Demokratische Union (http://forum.dunion.de/index.php)
- Regierungsviertel (http://forum.dunion.de/board.php?boardid=2)
--- Unionsrat (http://forum.dunion.de/board.php?boardid=12)
---- Unionsratsarchiv (http://forum.dunion.de/board.php?boardid=188)
----- 2015/17 Aussprache: Antrag: Stellungnahme zum Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Ge (Ds. 15/27, RO) (http://forum.dunion.de/thread.php?threadid=12401)


Geschrieben von Annelie Gatineau am 03.05.2015 um 18:51:

  2015/17 Aussprache: Antrag: Stellungnahme zum Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Ge (Ds. 15/27, RO)



Sehr geehrte Mitglieder des Unionsrats,

ich rufe hiermit auf den Antrag der Republik Roldem „Stellungnahme zum Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ in Drucksache 15/27. Hierzu liegt die Unterrichtung der Unionsregierung gemäß Artikel 49 Absatz 2 Satz 1 Unionsverfassung in Drucksache 15/25 vor.





Die Aussprache dauert gemäß § 7 Absatz 1 GOUR mindestens fünf Tage. Die Antragstellerin hat das erste Wort.



Geschrieben von Annelie Gatineau am 03.05.2015 um 18:58:

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Republik Roldem beantragte eine Stellungnahme des Unionsrats zu dieser von der Unionsregierung vorgelegten Gesetzesinitiative zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ich möchte für eine Stellungnahme des Unionsrats gemäß Artikel 49 Absatz 2 Satz 1 Unionsverfassung anregen, den Regelungsgehalt dieses Gesetzes als neues Kapitel 2 und damit als §§ 2 bis 4 in das Dritte Buch Zivilgesetzbuch (ZGB III) einzupflegen statt ein neuerliches Gesetz zu schaffen. Das gebietet nach Auffassung der roldemischen Administration eine logische Systematik unserer Gesetze. Wir sollten die Regelungen zum Vertragsrecht auch möglichst bei der zentralen Gesetzesquelle zum Vertragsrecht wiederfinden können und somit die AGB-Regelungen in das ZGB III integrieren.

Des Weiteren bitte ich zum Verfahren dieser Aussprache, dass diese auf 72 Stunden reduziert wird, soweit es dann keinen weitergehenden Redebedarf gibt.



Geschrieben von Johannes Kleven am 03.05.2015 um 21:59:

 

Das vorliegende Gesetz findet die Zustimmung des Freistaates Freistein, da es eine Lücke des Verbraucherschutzes schließt. Dieses als separates Gesetz zu erlassen ist insofern akzeptabel, da derzeit ohnehin das externe Unionsarchiv nicht gepflegt wird, und daher eine Integration praktisch nicht vollzogen wird. Wenn es wieder zu einer regelmäßigen Pflege des Unionsarchivs kommen sollte, kann man sich ja überlegen, ob man nicht zu einer gründlichen Überarbeitung des Zivilgesetzbuches ansetzen sollte.



Geschrieben von Annelie Gatineau am 03.05.2015 um 22:06:

 

Bitte erklären Sie mir den zwingenden Zusammenhang zwischen der Gesetzessystematik und der Aktualität des Unionsarchivs. Mir erschließt sich da kein Zusammenhang. Die nicht im Unionsarchiv eingepflegten Gesetze gelten doch auch ohne die Eintragung dort. Die bestehende Unordnung sollten wir aber nicht genau deswegen noch weiter grassieren lassen. Insoweit verstehe ich Ihren Einwand nicht.



Geschrieben von Johannes Kleven am 03.05.2015 um 22:22:

 

Nun, das ist doch relativ einfach. wenn die Änderungen nicht eingepflegt werden, dann haben wir faktisch die Situation, als sei neben dem Zivilgesetzbuch ein weiteres Gesetz entstanden, denn um die Neuerungen zur Kenntnis zu nehmen, muss man immer wieder das Unionsgesetzblatt durchblättern, um jede einzelne Gesetzesänderung zur Kenntnis zu nehmen.



Geschrieben von Annelie Gatineau am 03.05.2015 um 23:06:

 

Und nur weil das Unionsarchiv derzeit nicht gepflegt wird, sollten wir uns einen weiteren Wildwuchs leisten?



Geschrieben von Annelie Gatineau am 05.05.2015 um 16:11:

 

Zitat:
Original von Annelie Gatineau
Und nur weil das Unionsarchiv derzeit nicht gepflegt wird, sollten wir uns einen weiteren Wildwuchs leisten?

Herr Kollege, können wir uns auf eine einvernehmliche Stellungnahme einigen?



Geschrieben von Johannes Kleven am 06.05.2015 um 21:52:

 

Wie gesagt: die Regierung des Freistaates Freistein hat kein Problem damit, wenn es neben dem Zivilgesetzbuch weitere Sondergesetze gibt, die weitere zivilrechtliche Materien regeln. Auf der anderen Seite kann ich mir vorstellen, dass bei einer bestimmten Anzahl zivilrechtlicher Sondergesetze das Zivilgesetzbuxh in einer großen Reform so umgestaltet wird, dass die Sondergesetze in das Zivilgesetzbuxh integriert werden. Aber derzeit ist die Zahl ja überschaubar.



Geschrieben von Annelie Gatineau am 08.05.2015 um 12:54:

 

Ich habe für Ihre Position keinerlei Verständnis, da möchte ich Ihnen noch auf den Weg geben. Da ich unter den aktiven Vertretern im Unionsrat keine Mehrheit sehe, zieht Roldem den Antrag auf Stellungnahme zurück.



Geschrieben von Annelie Gatineau am 08.05.2015 um 12:58:

 



Ich darf die Kollegin und den Kollegen auf Drucksache 15/28 hinweisen und schließe hiermit die Aussprache.



Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH