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Föderalismusreform - Art. 47 Verfassungsänderungsgesetz gemäß Art. 52 UVerf. § 1 [Änderung des Artikels 47 der Unionsverfassung] Artikel 47 der Verfassung der Demokratischen Union wird folgendermaßen neu gefasst: Artikel 47 - Ausschließliche Gesetzgebung der Union (1)Die Union hat die Gesetzgebung über: 1. die auswärtigen Angelegenheiten einschließlich der politischen und wirtschaftlichen Vertretung gegenüber dem Ausland 2. Grenzschutz sowie die Abwehr von Gefahren für die verfassungsmäßige Ordnung, den Bestand und die Sicherheit der Union einschließlich der Verteidigung 3. das Währungs- und Zollwesen, die unionsweiten Steuern und die Grundlagen des Wirtschaftssystems 4. die Verfassung der Unionsgerichte, das Prozessrecht vor denselben und den Strafvollzug 5. das Strafrecht 6. das bürgerliche Recht 7. das Staatsbürgerschafts-, Personenstands- und Gesellschaftsrecht und das Register- und Meldewesen 8. alle staatlichen Foren 9. das Arbeitsrecht einschließlich der Arbeitsvermittlung 10. die soziale Grundsicherung einschließlich der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung und der Gesundheitsfürsorge 11. Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können. (2) Auf dem Gebiet des Strafrechts darf jedes Land für die Nichteinhaltung von Gesetzen des Landes besondere Strafen androhen. § 2. [Bestandsschutz] Folgender Artikel 47a wird in die Unionsverfassung eingefügt: Artikel 47a Sozialrechtliche Regelungen der Länder, die vor dem 01.05.2008 beschlossen wurden, bleiben weiterhin in Kraft. Wird durch ein Unionsgesetz eine Sozialversicherungspflicht geschaffen, so kann diese auch durch die Mitgliedschaft in einer Landessozialversicherung erfüllt werden. Die Mitgliedschaft in einer Unionssozialversicherung und einer Landessozialversicherung stehen alternativ nebeneinander, der Bürger hat die freie Entscheidung. § 3. [Inkrafttreten] Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. |
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| Original von Denise M. Heidenberg Herr Poppinga, darf ich Ihnen einen Tee für die Wartezeit mitbringen, bin eh gerade auf den Weg in Kantine?
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| Original von Fabian Montary Man sieht, woran es hängt: Am Unionsparlament, grandios, werte „Volksvertreter“... |
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