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-------- [Discussion] Public Salary Act Withdrawal Act (http://forum.dunion.de/thread.php?threadid=3340)


Geschrieben von Marko Untrial am 23.03.2008 um 21:19:

  Public Salary Act Withdrawal Act

Honorable Members of Parliament,

Prime Minister Montary-Vanderbilt hat folgenden Antrag eingebracht:
Public Salary Act Withdrawal Act

§1
Der Public Salary Act tritt außer Kraft.

§2
(1) Die Höhe der Gehälter der Bürgermeister werden durch die Kommunen selbständig festgelegt.
(2) Die Republik übernimmt davon auf Antrag bis zu 100,00 Bramer. Dazu muss die Kommune nachweisen, dass sie den Betrag nicht aus eigenen Mitteln erbringen kann.

§3
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Der Prime Minister hat das Wort, danach ist die Aussprache freigegeben.
Die Aussprache dauert mindestens 72 Stunden.



Geschrieben von Fabian Montary am 23.03.2008 um 21:29:

 

Mr. Speaker,
honorable Members of Parliament,

dieses Gesetz soll die Solvenz der Republik erhalten. Sobald das Wirtschaftswaren- und Produktionssystem eingeführt ist, soll der Public Salary Act reformiert wieder eingeführt werden, darin ist auch die Nachzahlung der Gehälter nach neuem Schlüssel vorgesehen. Die Gehälter dieses Monats werden Ihnen selbstredend noch nach dem bisherigen Public Salary Act ausgezahlt. Ich bitte Sie um die Zustimmung zu diesem Gesetz zum Schutz der Republik.



Geschrieben von Marko Untrial am 23.03.2008 um 21:35:

 

Wird wohl so sein müssen.
Die Notwendigkeit dieses Gesetzes verstehe ich, daher hat das Gesetz meine Zustimmung.



Geschrieben von Thorstein Richter am 23.03.2008 um 23:13:

 

Richtig, aber ist es denn dann sinnvoll, wenn wir die Höhe der Gehälter der Bürgermeister durch die Gemeinden festlegen lassen ? Das erscheint mir wenig transparent und birgt die Gefahr von Missbrauch. Warum also auch nicht diesen Posten aussetzen und unsere finanzielle Solvenz wirklich wirkungsvoll schützen ?



Geschrieben von Fabian Montary am 23.03.2008 um 23:25:

 

Es gehört meiner Ansicht nach zur kommunalen Selbstverwaltung, derzeit die Gehälter selbst einzuschätzen. Da bisher keine Kommune, bis auf die Stadt Montary City einen Haushalt verabschiedet hat, ist davon auszugehen, dass diese nichts zahlen können, bis auf die 100 Bramer vom Land, die man einholen kann. Die Haushaltspolitik von Montary City überblicke ich übrigens. Augenzwinkern



Geschrieben von Thorstein Richter am 24.03.2008 um 21:27:

 

Es geht nicht um Selbsteinschätzung, es geht um Missbrauchsprävention. Wenn ein Stadtrat mit entsprechender politischer Mehrheit die Möglichkeit hat, ihrem heißgeliebten Bürgermeister ein Gehalt der Sonderklasse zu genehmigen, so wird er es tun. Das ist das Problem. Damit will ich nicht implizieren, dass das in Montary City so der Fall sei. Es geht aber ums Prinzip. Die Bürgermeister müssen durch das Land besoldet werden.



Geschrieben von Fabian Montary am 24.03.2008 um 21:50:

 

Was denn nun? Begrenzung der Diäten oder Auszahlung durch das Land? Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun...



Geschrieben von Thorstein Richter am 25.03.2008 um 11:47:

 

Das ist doch ganz klar hervorgegangen: ich habe erst dargelegt, was passieren könnte, wenn wir den Kommunen die Entscheidungsgewalt über diese Angelegenheit in die Han geben, was halb ich für eine Auszahlung durch das Land plädiere, wie ich es im letzten Satz im übrigen verdeutlicht habe. Das hat alles sehr wohl etwas miteinander zu tun.



Geschrieben von Fabian Montary am 25.03.2008 um 16:16:

 

Wir legen einfach einen Höchstsatz fest und der wird von den Kommunen ausgezahlt. Einverstanden?



Geschrieben von Thorstein Richter am 25.03.2008 um 17:07:

 

Meinetwegen. Augenzwinkern



Geschrieben von Fabian Montary am 25.03.2008 um 17:14:

  RE: Public Salary Act Withdrawal Act

Mr. Speaker,

ich gebe folgenden geänderten Antrag in die Diskussion:

Public Salary Act Withdrawal Act

§1
Der Public Salary Act tritt außer Kraft.

§2
(1) Die Höhe der Gehälter der Bürgermeister werden durch die Kommunen selbständig festgelegt, diese dürfen 200,00 Bramer nicht übersteigen.
(2) Die Republik übernimmt davon auf Antrag bis zu 100,00 Bramer. Dazu muss die Kommune nachweisen, dass sie den Betrag nicht aus eigenen Mitteln erbringen kann.

§3
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.



Geschrieben von Marko Untrial am 27.03.2008 um 18:02:

 

Die Aussprache ist beendet, die Abstimmung wird eingeleitet.


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