Demokratische Union (http://forum.dunion.de/index.php)
- Regierungsviertel (http://forum.dunion.de/board.php?boardid=2)
--- Unionsparlament (http://forum.dunion.de/board.php?boardid=9)
------ Archivkeller (http://forum.dunion.de/board.php?boardid=100)
------- Archiv 21. Unionsparlament (http://forum.dunion.de/board.php?boardid=51)
-------- [Aussprache] Ausschüttungs-Staatsvertrag (Klatten) (http://forum.dunion.de/thread.php?threadid=20)
| Zitat: |
| Vertrag zwischen der Union und den Unionsländern über die Ausschüttung der Vermögen Ausschüttungs-Staatsvertrag §1 Vertragsgegenstand Die Unterzeichner schütten zur Ermöglichung einer relevanten Haushalts- und Finanzpolitik ihre Vermögen an die Bürger der Demokratischen Union aus. §2 Aufteilung der Ausschüttung (1) Die Vermögen der Unterzeichner werden jeweils zu einem Drittel direkt an die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrags rechtmäßigen Staatsbürger, an den Neubürgerfonds und als Rücklage ausgeschüttet. (2) Für die Umsetzung des Absatz 1 sind jeweils die für Finanzen zuständigen Minister der Unterzeichner verantwortlich. Die Umsetzung hat innerhalb von zwei Wochen nach Inkrafttretens dieses Vertrags zu erfolgen. (3) Das ausgeschüttete Drittel als Rücklage darf ausschließlich für soziale Leistungszahlungen der Union an die Bürger verwendet werden. §3 Richtlinien des Neubürgerfonds Die Unionsregierung wird von den Unterzeichnern beauftragt, mit dem Neubürgerfonds Bestimmungen über die gerechte Verteilung des ihm zur Verfügung gestellten Teils der Vermögen der Unterzeichner an neue Staatsbürger zu vereinbaren. §4 Inkrafttreten Dieser Vertrag tritt in Kraft, wenn alle Unterzeichner die Bestimmungen aus dieser Vereinbarung in eigenes Recht umgesetzt haben. |
| Zitat: |
| Vertrag zwischen der Union und den Unionsländern über die Ausschüttung der Vermögen Ausschüttungs-Staatsvertrag §1 Vertragsgegenstand Die Unterzeichner schütten zur Ermöglichung einer relevanten Haushalts- und Finanzpolitik ihre Vermögen an die Bürger der Demokratischen Union aus. §2 Aufteilung der Ausschüttung durch die Union (1) Die Vermögen der Unterzeichner werden jeweils zu einem Drittel direkt an die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrags rechtmäßigen Staatsbürger, an den Neubürgerfonds und als Rücklage ausgeschüttet. (2) Das ausgeschüttete Drittel als Rücklage darf ausschließlich für soziale Leistungszahlungen der Union an die Bürger verwendet werden. §3 Richtlinien des Neubürgerfonds Die Unionsregierung wird von den Unterzeichnern beauftragt, mit dem Neubürgerfonds Bestimmungen über die gerechte Verteilung des ihm zur Verfügung gestellten Teils der Vermögen der Unterzeichner an neue Staatsbürger zu vereinbaren. §4 Aufteilung der Ausschüttungen durch die Unionsländer Die Unionsländer bestimmen selbst über die Empfänger der Ausschüttung. §5 Schlussbestimmungen (1) Für die Umsetzung der Bestimmungen dieses Vertrags sind jeweils die für Finanzen zuständigen Minister der Unterzeichner verantwortlich. Die Umsetzung hat innerhalb von zwei Wochen nach Inkrafttretens dieses Vertrags zu erfolgen. (2) Dieser Vertrag tritt in Kraft, wenn alle Unterzeichner die Bestimmungen aus dieser Vereinbarung in eigenes Recht umgesetzt haben. |
| Zitat: |
| Original von Sven Vindland Wird hier noch weiterdebattiert meine Damen und Herren oder soll diese Aussprache erstmal zu den Akten gelegt werden bis es eine neue Regierung gibt? |
Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH