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----- Gesetz über Staatsverträge und Abkommen (http://forum.dunion.de/thread.php?threadid=385)
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Gesetz über Staatsverträge und Abkommen §1 Geltungsbereich (1) Staatsverträge sind Vereinbarungen zwischen der Republik Imperia mit der Union und/oder und anderen Ländern. (2) Als Abkommen gilt jede vertraglich geregelte Verpflichtung, die die Republik Imperia mit anderen Staaten eingeht. §2 Vereinbarkeit mit Staatsverfassung und Gesetzen (1) Staatsverträge und Abkommen, die gegen die Staatsverfassung und Gesetze verstoßen sind nichtig. (2) Inhalte von Staatsverträgen und Abkommen, die nicht bereits durch Gesetze beschlossen sind, haben Gesetzesrang. §3 Staatsverträge- und Abkommensinitiative (1) Staatsverträge und Abkommen werden in der Volksversammlung durch die Staatsregierung eingebracht. (2) Die Staatsverträge und Abkommen werden mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Volksversammlung beschlossen. §4 Zustandekommen und Inkrafttreten von Staatsverträgen und Abkommen (1) Die gesetzesgemäß zustande gekommen Staatsverträge und Abkommen werden vom Ministerpräsidenten ausgefertigt und von ihm unterzeichnet und verkündet. (2) Jeder Staatsvertrag und jedes Abkommen sollen den Tag ihres Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten der Staatsvertrag oder das Abkommen mit der Verkündung in Kraft. §5 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft. |
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