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Geschrieben von Armin Schwertfeger am 27.04.2014 um 14:12:
Roldemian Medical Care Bill Abolition Act
Honorable Members of the Parliament,
die Regierung der Republik Roldem hat den nachfolgenden Gesetzentwurf eingebracht.
Die Aussprache dauert vorerst 72 Stunden.
Das erste Wort hat der Antragsteller.
Ich erteile einem Vertreter der Administration das Wort.

Speaker of the Parliament
Roldemian Medical Care Bill Abolition Act
Article 1
Der Roldemian Medical Care Bill wird aufgehoben.
Article 2
Dieses Gesetz tritt am 1. Juni 2014 in Kraft.
Geschrieben von Berry Vanderbilt am 30.04.2014 um 10:29:
Mr. Speaker,
die Administration wird sich erst am Wochenende hierzu näher äußern können.
Geschrieben von Armin Schwertfeger am 30.06.2014 um 15:33:
Honorable Members of the Parliament,
Ich schließe die Aussprache und beende das Gesetzgebungsverfahren
durch Zurückweisung des Antrags an den Antragsteller.
In Ermangelung einer mündlichen oder schriftlichen Begründung
für den Gesetzentwurf ist das Parlament nicht in der Lage
sachgerecht darüber zu entscheiden.

Speaker of the Parliament
Geschrieben von Armin Schwertfeger am 17.05.2015 um 20:35:
Honorable Members of the Parliament,
die Regierung der Republik Roldem hat den eingangs aufgeführten Gesetzentwurf
erneut eingebracht.
Die Aussprache dauert vorerst 72 Stunden.
Das erste Wort hat der Antragsteller.
Ich erteile einem Vertreter der Administration das Wort.

Speaker of the Parliament
Geschrieben von Topola Wielka am 18.05.2015 um 00:56:
Mr. Speaker,
das abzuschaffende Gesetz ist nicht mehr zeitgemäß und das war es zum Zeitpunkt seiner Gesetzgebung bereits nicht. Gerade was die Regelungen hinsichtlich der Bereitstellung auf der kommunalen Ebene angeht, wird sie den Anforderungen Roldems nicht gerecht. Wir haben zu wenige Kommunen und gleichzeitig zu viele kleine, als dass etwa die Regelungen zur Krankenhausdichte tatsächlich Wirkung entfalten können. Die Administration sieht dies als örtlich regelbare Angelegenheit. Insgesamt sind die Regelungen des Gesetzes sehr durcheinander. An der einen Stelle spricht es von der Ausbildung der Krankenpfleger, eine Gesetzlichkeit, die eventuell auf Unionsebene besser aufgehoben ist. An der nächsten Stelle geht es um die Dichte der Krankenhäuser, mit einem unnötigen Eingriff in die kommunale Souveränität. Und schließlich erzählt uns das Gesetz etwas über die Versicherung, die den Arbeitnehmern helfen soll. Fakt ist, dass die nicht zureichenden Regelungen in der Vergangenheit dort mehr Verwirrung gestiftet hat denn Klärung oder Heilung.
Alles im Allem ist das Gesetz nicht sonderlich konsistent und der Regelungsgehalt ist nach Auffassung der Administration durch die Kommunen bzw. durch private Anbieter hinreichend leistbar. Deswegen kann der Staat auf dieses Leistungsversprechen verzichten.
Ich danke Ihnen.
Geschrieben von Armin Schwertfeger am 22.05.2015 um 10:59:
Mr. Secretary,
ich stimme ihnen dahingehend zu, dass das Gesetz in sich nicht konsistent ist. Der Gesetzgeber wollte wohl zu viel in einem Gesetz regeln und hat tatsächlich dabei nichts richtig und umfassend zu regeln vermocht. Ich werde daher dem vorgelegten Gesetz zustimmen.
Gestatten Sie mir jedoch die Bitte an die Administration, diese möge sich auf Unionsebene dafür einsetzen, dass zumindest unionsweite Regelungn für die Aus- und Weiterbildung des medizinischen Fachpersonals geschaffen werden.
Geschrieben von Topola Wielka am 24.05.2015 um 18:42:
Mr. Speaker,
die Anregung des Ehrenwerten Abgeordneten von Lobsters Paradise nehme ich gern auf und werde mich mit meinem Amtskollegen auf Unionsebene nach Antritt der neuen Unionsregierung zur Regulierung des medizinischen und pflegerischen Fachpersonals sowie mit den Kollegen der funktionierenden Landesregierungen verständigen.
Ich danke insofern für den Hinweis.
Geschrieben von Fabian Montary am 07.06.2015 um 13:08:
Mr. Speaker,
ich denke, wir können diesen sachgerechten Gesetzentwurf der Abstimmung zuführen.
Geschrieben von Armin Schwertfeger am 09.06.2015 um 12:25:
ich beende die Aussprache und werde die Abstimmung über den Gesetzentwurf einleiten.
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