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Geschrieben von Dionysius Buddenberg am 17.01.2015 um 15:33:

  7. Gesetz zur Änderung des Wahlrechts

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,

Es wird über folgenden Gesetzesentwurf abgestimmt.

Stimmen sie mit
"Ja", wenn sie dem Vorschlag zustimmen,
mit "Nein", wenn sie den Vorschlag ablehnen, oder stimmen sie mit
"Enthaltung", wenn sie sich aktiv der Stimme enthalten möchten.

Die Abstimmung dauert 96 Stunden.

Siebtes Gesetz zur Änderung des Wahlrechts

Artikel 1
Der zweite Absatz des Paragrafen zwei des Unionswahlgesetzes wird gestrichen.

Artikel 2
Der erste Satz des § 29 des Wahlgesetzes wird wie folgt geändert:

"Steht nur ein Kandidat zur Wahl, ist die Wahlfrage dahingehend zu stellen, ob der Wähler dem Wahlvorschlag zustimmt oder nicht."

Artikel 3
§ 39 des Wahlgesetzes wird um einen zweiten Absatz ergänzt:

"Für Wahlen im Sinne dieses Gesetzes ist eine geeignete, technische Durchführungseinrichtung (Wahltool) einzusetzen, mittels der die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze und insbesondere des Wahlgeheimnisses sichergestellt ist."

Artikel 4
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.



Geschrieben von Helen Bont am 17.01.2015 um 15:48:

 

Ja



Geschrieben von Sylvester Calzone am 17.01.2015 um 18:19:

 

Ja



Geschrieben von Christopher Adomeit am 17.01.2015 um 18:51:

 

Ja.



Geschrieben von Dionysius Buddenberg am 17.01.2015 um 19:39:

 

Ja



Geschrieben von Hans Truschke am 17.01.2015 um 20:53:

 

Ja



Geschrieben von Dionysius Buddenberg am 20.01.2015 um 18:52:

 

Verehrte Abgeordnete, ich beende die Abstimmung, da eine unumstößliche Mehrheit zustande gekommen ist.

Es nahmen 5 von 7 Abgeordneten an der Abstimmung teil.

Von den 5 abgegebenen Stimmen entfielen,
5 auf die Option "Ja",
0 auf die Option "Nein" und
0 auf die Option "Enthaltung".

Damit ist das Änderungsgesetz vom Unionsparlament beschlossen.


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