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Geschrieben von Fabian Montary am 20.03.2008 um 19:03:
Allgemeiner Aufbau
Bevor wir in die konkreten Besprechungen gehen, möchte ich vorschlagen, wie mit den Verkehrsausscheidungsziffern und Kraftfahrzeugskennzeichen vorgegangen könnte:
Wir geben im Staatsvertrag prinzipielle Muster vor, die konkreten Ziffern und Buchstaben legen die Länder selbst fest, entsprechend, welche ihnen zugeordnet sind. Diese individuellen Festlegungen gelten dann als Anlagen und werden nach dem Beschluss des Staatsvertrages ohne weitere Besprechung in Kraft treten.
Geschrieben von Joeli Veitayaki am 21.03.2008 um 13:11:
einverstanden
Geschrieben von Fabian Montary am 22.03.2008 um 16:17:
Es haben sich nun auch schon weitere Vertreter angemeldet, deswegen bitte ich ebenfalls um deren Stimme.
Geschrieben von Bodo von Kurzschluss am 22.03.2008 um 16:19:
Keine Einwände
Geschrieben von Hajo Poppinga am 22.03.2008 um 17:03:
Ich würde Möglichkeiten aufzeigen, die bestehende Vorwahlen und Postleitzahlen nicht völlig ad absurdum führen.
Geschrieben von Fabian Montary am 22.03.2008 um 17:11:
| Zitat: |
Original von Hajo Poppinga
Ich würde Möglichkeiten aufzeigen, die bestehende Vorwahlen und Postleitzahlen nicht völlig ad absurdum führen. |
Welche bestehen denn?
Geschrieben von Fabian Montary am 22.03.2008 um 17:24:
Ich denke, das kann man durchaus mit einfließen lassen, sofern wir bei vierstelligen Postleitzahlen bleiben. Ansonsten lassen sich sicher auch andere Möglichkeiten finden, aber ich möchte den folgenden Beratungen nichts vorweg nehmen.
Geschrieben von Sabine Jasmin Joen am 27.03.2008 um 18:19:
keine Einwände
Geschrieben von William C. Ashcraft am 27.03.2008 um 18:21:
Grundsätzliche Regeln wie die Anzahl der Ziffern usw. müssen wir auf jeden Fall festlegen, sonst hat das Ganze wenig Sinn. Möglich wäre z.B. das man die Anfangsziffer vorgibt, z.B. Roldem 3, Katista 1, oder so.
Alles weitere können dann die Länder selbstständig regeln. Aber eine gewisse Grundordnung müssen wir auf alle Fälle sicherstellen.
Geschrieben von Fabian Montary am 03.05.2008 um 23:58:
Dies wäre Kapitel I, das Allgemeine.
Staatsvertrag der Länder der Demokratischen Union über die Festlegung von Postleitzahlen, Telekommunikationsvorwahlen, Not- und Sonderrufnummern und Kraftfahrzeugskennzeichen
Kapitel I - Grundlegendes zu diesem Vertrag
Art. 1 - Wesen
(1) Dieser Staatsvertrag bezweckt die Vereinheitlichung der Regelungen zu Postleitzahlen, Telekommunikationsvorwahlen, Not- und Sonderrufnummern und Kraftfahrzeugskennzeichen innerhalb der Demokratischen Union.
(2) Es sollen alle Länder der Demokratischen Union diesem Vertrag zustimmen.
(3) Die unterzeichnenden Länder stimmen diesem Vertrag überein und verpflichten sich über seine Ausführung.
(4) Alle weiteren, in diesem Vertrag nicht geregelten Bestimmungen können durch die Länder erfolgen.
Art. 2 - Inkrafttreten
(1) Dieser Staatsvertrag tritt mit der Ratifizierung wenigstens zweier Unionsländer.
(2) Die Ratifizierung erfolgt durch die Unterschrift des rechtlichen Vertreters des Landes nach dem Erfolg der durch die jeweilige Landesverfassung vorgegebene Gesetzgebung.
(3) Der Staatsvertrag gilt unbefristet und verliert seine Wirkung, wenn dieser für weniger als zwei Unionsländer fortgilt.
(4) Die Neuratifizierung ist jederzeit möglich.
Art. 3 - Außerkrafttreten alter Bestimmungen
Die Bestimmungen der Länder zu Postleitzahlen, Telekommunikationsvorwahlen, Not- und Sonderrufnummern und Kraftfahrzeugskennzeichen treten mit dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages außer Kraft.
Geschrieben von Joeli Veitayaki am 06.05.2008 um 21:22:
ob Art. 3 wörtlich wirklich so greifen darf, ist meiner Ansicht nach noch fraglich!
Entscheidend natürlich, welche Unionsländer zustimmen!
Geschrieben von Joeli Veitayaki am 06.05.2008 um 21:24:
| Zitat: |
Art. 3 - Außerkrafttreten alter Bestimmungen
Die Bestimmungen der Beitrittsländer zu Postleitzahlen, Telekommunikationsvorwahlen, Not- und Sonderrufnummern und Kraftfahrzeugskennzeichen treten mit dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages außer Kraft. |
so? oder eben ein anderes Wort für Beitrittsländer
Geschrieben von Fabian Montary am 06.05.2008 um 22:33:
| Zitat: |
Original von Joeli Veitayaki
ob Art. 3 wörtlich wirklich so greifen darf, ist meiner Ansicht nach noch fraglich!
Entscheidend natürlich, welche Unionsländer zustimmen! |
Wenn es Länder gibt, die hier Zweifel anregen, dann lässt sich das auch ändern, nur sehe ich es als sinnfrei an, etwas zu gemeinsam regulieren, wenn man doch dann noch seine Dinge allein macht.
| Zitat: |
Original von Joeli Veitayaki
| Zitat: |
Art. 3 - Außerkrafttreten alter Bestimmungen
Die Bestimmungen der Beitrittsländer zu Postleitzahlen, Telekommunikationsvorwahlen, Not- und Sonderrufnummern und Kraftfahrzeugskennzeichen treten mit dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages außer Kraft. |
so? oder eben ein anderes Wort für Beitrittsländer |
Ich sehe darin keinen Unterschied...?!
Geschrieben von Joeli Veitayaki am 07.05.2008 um 20:06:
"Länder" wären alle, "Beitrittsländer" nur die, die den Vertrag unterschreiben. Aber es sollten ja alle unterschreiben!
Geschrieben von Fabian Montary am 08.05.2008 um 00:20:
Es gilt ohnehin nur für die Länder, die unterschreiben, deswegen würde es reichen, wenn dort nur „Länder“ stünde.
Geschrieben von Hajo Poppinga am 08.05.2008 um 17:27:
Schreib doch, "der Unterzeichner", oder "Signatarmächte".
Geschrieben von Fabian Montary am 08.05.2008 um 17:28:
Ganz ehrlich, ist Ihnen dieses Wort so wichtig?
Geschrieben von Hajo Poppinga am 08.05.2008 um 17:29:
Mir persönlich ist es schnuppé.
Geschrieben von Fabian Montary am 19.05.2008 um 12:07:
Wenn bis Mittwoch keine Einwände kommen, würde ich das so übernehmen.
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