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-------- [Aussprache]Unionsgesetz zur Anpassung der Steuersätze (http://forum.dunion.de/thread.php?threadid=3855)
Geschrieben von SRM am 02.07.2008 um 13:47:
[Aussprache]Unionsgesetz zur Anpassung der Steuersätze
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Der Unionsminister der Finanzen beantragt folgendes Gesetz:
U N I O N S G E S E T Z
zur Anpassung der Steuersätze der Demokratischen Union
Artikel 1. Präambel
Dieses Gesetz fasst das gültige Unionssteuergesetz in seiner aktuellen Fassung neu. Es hat zum Ziel einerseits die Zahlungsfähigkeit der Union zu sichern und andererseits Anreize für die Aktivierung eines Wirtschaftskreislaufs zu bieten
Artikel 2. Änderungen des § 3 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 3 Sätze der Einkommenssteuer
Monatliche Einkommen,
1. bis einschließlich 210,00 B sind steuerbefreit,
2. ab 210,01 B bis einschließlich 1.000,00 B werden mit 18% besteuert,
3. ab 1.000,01 B bis einschließlich 2.500,00 B werden mit 23% besteuert,
4. ab 2.500,01 B bis einschließlich 4.500,00 B werden mit 35% besteuert,
5. ab 4.500,01 B werden mit 45% besteuert.
Artikel 3. Änderungen des § 4 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 15.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 20.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10% erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 40.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 40.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 20% erhoben.
Artikel 5. Schlussbestimmung
(1)Das Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
(2)Der Unionsminister der Finanzen ist verpflichtet spätestens einen Monat nach dem Start der WarenSim das Gesetz zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Er hat nun die Möglichkeit der Begründung, im Anschluss ist die Debatte eröffnet.
Geschrieben von Sean William Connor am 02.07.2008 um 16:05:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Steuereinnahmen des letzten Monats haben zweierlei Fakten ans Tageslicht gebracht:
Die Steuereinnahmen decken keineswegs die Ausgaben der Union.
Das Geld, das im Umlauf ist, wird nicht ausgegeben, sondern auf den Konten gehortet.
Die Steuereinnahmen (8.253,77

) setzten sich im Einzelnen zusammen aus
Vermögenssteuer (juristische Personen, gemäß § 4 Abs. 3, 3a): 6.286,35
Vermögenssteuer (natürliche Personen, gemäß § 4 Abs. 2, 2a): 1.767,42
Einkommenssteuer (gemäß § 3): 200,00
Die Einkommenssteuer, die erhoben wird, besteuert Geldeingänge einer einkommenssteuerpflichtigen Person. Die erzielte Einnahme in Höhe von 200

basiert auf einer Testzahlung des Unionsministeriums der Finanzen.
Einnahmen aus der Körperschaftssteuer (§ 5) wurden nicht erzielt.
Um die Ausgaben der Union zu sichern und zugleich Anreiz dafür zu schaffen erwirtschaftetes Geld nicht zu horten, sondern Auszugeben muss die Union die Steuersätze der momentanen Situation anpassen und zugleich sich bemühen die WarenSim zu aktivieren.
*simoff* Da die WarenSim auch eine simoff Angelegenheit ist kann ich nicht sagen, wann und ob sie installiert wird. Das Vorhaben diese in Gang zu bringen gab es schon für April. Also mache ich dazu mal keine Aussagen. *simon*
Das vorliegende Gesetz geht insbesondere an die gesparten Vermögen, die nicht ausgegeben werden. Es ist eine notwendige Anpassung der Steuersätze. Sobald die WarenSim aktiviert ist wird der Finanzminister per Gesetz verpflichtet das Gesetz zu prüfen und die Steuern ggf. dann den aktuellen Umständen entsprechend zu kürzen.
Geschrieben von SRM am 02.07.2008 um 16:09:
Sehr geehrter Herr Kollege,
Vorab eine Feststellung: Es ist die Entscheidung eines jeden Einzelnen, ob, wann und wieviel er von seinem verdienten Geld ausgibt. Den Ansatz der vergrößerten Hand, die in den Geldbeutel fasst, lehne ich strikt ab, denn: Ob das Geld auf dem Konto der Union versauert oder auf den Konten der Bürger macht volkswirtschaftlich keinen Unterschied. Wir nehmen hier lediglich eine Umverteilung vor, die volkswirtschaftlich keinen Sinn macht.
Wie bereits an anderer Stelle gesagt: Wir brauchen Anreize, das eigene Geld auszugeben und nicht eine Erhöhung der Steuern, die sinnvolles Wirtschaften im Keim erstickt.
Geschrieben von Sean William Connor am 02.07.2008 um 16:14:
| Zitat: |
Original von SRM
Sehr geehrter Herr Kollege,
Vorab eine Feststellung: Es ist die Entscheidung eines jeden Einzelnen, ob, wann und wieviel er von seinem verdienten Geld ausgibt. Den Ansatz der vergrößerten Hand, die in den Geldbeutel fasst, lehne ich strikt ab, denn: Ob das Geld auf dem Konto der Union versauert oder auf den Konten der Bürger macht volkswirtschaftlich keinen Unterschied. Wir nehmen hier lediglich eine Umverteilung vor, die volkswirtschaftlich keinen Sinn macht.
Wie bereits an anderer Stelle gesagt: Wir brauchen Anreize, das eigene Geld auszugeben und nicht eine Erhöhung der Steuern, die sinnvolles Wirtschaften im Keim erstickt. |
Steuererhöung bedeutet auch mehr Handlungsmöglichkeit der Union. Etwa die Umverteilung des Geldes, Investition in soziale Projekte. Diese Idee ist sinnvoll und das Geld versauert bei der Union, die die Gehälter bisher als einzige auszahlt, sicher nicht.
Geschrieben von SRM am 02.07.2008 um 16:19:
| Zitat: |
Original von Sean William Connor
Steuererhöung bedeutet auch mehr Handlungsmöglichkeit der Union. Etwa die Umverteilung des Geldes, Investition in soziale Projekte. Diese Idee ist sinnvoll und das Geld versauert bei der Union, die die Gehälter bisher als einzige auszahlt, sicher nicht. |
Konkretisieren Sie bitte die Umverteilung und die sozialen Projekte.
1,5 Mio. sind übrigens ein ordentliches Ruhekissen...
Geschrieben von Sean William Connor am 02.07.2008 um 16:23:
| Zitat: |
Original von SRM
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Original von Sean William Connor
Steuererhöung bedeutet auch mehr Handlungsmöglichkeit der Union. Etwa die Umverteilung des Geldes, Investition in soziale Projekte. Diese Idee ist sinnvoll und das Geld versauert bei der Union, die die Gehälter bisher als einzige auszahlt, sicher nicht. |
Konkretisieren Sie bitte die Umverteilung und die sozialen Projekte.
1,5 Mio. sind übrigens ein ordentliches Ruhekissen... |
Ja wenn die Nachzahlungen von Schätzungsweise 30.000

monatlich kommen sind wir schnell bei 1. Million und bei den Steuersätzen geht es flott Berg ab - zumahl derzeit nicht mal alle Ämter besetzt sind.
Geschrieben von SRM am 02.07.2008 um 16:23:
Sie sind nun lediglich auf meinen zweiten Punkt eingegangen
Geschrieben von Sean William Connor am 02.07.2008 um 16:26:
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Original von SRM
Sie sind nun lediglich auf meinen zweiten Punkt eingegangen
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Achso: Etwa eine Sozialgesetzgebung (Arbeitslosenversicherung) oder anderweitige Investitionen.
Geschrieben von SRM am 02.07.2008 um 16:28:
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Original von Sean William Connor
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Original von SRM
Sie sind nun lediglich auf meinen zweiten Punkt eingegangen
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Achso: Etwa eine Sozialgesetzgebung (Arbeitslosenversicherung) oder anderweitige Investitionen. |
Ich muss gestehen, ich bin etwas irritiert. Sie wollen also den Menschen Geld aus der Tasche ziehen, die bereits dafür gearbeitet haben, um es an Mitbürger zu verteilen, die bisher kein Interesse an wirtschaftlicher Aktivität hatten? Glauben Sie allen Ernstes, dass ein solcher Ansatz die gesamtwirtschaftliche Entwicklung positiv beeinflussen wird??
Geschrieben von Sean William Connor am 02.07.2008 um 16:30:
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Original von SRM
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Original von Sean William Connor
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Original von SRM
Sie sind nun lediglich auf meinen zweiten Punkt eingegangen
|
Achso: Etwa eine Sozialgesetzgebung (Arbeitslosenversicherung) oder anderweitige Investitionen. |
Ich muss gestehen, ich bin etwas irritiert. Sie wollen also den Menschen Geld aus der Tasche ziehen, die bereits dafür gearbeitet haben, um es an Mitbürger zu verteilen, die bisher kein Interesse an wirtschaftlicher Aktivität hatten? Glauben Sie allen Ernstes, dass ein solcher Ansatz die gesamtwirtschaftliche Entwicklung positiv beeinflussen wird?? |
Nochmal: Die Kapitalbesteuerung zeigt, dass Unternehmen keine Angestellten haben.
Geschrieben von SRM am 02.07.2008 um 16:31:
| Zitat: |
Original von Sean William Connor
Nochmal: Die Kapitalbesteuerung zeigt, dass Unternehmen keine Angestellten haben. |
Könnte daran liegen, dass wir in Ermangelung einer Warenwirtschaft keine Unternehmen haben...Wir drehen uns im Kreis.
Geschrieben von Sean William Connor am 02.07.2008 um 16:38:
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Original von SRM
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Original von Sean William Connor
Nochmal: Die Kapitalbesteuerung zeigt, dass Unternehmen keine Angestellten haben. |
Könnte daran liegen, dass wir in Ermangelung einer Warenwirtschaft keine Unternehmen haben...Wir drehen uns im Kreis. |
Dazu habe ich mehrfach was gesagt. Zaubern kann auch ich nicht. Und Unternehmen haben wir sehr wohl.
Geschrieben von SRM am 02.07.2008 um 16:42:
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Original von Sean William Connor
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Original von SRM
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Original von Sean William Connor
Nochmal: Die Kapitalbesteuerung zeigt, dass Unternehmen keine Angestellten haben. |
Könnte daran liegen, dass wir in Ermangelung einer Warenwirtschaft keine Unternehmen haben...Wir drehen uns im Kreis. |
Dazu habe ich mehrfach was gesagt. Zaubern kann auch ich nicht. Und Unternehmen haben wir sehr wohl. |
Korrekt, aber diese Unternehmen erwirtschaften lange nicht den Cash Flow, den sie müssten oder könnten. Hier würde ich eher ansetzen, als dem Steuerzahler Daumenschrauben anzulegen.
Geschrieben von SRM am 02.07.2008 um 16:49:
Um aber einen Alternativvorschlag einzubringen:
U N I O N S G E S E T Z
zur Anpassung der Steuersätze der Demokratischen Union
Artikel 1. Präambel
Dieses Gesetz fasst das gültige Unionssteuergesetz in seiner aktuellen Fassung neu. Es hat zum Ziel einerseits die Zahlungsfähigkeit der Union zu sichern und andererseits Anreize für die Aktivierung eines Wirtschaftskreislaufs zu bieten
Artikel 2. Änderungen des § 3 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 3 Sätze der Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer wird auf 10 v.H. festgelegt. Diese ist unabhängig von der Einkommenshöhe, auf progressive Besteuerung wird verzichtet.
Artikel 3. Änderungen des § 4 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 20.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 20.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10 v.H. erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 40.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 40.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10 v.H. erhoben.
Artikel 5. Schlussbestimmung
(1)Das Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
(2)Der Unionsminister der Finanzen ist verpflichtet spätestens einen Monat nach dem Start der WarenSim das Gesetz zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Auf diese Weise schaffen wir ein transparentes Steuersystem, in das jeder einbezahlt, also Gering- wie Großverdiener gleichermaßen berücksichtigt und dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz Rechnung trägt.
Geschrieben von Fabian Montary am 02.07.2008 um 16:53:
Weil der Staat ineffektiv ist, sollen die Bürger mehr Steuern zahlen? Ich unterstütze viel mehr den Antrag des Kollegen Rousseau-Mason.
Und der Form halber: Warum gibt es da Artikel?
Geschrieben von Sean William Connor am 02.07.2008 um 16:55:
| Zitat: |
Original von SRM
Um aber einen Alternativvorschlag einzubringen:
U N I O N S G E S E T Z zur Anpassung der Steuersätze der Demokratischen Union
Artikel 1. Präambel
Dieses Gesetz fasst das gültige Unionssteuergesetz in seiner aktuellen Fassung neu. Es hat zum Ziel einerseits die Zahlungsfähigkeit der Union zu sichern und andererseits Anreize für die Aktivierung eines Wirtschaftskreislaufs zu bieten
Artikel 2. Änderungen des § 3 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 3 Sätze der Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer wird auf 10 v.H. festgelegt. Diese ist unabhängig von der Einkommenshöhe, auf progressive Besteuerung wird verzichtet.
Artikel 3. Änderungen des § 4 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 20.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 20.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10 v.H. erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 40.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 40.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10 v.H. erhoben.
Artikel 5. Schlussbestimmung
(1)Das Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
(2)Der Unionsminister der Finanzen ist verpflichtet spätestens einen Monat nach dem Start der WarenSim das Gesetz zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Auf diese Weise schaffen wir ein transparentes Steuersystem, in das jeder einbezahlt, also Gering- wie Großverdiener gleichermaßen berücksichtigt und dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz Rechnung trägt. |
Lehne ich so ab. Der Vorschlag ist sozial ungerecht.
Geschrieben von Sean William Connor am 02.07.2008 um 16:56:
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Original von Fabian Montary
Weil der Staat ineffektiv ist, sollen die Bürger mehr Steuern zahlen? Ich unterstütze viel mehr den Antrag des Kollegen Rousseau-Mason.
Und der Form halber: Warum gibt es da Artikel? |
Weil es eine Änderung eines bestehenden Gesetzes ist.
Geschrieben von SRM am 02.07.2008 um 16:56:
| Zitat: |
Original von Fabian Montary
Weil der Staat ineffektiv ist, sollen die Bürger mehr Steuern zahlen? Ich unterstütze viel mehr den Antrag des Kollegen Rousseau-Mason.
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Ineffizient, Herr Kollege
Geschrieben von SRM am 02.07.2008 um 16:59:
| Zitat: |
Original von Sean William Connor
| Zitat: |
Original von SRM
Um aber einen Alternativvorschlag einzubringen:
U N I O N S G E S E T Z zur Anpassung der Steuersätze der Demokratischen Union
Artikel 1. Präambel
Dieses Gesetz fasst das gültige Unionssteuergesetz in seiner aktuellen Fassung neu. Es hat zum Ziel einerseits die Zahlungsfähigkeit der Union zu sichern und andererseits Anreize für die Aktivierung eines Wirtschaftskreislaufs zu bieten
Artikel 2. Änderungen des § 3 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 3 Sätze der Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer wird auf 10 v.H. festgelegt. Diese ist unabhängig von der Einkommenshöhe, auf progressive Besteuerung wird verzichtet.
Artikel 3. Änderungen des § 4 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 20.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 20.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10 v.H. erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 40.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 40.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10 v.H. erhoben.
Artikel 5. Schlussbestimmung
(1)Das Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
(2)Der Unionsminister der Finanzen ist verpflichtet spätestens einen Monat nach dem Start der WarenSim das Gesetz zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Auf diese Weise schaffen wir ein transparentes Steuersystem, in das jeder einbezahlt, also Gering- wie Großverdiener gleichermaßen berücksichtigt und dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz Rechnung trägt. |
Lehne ich so ab. Der Vorschlag ist sozial ungerecht. |
Mit welcher Begründung? Kleines Rechenbeispiel:
Monatliches Einkommen von 400 B --> Einkommenssteuer: 40 B
Monatliches Einkommen von 4000 B --> Einkommenssteuer: 400 B
Ich sehe hierin vielmehr ein sehr soziales System. Mit welcher Begründung sollte ein Bürger denn 45 v.H. an Steuern zahlen müssen, während ein anderer mit ein paar Bramern weniger beim Bruttogehalt nur 35% zahlt? WO ist da die soziale Gerechtigkeit?
Geschrieben von Sean William Connor am 02.07.2008 um 17:01:
Deshalb, weil derjenige, der 45% zahlt, ohnehin deutlich mehr auf dem Konto hat.
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