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Geschrieben von Sean William Connor am 28.06.2007 um 20:20:
Abstimmung (Wh.) | Gesetz über die Festlegung der Nationalhymne der Demokratischen Union
Gesetz über die Festlegung der Nationalhymne der Demokratischen Union
§ 1. Verankerung in der Unionsverfassung
Art. 18 der Unionsverfassung wird um einen sechsten Absatz ergänzt, der lautet: Die Nationalhymne der Demokratischen Union ist das Lied "Wehet, Fahnen, voller Stolz" in Text und Melodie. Näheres regelt ein Unionsgesetz.
§ 2. Unionsgesetz zur Nationalhymne
Das Folgende wird Unionsgesetz:
Gesetz über die Unionshymne (UHymG)
§ 1. Zweck
Dieses Unionsgesetz erhebt das Lied "Wehet, Fahnen, voller Stolz" in Melodie und Text zur Nationalhymne der Demokratischen Union.
§ 2. Verwendung
(1) Die Verwendung der Unionshymne ist frei.
(2) Die Unionshymne wird zu staatlichen Anlässen verwendet.
§ 3. Text
Der Text der Unionshymne lautet:
Land am Strome, Land der Freiheit, brüderlich in Einigkeit.
Für das Volk das Vaterlande, Freiheit und Gerechtigkeit.
Du bist Heimat unsrer Väter,
bist von Knechtschaft all befreit.
Liegst im Herzen, in der Mitten, für die Zukunft segensreich.
Demokratische Union, Demokratische Union.
Deine Länder voller Schönheit, Küsten, Berge, Meer und See.
Hoch vom Norden bis zum Süden, Ost und West ist gern gesehen.
Blickst voll Stolz zum Himmelszelte,
voller Gnade, Ruhm und Dank.
Danach lasst uns alle streben brüderlich mit Herz und Hand.
Demokratische Union, Demokratische Union!
Komm ich an mein Lebensende, denk ich gern an Dich zurück.
Warst mir Heimat, warst mir Freude, warst für mich mein großes Glück.
Bauet auf das Volk im Glanze,
wehet, Fahnen, voller Stolz.
Stehet ein für die Union und blühe auf im neuen Glanz.
Demokratische Union, Demokratische Union!
§ 3. Inkrafttreten
Dieses Unionsgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Geschrieben von Marko Untrial am 28.06.2007 um 20:22:
Ja
Geschrieben von Sean William Connor am 28.06.2007 um 20:25:
Ja
Geschrieben von Wolfgang Seidel am 28.06.2007 um 20:56:
Ja
Geschrieben von Denise M. Connor am 28.06.2007 um 20:57:
Ja
Geschrieben von Vasiliki Galanis am 28.06.2007 um 22:27:
Ja.
Geschrieben von Montgomery Scott am 29.06.2007 um 00:14:
Ja.
Geschrieben von Holger Beuttler am 29.06.2007 um 19:19:
Ja!
Geschrieben von Amber Marie Ford am 29.06.2007 um 23:52:
Ja
Geschrieben von Sean William Connor am 02.07.2007 um 14:46:

Sehr verehrte Kollegen!
Ich beende diese Abstimmung gemäß § 11 III unserer Geschäftsordnung, da eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist.
Die erforderliche 2/3 Mehrheit der Mitglieder des Hauses wurde bei 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthalungen erreicht.
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