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![]() An das Unionsverwaltungsgericht I. Instanz Bloomsburgh (Roldem) Demokratische Union Rechtsanwalt Prof. Heinrich von Löwenherz Mommsenstraße 7 Manuri, Katista Demokratische Union Manuri, den 21.04.2008 K l a g e in Sachen des SPDU Mitglieds Unionspräsident Joey Gladstone -Kläger- Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Prof. Heinrich von Löwenherz gegen den Unionswahlleiter der Demokratischen Union -Beklagter- wegen Verpflichtung und Gestaltung erhebe ich Namens und mit Vollmacht meiners Mandanten Klage mit dem Antrag: I. Festzustellen, dass der Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei der Demokratischen Union (SPDU) ungültig ist und diesen nachträglich zu annullieren. II. Die auf die SPDU entfallenden Sitze auf die gültigen Wahlvorschläge zu verteilen. III. Den Unionswahlleiter zu verpflichten alle Wahlvorschläge auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls die ungültigen Wahlvorschläge nachträglich abzuweisen und das Wahlergebnis unter Berücksichtigung der neuen Verhältnisse zu berichtigen. B e g r ü n d u n g : 1. Der Kläger ist Mitglied der Sozialdemokratischen Partei der Demokratischen Union (SPDU) und als solches rede-, antrags-, und stimmberechtigt auf dem Parteitag der SPDU (§ 4 Abs. 1 der Satzung der SPDU). Aufgaben des Parteitages sind die Wahl des Vorstandes, der Beschluss von Änderungen an der Satzung, sowie Beschlüsse, welche die Politik der Partei betreffen (§ 4 Abs. 2 Satzung d. SPDU). Zu den Beschlüssen, welche die die Politik der Partei betreffen gehört auch insbesondere die Aufstellung einer Liste für die Wahlen zum Unionsparlament. Der Kläger beklagt durch den Parteivorstand der SPDU (Vorsitzender: Helmut Hennrich) nicht Gelegenheit erhalten zu haben am Wahlvorschlag der eigenen Partei mitzuwirken und gegebenenfalls eine eigene Kandidatur anzumelden. Am 05.04.2008 um 09:54 stellte der Parteivorsitzende der SPDU den Mitgliedern des Parteitags eine von ihm erstellte Wahlliste vor mit dem Hinweis über diese weder abzustimmen, noch zu diskutieren, sondern sie so hinzunehmen. Zitat: Original von Helmut Hennrich aus dem Parteitag der SPDU Liebe Genossinnen und Genossen, der Wahlleiter hat es etwas kurzfristig verkündet, und ich selber war die letzten drei Tage aus rl-Gründen etwas kurz angebunden, um es rechtzeitig zu bemerken, aber wir müssen bis heute 22:00 Uhr unsere Wahlliste eingereicht haben. Die Konkurrenz ist groß, und wir brauchen auf unserer Liste jeden Mann/jede Frau, der nicht durch ein anderes Amt auf Länder- oder Unionsebene verhindert ist. Daher bitte ich Euch, wenigstens dieses eine Mal, der von mir erstellte Liste ohne Diskussion und Abstimmung zuzustimmen, um ein Desaster für uns zu verhindern (das darin bestehen würde, dass wir bei der kommenden Wahl nicht antreten). Eure persönliche Zustimmung stillschweigend vorausgesetzt habe ich mir erlaubt, folgende Liste zu erstellen: Zitat: Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei der Demokratischen Union / SPDU zur Wahl zum XXV. Unionsparlament 01. Helmut Hennrich 02. Jasmin van Rotstein 03. Charles Dowan 04. Fiete Schulze 05. Michael Scheffler Der Wahlvorschlag wurde daraufhin um 17:25 Uhr ohne jegliche Diskussionen und Abstimmungen beim Wahlleiter durch den Parteivorstand eingereicht. Der Wahlvorschlag der SPDU verstößt somit gegen § 12 Abs. 2 des Wahlgesetzes der Demokratischen Union. Ein Wahlvorschlag ist i.S.d. Gesetzes nur dann gültig, wenn er nach demokratischen Grundsätzen zustande gekommen ist. Unter demokratischen Grundsätzen versteht man gemeinhin, dass jeder, der von einer Entscheidung betroffen ist über diese auch abstimmen darf. Mein Mandant ist als Mitglied der SPDU von der Entscheidung betroffen und hatte das Recht an der Politik der Partei aktiv mitzuwirken. Die Kläger gehen davon aus, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Wahl nicht alle Listenkandidaten von ihrer eigenen Kandidatur gewusst haben. Eine nachträgliche stillschweigende Zustimmung der aufgestellten Listenkandidaten kann kaum als Einverständnis gewertet werden. Sie würde auch das Problem der fehlenden Beteiligung an der Entscheidung nicht heilen. 2. Die Überprüfung der gültigen Wahlvorschläge obliegt dem Unionswahlleiter, der hier deshalb Beklagter ist. Das amtliche Wahlergebnis wurden am 17.04.2008 um 22:10 Uhr verkündet. Die Klage ist somit frist- und formgerecht eingereicht. Gez. Prof. Heinrich von Löwenherz Rechtsanwalt |
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(4) Gegen die Entscheidung des Unionswahlleiters ist innerhalb von sieben Tagen nach Beendigung einer Wahl Beschwerde an das Unionsgericht zulässig. Näheres regelt ein Unionsgesetz. |
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![]() DEMOKRATISCHE UNION - Unionsverwaltungsgericht I. Instanz - An die Sozialdemokratische Partei der Demokratischen Union Herrn Helmut Hennrich Manuri, Katista Anfrage bezüglich der Wahlliste zum 25. Unionsparlament Sehr geehrter Herr Hennrich, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren des Herrn Gladstone gegen den Unionswahlleiter der Demokratischen Union (AZ: UVerwG 2008-05) hält es das Gericht für unabdingbar, Einsicht in die Abstimmungsprotokolle zur Wahlliste der SPDU zum 25. Unionsparlament zu nehmen. Ich bitte Sie daher, dem Gericht die notwendigen Unterlagen zukommen zu lassen und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Dr. William C. Ashcraft - Vorsitzender Unionsrichter - |
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Sozialdemokratische Partei der Demokratischen Union Helmut Hennrich - Parteivorsitzender - Manuri, Katista An das Unionsverwaltungsgericht I. Instanz Herrn Prof. Dr. Dr. William C. Ashcraft - Vorsitzender Unionsrichter - Manuri, Katista Betreff: Ihre Anfrage bezüglich der Wahlliste zum 25. Unionsparlament Bezug: Verwaltungsgerichtliches Verfahren des Herrn Gladstone gegen den Unionswahlleiter der Demokratischen Union (AZ: UVerwG 2008-05) Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dr. Ashcraft, Euer Ehren, in obiger Angelenheit muss ich Ihnen zu meinem Bedauern mitteilen, dass ein Abstimmungsprotokoll zur Wahlliste der SPDU zum 25. Unionsparlament nicht existiert, da aus Zeitgründen auf eine Abstimmung verzichtet wurde. Behelfsmäßig kann ich Ihnen daher lediglich das Antragsprotokoll übermitteln, aus welchem ersichtlich wird, dass es zu dem von mir in meiner Eigenschaft als Parteivorsitzender vorgeschlagenem Verfahren kein Widerspruch gab. Ich erlaube mir den Hinweis, dass die Wahlliste mit der ensprechenden Bitte um Akzeptanz ohne Diskussion und Abstimmung dem Parteitag am 05.04.2008 um 9:54 Uhr vorgelegt wurde. An diesem Tag endete um 22:00 Uhr die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge. Hoachtungsvoll Helmut Hennrich Parteivorsitzender Anlage: Sitzungsprotokoll des SPDU-Parteitags vom 05.04.2008 bezüglich Wahlliste zum 25. Unionsparlament |
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Anlage 01 Liebe Genossinnen und Genossen, der Wahlleiter hat es etwas kurzfristig verkündet, und ich selber war die letzten drei Tage aus rl-Gründen etwas kurz angebunden, um es rechtzeitig zu bemerken, aber wir müssen bis heute 22:00 Uhr unsere Wahlliste eingereicht haben. Die Konkurrenz ist groß, und wir brauchen auf unserer Liste jeden Mann/jede Frau, der nicht durch ein anderes Amt auf Länder- oder Unionsebene verhindert ist. Daher bitte ich Euch, wenigstens dieses eine Mal, der von mir erstellte Liste ohne Diskussion und Abstimmung zuzustimmen, um ein Desaster für uns zu verhindern (das darin bestehen würde, dass wir bei der kommenden Wahl nicht antreten). Eure persönliche Zustimmung stillschweigend vorausgesetzt habe ich mir erlaubt, folgende Liste zu erstellen:
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| Original von William C. Ashcraft Das Gericht setzt dem Kläger eine Frist bis zum Dienstag, den 06. Mai 2008, 20.00 Uhr um sich zur Sache zu äußern. 04.05.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft |
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| Original von William C. Ashcraft Herr Prof. von Löwenherz, beantragen Sie ein Urteil in Abwesenheit des Beklagten? |
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| Original von William C. Ashcraft In Ordnung. Gibt es noch Anträge von Ihrer Seite aus? Oder können wir mit den Plädoyers fortfahren? |
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