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Geschrieben von Literoy Goldheart am 20.10.2007 um 10:41:
Kriegsrecht
Mal so ganz nebenbei: Wurde eigentlich das Kriegsrecht ausgerufen? Sieht unsere Verfassung bzw. Gesetzgebung ein solches überhaupt vor?
Denn es geschehen in der DU gerade ein paar Dinge die vielleicht nicht zwingend mit unserer Verfassung vereinbar sind, deshalb frag ich mal...
Geschrieben von Hajo Poppinga am 20.10.2007 um 10:44:
Ich wüßte nicht, daß wir ein Kriegsrecht haben.
Geschrieben von Literoy Goldheart am 20.10.2007 um 11:00:
| Zitat: |
Original von Hajo Poppinga
Ich wüßte nicht, daß wir ein Kriegsrecht haben. |
Der Unionskanzler hat beschränkt für Imperia und Freistein den Notstand ausgerufen, das war es dann auch schon.
Geschrieben von Hajo Poppinga am 20.10.2007 um 11:09:
Na, das kann schon durch 48a UVerf gedeckt sein. Die Verfassung spricht da von Staatsnotstand.
Geschrieben von Literoy Goldheart am 20.10.2007 um 11:12:
| Zitat: |
Original von Hajo Poppinga
Na, das kann schon durch 48a UVerf gedeckt sein. Die Verfassung spricht da von Staatsnotstand. |
Staatsnotstand reicht völlig.
Geschrieben von Konrad Grimm am 20.10.2007 um 17:40:
Den Verteidigungsfall gibt es auch, 17a Absatz 3.
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