollte uns allen klar sein, dass eine Entscheidung, welche die Gegenseite ohne eine Form des Aufeinander-Zugehens überstimmen will, keine realistische Option ist.

Daher möchte ich, dass es diesem Ausschuss gelingt, dem Unionsparlament eine Kompromisslösung vorzulegen, der eine respektable Mehrheit erreicht.

Nun bin ich hier ja nicht nur als Ausschussvorsitzender benannt, sondern auch als Vertreter der LL-Fraktion. Als solcher vertrete ich in diesem Gremium entlang der "Hauptkonfliktlinie", um die sich die Debatte bisher drehte, die Position der progressiven Besteuerung der Einkommen.

Zum Zwecke der Konsensbildung möchte ich gleich mal vorangehen und folgendes anbieten:

1. der Spitzensteuersatz aus dem bisherigen LL Entwurf wird auf 40 % gesenkt.
2. der Freibetrag von 210 Bramer bleibt erhalten
3. der Freibeitrag für die Vermögenssteuer wird auf das von der UReg vorgeschlagende Maß gesenkt
4. für das Neubürgergeld wird eine Stundung der Steuern vereinbart

Abschließend noch eins: in den Schlussbestimmungen von UReg und Frohn steht jeweils, dass ein Minister einen Monat nach Start der Warensim das Gesetz "anpasst". Einerseits könnte man sich auf die Weise jede Debatte sparen, weil ohnehin der Minister das Gesetz hinterher so frisiert wie es ihm gefällt, andererseits habe ich erhebliche Bedenken, dass eine solche Regelung mit der Verfassung vereinbar wäre.



Geschrieben von SRM am 02.11.2008 um 14:19:

 

Der Paragraph mit dem Neubürgerfonds kann m.E. komplett gestrichen werden. Den Rest des Regierungsentwurfs werde ich genauso beibehalten, da alles andere ineffizient ist.



Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 02.11.2008 um 14:52:

 

Zitat:
Original von SRM
Der Paragraph mit dem Neubürgerfonds kann m.E. komplett gestrichen werden. Den Rest des Regierungsentwurfs werde ich genauso beibehalten, da alles andere ineffizient ist.

Das ist ja schön und gut, nur sind wir damit wieder beim ursprünglichen Regierungsentwurf, der auch keine Mehrheit fand.

Wir müssen doch schon aus praktischen Gründen einen Kompromiss erzielen, schließlich könnte es ja mal in ferner Zukunft vorkommen, dass andere "Mehrheit"sverhältnisse im UP herrschen und dann wird das Steuersystem wieder umgeworfen. Dann doch lieber einen gewissen stabilen Kern schaffen, an dem zukünftige Regierungungen dann kleinere Änderungen vornehmen können, ohne das jedes Mal aufs Neue das ganze Land in einem Steuergrabenkampf liegt.



Geschrieben von SRM am 02.11.2008 um 15:01:

 

Wir kommen bei einem geforderten Steuersatz von 40% in diesem Leben aber niemals zusammen.



Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 02.11.2008 um 16:32:

 

Der aktuelle liegt bei 37%, wäre also in der absoluten Spitze nur 3 % mehr. Immerhin wollt ihr ja die Vermögenssteuer nicht zu knapp anheben.
Jedenfalls bin ich zuversichtlich, dass wir auf einen grünen Zweig kommen. Wir wollen ja schließlich alle, dass der Staat nicht pleite geht.



Geschrieben von SRM am 02.11.2008 um 16:41:

 

Die Vermögenssteuer ist lediglich dazu gedacht, die schwankende Einkommenssteuer auszugleichen. Diese ist bewusst auf dieser Summe angesetzt und soll iterativ angeglichen werden, sobald eine Haushaltskonsolidierung erzielt wurde.



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 07.11.2008 um 14:01:

 

mein Vorschlag:

Zitat:

§ 3 Sätze der Einkommenssteuer

Jeder Bürger verfügt über ein steuerfreies Einkommen in Höhe von 500 B. Ab einer Einkommenshöhe von 500,01 B wird die Einkommenssteuer auf 15 v.H. festgelegt.

§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 5.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 5.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10 v.H. erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 10.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 10.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10 v.H. erhoben.


Die Freibeträge werden gesenkt, im Gegenzug dazu aber auch die Steuerhöhe bei der Kapitalbesteuerung. Denn darauf haben die Bürger ja bereits 15% bezahlen müssen.



Geschrieben von Hajo Poppinga am 07.11.2008 um 14:12:

 

denkt an das Urteil des BverfG, nachdem Vermögenssteuer in der Union verfassungswidrig ist



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 07.11.2008 um 14:18:

 

welches BVerfG ???



Geschrieben von SRM am 07.11.2008 um 14:44:

 

Zitat:
Original von Joeli Veitayaki
mein Vorschlag:

Zitat:

§ 3 Sätze der Einkommenssteuer

Jeder Bürger verfügt über ein steuerfreies Einkommen in Höhe von 500 B. Ab einer Einkommenshöhe von 500,01 B wird die Einkommenssteuer auf 15 v.H. festgelegt.

§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 5.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 5.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10 v.H. erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 10.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 10.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10 v.H. erhoben.


Die Freibeträge werden gesenkt, im Gegenzug dazu aber auch die Steuerhöhe bei der Kapitalbesteuerung. Denn darauf haben die Bürger ja bereits 15% bezahlen müssen.

Der Freibetrag muss so bleiben wie er ist, ansonsten gehen der Union zuviele Einnahmen flöten. Bei der Vermögenssteuer kann ich zustimmen.



Geschrieben von Hajo Poppinga am 07.11.2008 um 14:54:

 

Zitat:
Original von Joeli Veitayaki
welches BVerfG ???


Oberstes Unionsgericht. Augenzwinkern Da war ich Gerade mit den Gedanken woanders.



Geschrieben von SRM am 07.11.2008 um 14:57:

 

Zitat:
Original von Hajo Poppinga
Zitat:
Original von Joeli Veitayaki
welches BVerfG ???


Oberstes Unionsgericht. Augenzwinkern Da war ich Gerade mit den Gedanken woanders.

Wo ist das Urteil? Die Steuern werden seit Jahr und Tag abgebucht. Augenzwinkern



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 07.11.2008 um 15:03:

 

Zitat:
Original von SRM
Zitat:
Original von Joeli Veitayaki
mein Vorschlag:

Zitat:

§ 3 Sätze der Einkommenssteuer

Jeder Bürger verfügt über ein steuerfreies Einkommen in Höhe von 500 B. Ab einer Einkommenshöhe von 500,01 B wird die Einkommenssteuer auf 15 v.H. festgelegt.

§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 5.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 5.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10 v.H. erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 10.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 10.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10 v.H. erhoben.


Die Freibeträge werden gesenkt, im Gegenzug dazu aber auch die Steuerhöhe bei der Kapitalbesteuerung. Denn darauf haben die Bürger ja bereits 15% bezahlen müssen.

Der Freibetrag muss so bleiben wie er ist, ansonsten gehen der Union zuviele Einnahmen flöten. Bei der Vermögenssteuer kann ich zustimmen.


ähhhh der Freibetrag ist bei der Einkommenssteuer nur geringfügig erhöht worden, aber bei der Vermögenssteuer erheblich gesenkt.



Geschrieben von SRM am 07.11.2008 um 15:08:

 

Hatte ich übersehen. Letztlich könnte ich damit leben.



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 07.11.2008 um 16:03:

 

vielleicht wäre es nett, wenn der Finanzminister mal das Steueraufkommen auf Grund dieser Basis berechnen könnte. Dann wird man u.U. sehen, ob es Geld in die Kassen spült.



Geschrieben von SRM am 07.11.2008 um 16:05:

 

Zitat:
Original von Joeli Veitayaki
vielleicht wäre es nett, wenn der Finanzminister mal das Steueraufkommen auf Grund dieser Basis berechnen könnte. Dann wird man u.U. sehen, ob es Geld in die Kassen spült.

Ist aufgrund der schwankenden wirtschaftlichen Aktivität nicht möglich. Wir können nur extrapolieren, wie die Besteuerung aussehen wird und da lagen wir mit 15% sehr gut.



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 07.11.2008 um 16:53:

 

oder eher daneben, wenn man den Haushalt September sieht.

Das Steuersystem muss dringend einen Anreiz bieten, an der WiSim erfolgreich teilzunehmen. Ansonsten werden wir die Gehälter der dienstbaren Geister bald gegen Null schrauben müssen.



Geschrieben von SRM am 07.11.2008 um 17:20:

 

Zitat:
Original von Joeli Veitayaki
oder eher daneben, wenn man den Haushalt September sieht.

Das Steuersystem muss dringend einen Anreiz bieten, an der WiSim erfolgreich teilzunehmen. Ansonsten werden wir die Gehälter der dienstbaren Geister bald gegen Null schrauben müssen.

Im September hatten wir aber keine Flattax.



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 07.11.2008 um 19:57:

 

Falttax? Zum Glück kennt die mein Finanzamt nicht Augen rollen

Ich habe schon mit ehrlichem Bauchweh dem Uniondienstgesetz zugestimmt. Nun sollten wir sollten bei der Steuergesetzgebung über die Vermögenssteuer den Firmen Anreize bieten, auch wirklich ihre Waren im Land zu veräußern und nicht nur Produktion und Verkauf im Ausland zu forcieren. Und dadurch wieder mehr im Inland zu investieren.



Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 11.11.2008 um 00:58:

 

Zitat:
Original von Joeli Veitayaki
Falttax? Zum Glück kennt die mein Finanzamt nicht Augen rollen


Ja, das ist auch richtig so. Schließlich gilt bisher ja das hier als letztes aufgeführte Gesetz.

Zitat:

Das Steuersystem muss dringend einen Anreiz bieten, an der WiSim erfolgreich teilzunehmen.

Das schafft man aber nicht, wenn Vermögen schon ab 5000 Bramer besteuert werden. In Dionysos ging man ähnlich vor und befindet sich jetzt genau in der Abwärtsspirale, die die FLA offenbar, bewusst oder unbewusst, hier anstrebt. Wir hätten kurzfristig wieder mehr Einnahmen im Haushalt, würden dann jedoch sinkende Staatseinnahmen verzeichnen.

Allgemein gesagt, brauchen wir hier im Ausschuss zunächst drei Dinge:
1. einen aktuellen Haushalt (bzw. Entwurf, offenbart ist Herr Veitayaki besser informiert als ich)
2. klare Fakten bei der Verfassungsmäßigkeit von Vermögenssteuern
3. mehr Mitarbeit der von den UP Fraktionen entsandten Mitglieder dieses Ausschusses.

Auf Basis der Erfüllung dieser Punkte können wir hier vernünftig arbeiten.


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