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Geschrieben von Patrick van Bloemberg-Behrens am 08.08.2007 um 10:22:

  Anträge 23. Unionsparlament

Unionsparlament
- Das Präsidium -



Anträge und ggf. die Bitten um Aussprachen an dieser Stelle.



Geschrieben von Amber Marie Ford am 12.08.2007 um 10:09:

 

Die Unionsregierung beantragt den Beschluss des folgenden Gesetzes:

Gesetz zur Ergänzung der Unionsverfassung

§ 1 - Ergänzung des Artikels 45 UVerf


Dem Artikel 45 der Unionsverfassung werden folgende Absätze 5 und 6 angefügt:

(5) Auf Ersuchen des Unionspräsidenten ist der Unionskanzler, auf Ersuchen des Unionspräsidenten oder des Unionskanzlers ein Unionsminister verpflichtet, die Amtsgeschäfte bis zur Ernennung seines Amtsnachfolgers weiterzuführen.
(6) Ist der Unionskanzler dauerhaft an der Amtsführung verhindert, übernimmt sein Stellvertreter bis zur Ernennung eines neuen Unionskanzlers dessen Amtsgeschäfte. Ist auch der Stellvertreter dauerhaft verhindert, betraut der Unionspräsident einen der Unionsminister kommissarisch mit der Ausführung der Amtsgeschäfte des Unionskanzlers.


§ 2 - Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft


Es wird ferner eine Aussprache zur Begründung beantragt.



Geschrieben von Sean William Connor am 14.08.2007 um 00:47:

 

Die Unionsregierung beantragt den Beschluss des folgenden Gesetzes:




Strafrechtsänderungsgesetz - Privatgeheimnisse

§ 1.
Dem Strafgesetzbuch wird ein § 92a hinzugefügt, der da lautet:


§ 92a Verletzung von Privatgeheimnissen

(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs-, Geschäfts oder Dienstgeheimnis, offenbart, das ihm als

1. Angehörigen eines Heilberufes,
2. Angehörigen eines freien Rechtsberufes,
3. Amtsträger,
4. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter,
5. Mitglied eines Gesetzgebungsorgans, Ausschusses oder Rates der Union oder eines Landes.
6. Person, die auf die Erfüllung ihre Geheimhaltungspflicht vertraglich verpflichtet worden ist.

anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 50 Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Strafbar ist auch fahrlässiges Handeln.


§ 2.
Der § 93 Strafgesetzbuch wird wie folgt neu gefasst:

Verstösse gegen die §§ 92 und 92a werden nur auf Antrag verfolgt.



Geschrieben von Hajo Poppinga am 15.08.2007 um 20:15:

 

Hiermit stelle ich folgenden Antrag

Zitat:

Gesetz zur Stärkung des Föderalismus

§ 1 - Ergänzung der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenzen
Dem Artikel 47 (1) der Unionsverfassung werden als zehnte Nummer "die Sozialfürsorge", sowie als elfte Nummer "die Gesundheitsfürsorge" angefügt.

§ 2 - Einführung der Unionsvertretungsgesetzgebung
Artikel 48 der Unionsverfassung wird wie folgt neu eingeführt:
"Artikel 48 - Vertretungsgesetzgebung der Union
(1) Die Union hat das Recht in Vertretung der Länder auf deren Kompetenzbereichen eigene Gesetz zu erlassen.
(2) Vertretungsgesetze der Union gelten wie Landesrecht. (4) Vertretungsgesetze sind als solche zu kennzeichnen.
(4) Vertretungsgesetze der Union treten für das Gebiet eines Landes außer Kraft, wenn dieses Land eine eigene gesetzliche Regelung erläßt.

§ 3 - Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Ich bitte um das Wort zur Begründung.



Geschrieben von Helmut Hennrich am 15.08.2007 um 20:58:

 

Hiermit beantragt die Unionsregierung folgenden Antrag zur Debatte und Abstimmung zu stellen.

Zitat:



Wahl des Präsidenten der Unionsbank der Demokratischen Union

Das Unionsparlament wählt Herrn Prof. Fabian Montary-Vanderbilt gemäß § 4 I Unionsbankgesetz für die Dauer von vier Monaten zum Präsidenten der Unionsbank der Demokratischen Union.






Geschrieben von Kreittmayr am 16.08.2007 um 14:58:

 

Ich richte hiermit folgende Anfrage gem. §7 GO an den Herrn Unionsminister des Äußeren in Bezug auf die gegenwärtige Huangzhou-Krise:

Zitat:

1. Herr Unionsminister, wie bewerten Sie die gegenwärtigen Vorgänge um die Freie Stadt Huangzhou rechtlich und politisch, insbesondere im Hinblick auf die chinopisch-aurorianische Konfrontation?

2. Wie stehen Sie zu dem Umstand, dass Chinopien die Freie Stadt Huangzhou ohne deren Wunsch und angeblich unter dem Motiv, ihr zu "helfen", mit einem militärischen Sperrgürtel umgeben hat?

3. Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die neue chinopische Hegemonialpolitik auf Renzia, die offenbar nicht vor einer Einmischung in die intimsten Angelegenheiten der Nachbarstaaten zurückschreckt, und dies auch mit militärischen Mitteln tut?

4. Welche Gespräche welchen Inhaltes fanden zwischen der Unionsregierung und unseren chinopischen Verbündeten in Bezug auf die Huangzhou-Krise statt?

5. Wie gedenkt sich die Unionsregierung für den Fall zu verhalten, dass sich die Krise zu einem Seekrieg zwischen Chinopien und Aurora auswächst und wir u.U. bei einem aurorianischen Angriff Chinopien zu militärischem Beistand verpflichtet wären?

6. Warum findet seitlich der Unionsregierung in Bezug auf die Huangzhou-Krise, in die immerhin einer unserer Verbündeten führend verwickelt ist, eine derart schlechte Öffentlichkeitsarbeit und Information der Bevölkerung statt?



Geschrieben von Marko Untrial am 18.08.2007 um 16:23:

 

Die Unionsregierung beantragt den Beschluss des folgenden Gesetzes:

Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes

§1 - Änderungen

§3 Abs. 2 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:"Eine Partei muss im Forum der Demokratischen Union eine aktuelle Satzung und den Namen des momentanen Vorsitzenden oder eines sonstigen Ansprechpartners hinterlegen".

§ 2 - Inkrafttreten

Dieses Unionsgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.



Geschrieben von Hajo Poppinga am 19.08.2007 um 13:34:

 

Ich bitte um Aussprache und gleichzeitig um eine Begründung seitens der UReg.



Geschrieben von Hajo Poppinga am 19.08.2007 um 13:50:

 

Hiermit beantrage ich das folgende

Zitat:

Gesetz zur Wahrung der Stellung der Ehe
§1 - Änderungen im ZGB
Paragraph 1 des fünften Buches des ZGB wird wie folgt geändert:
"§ 1 Ehe
Die Ehe ist ein Vertrag zwischen einer Frau und einem Mann zum Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung."

§2 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft


Ich erbitte das Wort zur Begründung.



Geschrieben von Hajo Poppinga am 19.08.2007 um 15:44:

 

Und noch ein Antrag

Zitat:

Gesetz zur Beseitung des Wortes "freißig"
§ 1
Artikel 53 (3) der Unionsverfassung wird wie folgt geändert:
"(3) Ein zum Referendum gestelltes Gesetz kommt zustande, wenn eine absolute Mehrheit der Abstimmenden einer Mindestbeteiligung von dreißig Prozent der Abstimmungsberechtigten diesem zustimmt."

§ 2
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft


Ich führe bereits hier an, daß mir bei der Durchsicht des Gesetz der Tippfehler "freißig" aufgefallen ist. Dieses Gesetz dient lediglich der Beseitigung des Tippfehlers. Sollte dennoch Aussprache gewünscht sein, so stehe ich gerne zur Verfügung.



Geschrieben von Amber Marie Ford am 22.08.2007 um 19:26:

 

Die Unionsregierung beantragt, das folgende Gesetz zu beschließen:

Gesetz zur Änderung des Artikels 52 Absatz 1 der Unionsverfassung

§ 1 [Änderung des Artikels 52 Absatz 1 der Unionsverfassung] Dem Artikel 52 Absatz 1 der Verfassung der Demokratischen Union werden folgende Sätze 2 und 3 angefügt:

Die Berichtigung von orthografischen, grammatikalischen und lexikalischen Fehlern im Text der Unionsverfassung ist keine Änderung derselben im Sinne dieses Artikels. Sie sind von der gesetzlich mit der Führung des Unionscharchives betrauten Stelle vorzunehmen, sowie sie ihr bekannt werden.

§ 2 [Inkrafttreten] Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft


Sicherheitshalber wird eine Aussprache zur Begründung beantragt Augenzwinkern



Geschrieben von Helmut Hennrich am 25.08.2007 um 09:55:

 

Die Unionsregierung bringt hiermit folgenden Haushalt zur Debatte und Abstimmung in das Unionsparlament ein:

Zitat:

Haushalt der Demokratischen Union
August/September 2007


I. EINNAHMEN: 617.000,- Bramer

Lfde Nr. Titel Summe
1010: Entnahme aus Unionsvermögen: 617.000,- Bramer


II. AUSGABEN: 617.000,- Bramer

Lfde Nr. Titel Summe:
2000 Löhne, Gehälter, Sold, Pensionen: 617.000,- Bramer
2010 Unionspräsident 36.000,- Bramer
2020 Unionskanzler 32.000,- Bramer
2030 Unionsminister des Auswärtigen 28.000,- Bramer
2031 Diplomatischer Dienst (1) 36.000,- Bramer
2040 Unionsminister der Finanzen 28.000,- Bramer
2041 Präsident des Zollkriminalamtes 8.000,- Bramer
2050 Unionsminister der Justiz 28.000,- Bramer
2051 Oberster Unionsanwalt 16.000,- Bramer
2052 Unionsanwälte (2) 7.000,- Bramer
2060 Unionsminister der Verteidigung 28.000,- Bramer
2070 Unionsminister für Soziales 28.000,- Bramer
2080 Unionsminister der Wirtschaft 28.000,- Bramer
2090 Unionsminister des Innern 28.000,- Bramer
2091 Leiter der Unionspolizei 8.000,- Bramer
2210 Präsident des Unionsparlament 16.000,- Bramer
2211 Stellv. Präs. d. Unionsparlaments 10.000,- Bramer
2212 Diäten Unionsparlament (3) 176.000,- Bramer
2220 Präsident des Unionsrates 10.000,- Bramer
2221 Stellv. Präs. d. Unionsrates 10.000,- Bramer
2310 Richter am Obersten Unionsgericht (4) 40.000,- Bramer
2410 Unionsbankpräsident 16.000,- Bramer


Fußnoten:
(1) Die Mitglieder des Diplomatischen Dienstes erhalten jeweils ein monatliches Gehalt in Höhe von 6.000,- Bramer .
(2) Jeder Unionsanwalt erhält ein monatliches Gehalt in Höhe von 8.000,- Bramer .
(3) Jedes Mitglied des Unionsparlaments erhält eine monatliche Diät in Höhe von 8.000,- Bramer .
(4) Jeder Unionsrichter am Obersten Unionsgericht erhält ein monatliches Gehalt in Höhe von 8.000,- Bramer .
(5) Gelder, die nicht ausgegeben wurden, fließen nach Abschluss des Doppelhaushalts in die Rücklagen der Demokratischen Union.
(6) Alle Haushaltsposten sind miteinander deckungsgleich.




Geschrieben von Kreittmayr am 27.08.2007 um 20:02:

 

Ich beantrage nachfolgendes Gesetz:

Zitat:

Gesetz zur Änderung des Staatsnamens

§1: Namensänderung
(1) Der Staatsname wird geändert in "Demokratische Union Zauchenland" (DRZ).
(2) Der Staatsname ist, soweit er in Verfassung und Gesetzen erwähnt wird, entsprechend zu ändern.

§2: Inkrafttreten
Das Gesetz tritt einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft.



Geschrieben von Marko Untrial am 27.08.2007 um 20:05:

 

Ähhmmm....
ich beantrage Aussprache und eine Begründung seitens der Antragstellerin.



Geschrieben von Denise M. Connor am 27.08.2007 um 20:34:

 

Ich auch, und zwar dringend!

Fragt sich, ob Frau Kreittmayr im Parlament einige kleinere Drogen verkonsumiert.



Geschrieben von Hajo Poppinga am 27.08.2007 um 22:46:

 

fröhlich



Geschrieben von Franz Sendlhofer am 27.08.2007 um 23:22:

 

(Hab ich eigentlich schon Rederecht?)

Finde die Überlegung gar nicht mal sooo schlecht.



Geschrieben von Marko Untrial am 27.08.2007 um 23:27:

 

Zitat:
Original von Franz Sendlhofer
(Hab ich eigentlich schon Rederecht?)

Finde die Überlegung gar nicht mal sooo schlecht.

Das ist hier der Antragsbereich. Was sie davon halten, können Sie nach ihrer Vereidigung in der Aussprache sagen, sofern die mit dem Ausscheiden des Antragstellers nicht ohnehin hinfällig geworden ist.



Geschrieben von Patrick van Bloemberg-Behrens am 29.08.2007 um 18:01:

 

Ich beantrage eine Aussprache zum Thema "Parlamentspräsident".



Geschrieben von Marko Untrial am 01.09.2007 um 13:44:

 

Da der Unionspräsident Maximilian von Rohan-Mason zum heutigen Tag zurückgetreten ist und die Wahlleiterin Linda Dahlia derzeit nicht in der Lage ist die Wahl zum Unionspräsidenten einzuleiten *so*weil abwesend*so* beantrage ich hiermit nach Wahlgesetz, Artikel 6, Absatz 1 einen Wahlleiter für den Zeitraum der Präsidentschaftswahlen zu wählen und schlage Herrn Patrick Behrens-Nilsson vor


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