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Geschrieben von Helen Bont am 27.07.2014 um 02:08:

  1. Beschluss über die Änderung der Geschäftsordnung des 40. Unionsparlaments

Werte Kolleginnen und Kollegen,
die KDU-Fraktion bringt die folgende Vorlage zur Debatte und Abstimmung ein. Die Debatte dauert in der Regel mindestens 96 Stunden. Die Antragstellerin hat das Wort. Anschließend ist die Debatte eröffnet.



1. Beschluss über die Änderung der Geschäftsordnung des 40. Unionsparlaments

§ 1
§ 10 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Unionsparlaments wird wie folgt neu gefasst:

"Wahlen zum Unionskanzler, zum Parlamentspräsidenten oder dessen Stellvertreter, Vertrauensfrage, Misstrauensanträge und sonstige Anstimmungen sind öffentlich. Auf Antrag einer Fraktion oder von mindstens zwei Abgeordneten sind sie geheim durchzuführen."





Geschrieben von Helen Bont am 27.07.2014 um 02:17:

 

Werte Kolleginnen und Kollegen,
mit der vorliegenden verfassungskonformen Vorlage soll es ermöglicht werden, Wahlen und Misstrauensanträge auch in offener Abstimmung durchzuführen. Dies ist deswegen verfassungskonform, weil sowohl Artikel 41 als auch Artikel 43 der Unionsverfassung eine geheime Abstimmung überhaupt nicht vorsehen, sondern die geheime Wahl lediglich in der Geschäftsordnung vorgesehen ist.
Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund eines zunehmenden inaktiven Staatsapparates, der nicht mehr in der Lage ist, durch die Bereitstellung der erforderlichen e-Mail-Adressen, die Durchführung einer geheimen Abstimmung zu ermöglichen.
Durch dieses Versagen des Staatsapparates droht, nachdem der Unionskanzler pflichtwidrig seinen Posten geräumt hat, der totale Staatskollaps.
Um diesen staatspolitischen Super-GAU zu verhindern, ist es notwendig, dass Wahlen nicht zwingend geheim abgehalten werden müssen.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, um Ihre Zustimmung.



Geschrieben von Johannes Kleven am 28.07.2014 um 01:22:

 

Applaus



Geschrieben von Draga Markievic am 28.07.2014 um 08:00:

 

Auch hier verstehe ich das Ansinnen, habe aber erhebliche Bedenken, da eine öffentliche Abstimmung das die Unabhängigkeit der Abgeordneten (Art. 25, Abs. 1 UVerf) gefährdet sein könnte.



Geschrieben von Helen Bont am 28.07.2014 um 16:05:

 

Nun, offensichtlich sahen die Verfassungsväter und -mütter diese Gefahr nicht, sonst hätten die eine geheime Wahl des Unionskanzlers oder die geheime Abstimmung für den Fall eines Misstrauensvotums in die Verfassung geschrieben.
Zudem muss man auch sehen, dass dieser Antrag das ultima ration angesichts der jetzigen Situation darstellt. Wenn wir an der geheimen Abstimmung festhalten, dann wird es deswegen keine geben, weil derzeit niemand da ist, der die erforderlichen e-mail-Adressen zur Verfügung stellt.
Man könnte die Wahl bzw. Abstimmung bzw. die Wahl auch so organisieren, dass der ausgefüllte Wahlzettel per PN an die Person geschickt wird, die die Wahl durchführt.



Geschrieben von Helen Bont am 29.07.2014 um 14:38:

 

Werte Kolleginnen und Kollegen,
ich stelle fest, dass die Zeit abgelaufen ist. Da es keinen weiteren Aussprachebedarf gibt, beende ich die Debatte und leite in Kürze die Abstimmung ein.


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