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----- [Debatte] Gesetz zur Demkoratisierung des staatlichen Hochschulwesens (http://forum.dunion.de/thread.php?threadid=11904)
Geschrieben von Franz Sperling am 28.06.2014 um 11:51:
[Debatte] Gesetz zur Demkoratisierung des staatlichen Hochschulwesens
Hohes Haus,
in meiner Eigenschaft als stellvertretender Ministerpräsident eröffne ich die Aussprache über den Entwurf für ein Gesetz zur Demokratisierung des staatlichen Hochschulwesens.
Ich erteile das Wort dem Antragsteller, im Anschluss ist die Debatte eröffnet.
| Zitat: |
Gesetz zur Demokratisierung des staatlichen Hochschulwesens
§ 1
§ 6 des Bildungsgesetzes wird wie folgt geändert:
§6 Verwaltung
(1) Jeder Hochschule steht ein Präsident vor. Dieser wird vom Senat auf Vorschlag des für Kultus zuständigen Ministerium gewählt.
(2)Der Präsident vertritt die Hochschule nach Innen und Außen und schließt im Namen der Hochschule mit Zustimmung des Senats Verträge ab..
(3) Der Präsident kann nur abgewählt werden, wenn zugleich ein neuer Präsident gewählt wurde. Ein Personalvorschlag des für Kultus zuständigen Ministeriums ist nicht notwendig.
(4) Die Forschungsgebiete einer Hochschule gliedern sich in Fakultäten. Die Fakultäten gliedern sich in Fachbereiche. Über die Einteilung einer Hochschule entscheidet der Senat.
(5) Jeder Fakultät steht ein Dekan vor. Dieser stammt aus den Reihen der Dozenten und wird vom Senat gewählt.
§ 2
Das Bildungsgesetz wird wie folgt ergänzt:
"§ 6a
(1) Der Senat besteht aus 21 Mitgliedern, davon 14 Professoren bzw. Dozenten, 4 sonstige Angestellte und 3 Studenten.
(2) Der Präsident leitet die Sitzung des Senats. Er übt kein Stimmrecht aus, sofern er nicht gewähltes Mitglied ist.
(3) Der Senat wird alle vier Monate neu gewählt. Die Wahl findet getrennt nach Statusgruppen statt.
(4) Der Senat entscheidet über die Verwendung des Etats der Hochschule und bestimmt die Dozenten sowie über sonstige Angestellten der Hochschule auf Vorschlag des Präsidenten oder auf Vorschlag von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Senats.
§ 3
Dieses Gesetz mit seiner Verkündung im Gesetzblatt des Freistaates Freistein in Kraft.
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Geschrieben von Franz Sperling am 28.06.2014 um 11:59:
Hohes Haus,
der vorliegende Gesetzentwurf hat zum Ziel, einen ersten Schritt zu unternehmen, um die staatlichen Hochschulen vom Gängelband des Staates zu entlassen und sie auf ein selbst bestimmtes und freies Leben von Forschung und Lehre vorzubereiten.
Ein in meinen Augen wesentlicher Schritt hierfür ist die Demokratisierung der Leitungsebene. In Zukunft soll der Hochschule nicht mehr ein alles beherrschender Kanzler vorstehen, der jetzt Präsident heißen soll, sondern die Entscheidungsbefugnisse sollen an ein demokratisch gewähltes Gremium, dem Senat, übergehen, an dem alle drei Statusgruppen, Professoren bzw. Dozenten, sonstige Mitarbeiter und Studenten, vertreten sein sollen.
Diese Reform, meine Damen und Herren, ebnet den Weg weg von einer autoritär verwalteten Hochschule hin zu einer demokratisch regierten Hochschule als Grundlage für ein freies Geistesleben, welches für eine effiziente Lehre und Forschung unabdingbar ist.
Nur dort, wo keine autoritären Strukturen herrschen, kann sich die Wissenschaft frei entfalten und kann die Lehre zu Freiheit und Autonomie erziehen.
Daher bitte ich Sie um die Zustimmung zu diesem Gesetz.
Geschrieben von Johannes Kleven am 09.07.2014 um 17:41:
Geschrieben von Franz Sperling am 12.07.2014 um 11:32:
Wie ich sehe, gibt es keinen weiteren Aussprachebedarf.
Ich leite hiermit die Abstimmung ein.
Bitte stimmen Sie ab mit "Ja" für Zustimmung, "Nein" für Ablehnung und "Enthaltung", um sich aktiv der Stimme zu enthalten.
Die Abstimmung beginnt jetzt.
Geschrieben von Franz Sperling am 12.07.2014 um 11:32:
Ja.
Geschrieben von Johannes Kleven am 12.07.2014 um 23:29:
Ja
Geschrieben von Rovan Trautmann am 14.07.2014 um 10:47:
Ja
Geschrieben von Franz Sperling am 02.08.2014 um 12:27:
Ich beende die Abstimmung.
Drei Abgeordnete stimmten ab, drei stimmten für "Ja".
Damit ist das Gesetz so beschlossen.
Geschrieben von Rovan Trautmann am 04.08.2014 um 09:26:
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