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-------- [Aussprache]Unionsgesetz über die Besoldung (http://forum.dunion.de/thread.php?threadid=3853)
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| Original von Sean William Connor Ziel des Gesetzes ist das unzureichende Unionsdienstgesetz zu reformieren – hier im speziellen – zu ersetzen. Wichtigste Änderungen: - kleine Kürzung der Bezüge |
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- Belohnung von Aktivität und Leistung durch Prämien (für nicht politische Ämter) |
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- Verlust von Dienstbezügen bei Abwesenheit: Wer nichts macht und weg ist, kriegt auch kein Geld. |
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- Regelung bei Besoldung einer Person, die mehrere Hauptämter hat. Derzeit werden beide Gehälter zu 100% ausgezahlt. |
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- Regelung bei Besoldungsnachzahlungen |
in den Spitzenämtern und 250-500
in Verwaltungsämtern. Wird auf die Steuererhöhung kaum Bedeutung haben.| Zitat: |
| Original von Sean William Connor zu 1.) Etwa 500
in den Spitzenämtern und 250-500
in Verwaltungsämtern. Wird auf die Steuererhöhung kaum Bedeutung haben. |
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zu 2.) Die Einmalzahlung ist nicht als steuerfrei vorgesehen. |
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zu 4.) Der Mehraufwand wird auch noch Vergütet. Aber fortan nur mit 50%. Diese Regelung haben auch die WI. Die Vergüten ein Zweitamt aber - glaub ich - nur mit 25%. |
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zu 5.) Weil ich als derzeit amtierender Minister keine Ahnung habe wer wieviel noch bekommt und es auch schonmal so gelaufen ist und funktioniert hat. |
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| Original von Sean William Connor zu 4.) Der Mehraufwand wird auch noch Vergütet. Aber fortan nur mit 50%. Diese Regelung haben auch die WI. Die Vergüten ein Zweitamt aber - glaub ich - nur mit 25%. |
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Original von Fabian Montary
Muss man dann auch nur noch die Hälfte der geforderten Arbeit erbringen? |
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Original von Sean William Connor
Muss man auf den WI nur ein Viertel einbringen? |
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Original von Sean William Connor
Muss man auf den WI nur ein Viertel einbringen? |
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Original von Fabian Montary
Was kümmert mich das Salärrecht der Westlichen Inseln. Beantworten Sie bitte meine Frage. |
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| Original von Fabian Montary Und da wird er gleich persönlich, unser Justizschnuckelchen, herrlich. Bloß nicht rot werden.
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