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Geschrieben von Tatjana Bont am 01.12.2015 um 22:44:

  Grundlagenvertrag mit Cranberra

Werte Abgeordnete, die Unionsregierung beantragt Debatte und Beschlussfassung über den folgenden Vertragsentwurf. Ich erteile das Wort der Unionskanzlerin. Anschließend ist die Debatte eröffnet.


Grundlagenvertrag zwischen dem Dominion of Cranberra und der Demokratischen Union

Präambel
Die Hohen Vertragsschließenden Mächte,
bestrebt, ihre guten nachbarschaftlichen Beziehungen auf eine solide Grundlage zu stellen,
geeint in dem Willen, durch friedliche Kooperation Frieden, Wohlstand und Sicherheit zu fördern,
überzeugt, dass Streitigkeiten und Konflikte friedlich zu lösen sind und in gegenseitigem Respekt voreinander und in Anerkennung der staatlichen Souveränität und territorialen Integrität,
haben, sich auf folgenden diesen Grundlagenvertrag geeinigt:

Artikel 1
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte erkennen einander als unabhängige Staaten an. Sie verpflichten sich insbesondere die staatliche Souveränität und die territoriale Integrität des jeweils anderen Vertragspartners zu achten.
(2) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte kommen überein, bestehende Differenzen, Streitigkeiten oder Konflikte nur friedlich und auf dem Verhandlungsweg zu lösen.

Artikel 2
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte kommen überein, Botschafter auszutauschen, die ihren Sitz am Sitz der jeweiligen Regierung haben werden.
(2) Die Botschafter und das übrige diplomatische Personal genießen diplomatische Immunität.
(3) Das Botschaftsgebäude darf nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Botschafter von Sicherheitskräften oder anderen Vertretern von Behörden des jeweiligen Gastlandes betreten werden.

Artikel 3
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte sichern einander Amtshilfe in den Fällen von Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung zu.
(2) Personen, die auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners eine Tat begangen haben, die nach dessen Strafgesetzen strafbewehrt sind, müssen nur dann ausgeliefert werden, wenn diese Tat auch im Geltungsbereich der Strafgesetze des anderen Vertragspartners strafbewehrt sind.
(3) Personen, die auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners eine Tat begangen haben, die nach dessen Strafgesetzen strafbewehrt sind, müssen nur dann nicht ausgeliefert werden, wenn diese die Staatsbürgerschaft des jeweils anderen Vertragspartners haben.

Artikel 4
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte sind sich darin einig, gemeinsame Projekte der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Jugend- und Kulturarbeit, der Wirtschaft und Wissenschaft, des Verkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, der Schifffahrt, der Kriminalitätsbekämpfung oder des Grenzverkehrs und Grenzkontrolle anzustreben und in gesonderten Verträgen zu vereinbaren.
(2) Bürger der beiden Vertragspartner sollen auf dem Hoheitsgebiet der beiden Vertragspartner volle Niederlassungsfreiheit erhalten. Dies beinhaltet auch die volle Gewerbefreiheit und die Freiheit zur Aufnahme eine bezahlten nichtgewerblichen Tätigkeit.
(3) Hiervon unberührt sind Einreiseverbote, die im Rahmen von Strafprozessen durch Gerichte der Unterzeichnerstaaten gegen Bürger des jeweils anderen Vertragspartners verhängt wurden.
(4) Artikel 4 Absatz 2 darf in seiner Gültigkeit im Krisen- oder Katastrophenfall zeitlich befristet ausgesetzt werden, wenn dies die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erfordert. Über die Aussetzung ist der jeweils andere Vertragspartners unter Angaben der Gründe zu informieren. Nach Wegfall der Gründe für die Aussetzung müssen sämtliche Reisebeschränkungen wieder aufgehoben werden.

Artikel 5
Die Hohen Vertragsschließenden Mächte vereinbaren die Abhaltung von Regierungskonsultationen, die mindestens einmal halbjährich abwechselnd in Cranberra und der Demokratischen Union stattfinden sollen.

Artikel 6
(1) Dieser Vertrag kann einseitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den Vertragsparteien zu führen.
(2) Die Vertragspartner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhalts sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur in beiderseitigem Einvernehmen getätigt werden können.
(3) Dieser Vertrag hat eine unbeschränkte Laufzeit.
(4) Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch die Vertragspartner und der Ratifizierung durch die dafür zuständigen Organe in Kraft.




für die Demokratische Union:



für das Dominion of Cranberra:





Geschrieben von Helen Bont am 01.12.2015 um 23:00:

 

Frau Präsidentin, werte Kollegen,
der Grundlagenvertrag mit Cranberra ist die Fortsetzung der Politik der Unionsregierung der guten Nachbarschaft. Auch dieser Grundlagenvertrag bildet die Basis für die Entwicklung der bilateralen Beziehungen. Er ist der Rahmen, den auszubauen Aufgabe der Regierungen ist, und den die Menschen aufgerufen auszufüllen.
Mit dem Abschluss dieses Grundlagenvertrags verbindet die Unionsregierung aber auch die Hoffnung, gemeinsam mit Astor und anderen befreundeten Staaten, und im Rahmen der bereits von der Demokratischen Union ratifizierten Gründungscharta des Transnordanikrates, den Grundstein für eine gemeinsame Freihandelszone und weiterer Projekte gelegt zu haben.



Geschrieben von Sylvester Calzone am 04.12.2015 um 20:54:

 

Geschätzte Kollegen,

Ich bin grundsätzlich für diesen Vertrag, schliesslich ist Cranberra eine alteingesessene Nation und unser Nachbar auf dem astorischen Kontinent. Allerdings schüren die jüngst dort wieder aufgekommenen Unabhängigkeitsbestimmungen gewisse Unsicherheiten, ebenso bedaure ich dass man sich im Vertragswerk nicht näher mit dem Roldem befasst hat.

Sollte sich das Dominion vom Kingdom of Albernia lösen, so fürchte ich könnten wir mit einer allzu engen Kooperation Albernia vor den Kopf stossen. Ausserdem wüsste ich gerne ob den gewährleistet ist, dass Cranberra auch künftig ein demokratischer Rechtsstaat sein wird?

Was die Roldem-Frage angeht, so gab zuletzt ja die Tätigkeit des Herren Montary als Honorarkonsul einigen Gesprächsstoff. Wurde auch diese Thematik mit dem cranberrianischen Premierminister besprochen?



Geschrieben von Helen Bont am 04.12.2015 um 22:02:

 

Frau Präsidentin, geschätzte Kollegen,
ich danke dem Kollegen Calzone, dass er den vorliegenden Entwurf für einen Grundlagenvertrag grundsätzlich befürwortet.
Was die innere Entwicklung Cranberras angeht, so bin ich zuversichtlich, dass Cranberra auch in Zukunft ein Rechtsstaat sein wird. Ebenso bin ich zuversichtlich, dass Cranberra und Albernia in der Lage und Willens sind, ihre bilateralen Beziehungen im Einvernehmen und friedlich zu regeln.
Was die Einbeziehung Roldems angeht, so ist die Unionsregierung zuversichtlich, diesbezüglich Regelungen in einen multilateralen Vertrag zur Gründung einer Freihandelszone im Rahmen des Transnordanikrates, vereinbaren zu können.



Geschrieben von Sylvester Calzone am 07.12.2015 um 23:05:

 

Geschätzte Kollegen, Frau Unionskanzlerin,

Hielten Sie es nicht für sinnvoller eine solche Regelung bilateral zu treffen? Nämlich genau zwischen jenen beiden Staaten die unmittelbar involviert sind statt allfällige Verhandlungen über Freihandel damit zu belasten?



Geschrieben von Helen Bont am 09.12.2015 um 17:31:

 

Frau Präsidentin, geschätzte Kollegen, werter Kollege Calzone,
die Unionsregierung geht davon aus, dass es wesentlich einfacher und effizienter ist, wenn man einmal für bestimmte Fragen einen multilateralen Vertrag aushandelt, als wenn man in mehreren Verhandlungen die selben Fragen jeweils bilateral aushandelt. Des Weiteren hat ein bilateraler Vertrag im Rahmen des Transnordanikrates den Vorteil, dass es den Gedanken der internationalen Zusammenarbeit stärkt, indem es einen breiteren Rahmen schafft, als bilaterale Verträge können.



Geschrieben von Sylvester Calzone am 09.12.2015 um 18:05:

 

Geschätzte Kollegen,

Mir scheint es dass Frau Unionskanzlerin Bont mich missversteht. Mir ging es darum konkrete Lösungen im Bezug auf Roldem zu finden und nicht um generellen Freihandel. Es ist nun einmal der Geografie geschuldet, dass Roldem eine besonderes Interesse an einer Zusammenarbeit mit Cranberra hat.



Geschrieben von Helen Bont am 15.12.2015 um 21:41:

 

Frau Präsidentin, geschätzte Kollegen,
auf die Frage des geschätzten Kollegen Calzone eingehende kann ich versichern, dass solche Fragen insofern bei den nächsten Gesprächen über einen Ausbau der bilateralen Zusammenarbeit mit Cranberra zur Sprache kommen wird, soweit diese Fragen nicht im Rahmen des TRANORA beantwortet werden.



Geschrieben von Sylvester Calzone am 17.12.2015 um 20:31:

 

Geschätzte Kollegen,

Ich danke der Frau Unionskanzlerin für die Erläuterungen und werde dem Vertrag zustimmen.


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