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Geschrieben von Sylvester Calzone am 25.08.2015 um 21:07:

  Gesetz zur Einführung des Straftatbestandes der unterlassenen Hilfeleistung

Sly läutet die Glocke.

Geschätze Mitglieder des Unionsparlamentes,

Ich eröffne hiermit die Aussprache zu folgender Vorlage:

Gesetz zur Einführung des Straftatbestands der unterlassenen Hilfeleistung

§ 1
Das Strafgesetzbuch (StGB) wird wie folgt ergänzt:

"§ 96a Unterlassene Hilfeleistung
Wer in Unglücksfällen, in denen einer oder mehreren Personen Gefahr an Leib und Leben droht nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und den Umständen nach zuzumuten wäre, insbesondere ohne erhebliche Gefährdung der eigenen Unversehrtheit oder wichtiger Pflichten und Rechtsgüter, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 30 Tagen oder mit Geldstrafe bestraft."

§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.


Die Aussprachefrist beträgt vorerst 96 Stunden und kann bei Bedarf verlängert werden.

Die Antragsstellerin, Unionskanzlerin Helen Bont hat das erste Wort.



Geschrieben von Helen Bont am 25.08.2015 um 22:48:

 

Vielen Dank Herr Präsident.

Herr Präsident, geschätzte Kollegen,
mit dem vorliegenden Gesetzentwurf baut die Unionsregierung einen Straftatbestand auf, der nicht im Tun sondern im Unterlassen begründet liegt. Ausgehend von der grundsätzlich moralisch Pflicht eines jeden, seinen Mitmenschen in solchen Notsituationen beizustehen, in denen ihnen Gefahr an Leib und Leben droht, geht die Unionsregierung davon aus, dass das Verweigern einer solchen Hilfe ein solches Maß an sozialer Schädlichkeit erreicht, dass der Rechtsstaat, zum Schutz und Wahrung der innergesellschaftlichen Solidarität bei Notfällen, zum Instrumentatium des Strafrechts zurückgreifen muss, um ein sozialschädliches Verhalten dieses Ausmaßes - das Unterlassen von Hilfe zur Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben - zu unterbinden.
Zum Schluss, geschätzte Kollegen, sei darauf hingewiesen, dass das Recht auch normbildend in die Gesellschaft wirkt: indem die Unterlassene Hilfeleistung in den beschriebenen Fällen strafrechtlich sanktioniert wird, wird sich innerhalb der Gesellschaft die Notwendigkeit und die Richtigkeit für ein entsprechendes soziales Verhalten in Fällen von Notsituationen anderer Menschen einstellen.
Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung; danke.



Geschrieben von Sylvester Calzone am 05.09.2015 um 21:38:

 

Sly läutet die Glocke erneut.

Geschätzte Mitglieder des Unionsparlamentes,

Die Aussprachefrist ist abgelaufen, die Abstimmung wird umgehend eingeleitet.


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