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----- [Aussprache] G. z. Wiederherstellung religiöser Freiheiten (http://forum.dunion.de/thread.php?threadid=11789)


Geschrieben von Tjark Siefken am 15.04.2014 um 22:55:

  [Aussprache] G. z. Wiederherstellung religiöser Freiheiten

Liebe Kollegen,

der Abgeordnete Siefken hat beantragt:


Gesetz zur Wiederherstellung religiöser Freiheiten

§ 1 Wiedereinsetzung des Religionsunterrichtes
Dem Artikel 5 der Landesverfassung von Salbor-Katista wird folgender Absatz 5 hinzugefügt: "Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt."

§ 2 Wiederherstellung des Eides
Artikel 12 der Landesverfassung wird wie folgt gefasst:
"Die Mitglieder des Landtages, des Landespräsidiums und der Senator leisten bei Amtsantritt folgenden Eid vor dem Landtag: "Ich schwöre, daß ich meine Kraft zum Wohle des Volkes Salbor-Katista einsetzen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne die religiöse Beteuerung geleistet werden."

§ 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Die Aussprache ist eröffnet; sie dauert vier Tage.



Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 16.04.2014 um 21:34:

 

Geachte dames en heren,
sehr geehrte Damen und Herren.

Aus gutem Grund wurde diese Verfassungsänderung damals vorgenommen. Unser Land sollte ein Land sein, dass selbstverständlich zur Religionsfreiheit steht. Unser Land sollte aber auch sakulär gestaltet sein und sich neutral geben. Es gibt keine Erfordernis, das Christentum staatlich zu priviligieren.
Deswegen wurde der christliche Religionsunterricht durch Ethikunterricht ersetzt, der unsere Kinder über Werte und Normen aufklärt, aber auch wertneutral über die Religionen dieser Welt aufklärt.

Die neue Eidesformel betont auch die Trennung von Staat und Religion in unserem Land. Die Regel ist eine Eidesleistung ohne Gottesbezug. Auf Wunsch kann eine religiöse Beteuerung geleistet werden. Diese kann sich nicht nur auf Gott beziehen, sondern eben auf den persönlichen Glauben des Eidleistenden.
Das ist bei der alten Version, die Herr Siefken nun wieder aus der Mottenkiste geholt hat, nicht möglich.

Ich plädiere daher zur Ablehnung des Antrags.



Geschrieben von Tjark Siefken am 16.04.2014 um 21:50:

 

Zitat:
Original von Geert van Bloemberg-Behrens
Unser Land sollte ein Land sein, dass selbstverständlich zur Religionsfreiheit steht.


Judas! Sie haben doch den Juden und Moslems das religiöse Schächten verboten und weigern sich heute noch hartnäckigst, dieses Verbot wieder für diese Menschen aufzuheben. Diesen Menschen machen Sie ein Leben nach ihren heiligen Schriften unmöglich.

Es gibt niemanden in diesem Hohen Hause, der Religion offenbar so sehr verachtet, wie Sie es tun.

Zitat:
Deswegen wurde der christliche Religionsunterricht durch Ethikunterricht ersetzt, der unsere Kinder über Werte und Normen aufklärt, aber auch wertneutral über die Religionen dieser Welt aufklärt.


Sie lügen doch, wenn Sie den Mund aufmachen. Das Schulgesetz haben Sie nie geändert, weshalb jedenfalls in Katista weiterhin nach den gültigen einfachgesetzlichen Bestimmungen Religionsunterricht erteilt wird.

Sie reihen eine Unwahrheit an die nächste - das wirft ein schändliches Licht auf Ihre Aussagen zum Brückenbau. Niemand außer Ihnen hat doch jemals diese angeblich fertiggestellten 80% der Brücke gesehen.



Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 16.04.2014 um 22:04:

 

fröhlich fröhlich fröhlich
Herr Siefken, machen Sie doch einfach mal einen Spaziergang an die Nordküste. So sehen Sie vielleicht auch die Brücke.

Aber darum geht es in dieser Aussprache nicht, ebenso wenig wie um das Schächtverbot. Hier möchte ich nur anmerken, dass die Würde der Lebenswesen höher wiegt als die Interessen von Religionsgemeinschaften.
Oder begrüßen Sie auch das Steinigen als probates juristisches Mittel weil es im Alten Testament steht?

Im Übrigen verachte ich Religionen nicht, ich bin selbst gläubig.

Zum Bildungsgesetz Katistas mögen Sie Recht haben. Das war keine Lüge von mir, sondern eine unbeabsichtigte Fehlinformation von mir. Dann wird es Zeit, dieses Gesetz zu ändern. Immerhin werden die Schülerinnen und Schüler auf Salbor nicht mehr zum Religionsunterricht gezwungen, was schon einen Fortschritt darstellt.



Geschrieben von Hajo Poppinga am 16.04.2014 um 22:19:

 

Herr Präsident,

den Antrag des Kollegen Siefken begrüße ich ausdrücklich. Er stellt eine Ordnung in unserem Lande her, die einstimmig bei der Vereinigung der Länder Salbor und Katista von den Völkern dieser Staaten gewünscht wurde.

Leider wurden durch eine schändlich geringe Wahlbeteiligung bei der letzten Landtagswahl äußerst verzerrte Mehrheitsverhältnisse hergestellt, die es einer Minderheit gestatteten, der Mehrheit ihre Vorstellung aufzuzwingen.

Der Antrag stellt die bewährte Ordnung wieder her.

Zitat:
Original von Geert van Bloemberg-Behrens
Aber darum geht es in dieser Aussprache nicht, ebenso wenig wie um das Schächtverbot.


Doch, Herr Ministerpräsident, genau darum geht es: Wir stellen religiöse Freiheiten wieder her. Dazu gehört durchaus auch das Schächten.

Zitat:
Hier möchte ich nur anmerken, dass die Würde der Lebenswesen höher wiegt als die Interessen von Religionsgemeinschaften.


Dort irren Sie, wenn Sie mir diese Bemerkung als Jurist gestatten. Die Würde des Menschen ist unantastbar - zweifellos. Zur Würde des Menschen gehört auch die Freiheit der Religionsausübung als Grundrechten - dieses Grundrecht ist im Zweifel gegen konkurrierende Rechte anderer Grundrechtsträger abzuwägen.

Tiere sind jedoch keine Träger von Rechten oder Pflichten.

Zitat:
Oder begrüßen Sie auch das Steinigen als probates juristisches Mittel weil es im Alten Testament steht?


Sie verzeihen den professoralen Ton - aber als Professor der KNA muß ich hierzu ein paar Takte verlieren: Der Vergleich ist äußerst unpassend. Den sofern und soweit man annimmt, daß irgendwer das Steinigen tatsächlich aus religiösen fordert, so wäre dann hier das Recht auf freie Religionsausübung mit dem Recht des Mitmenschen auf Leben abzuwägen. Da gewinnt immer das Leben.



Geschrieben von Tjark Siefken am 16.04.2014 um 22:26:

 

Zitat:
Original von Geert van Bloemberg-Behrens
Im Übrigen verachte ich Religionen nicht, ich bin selbst gläubig.


Dann sollten Sie jeden Tag für den Kreuztod unseres Herrn dankbar sein.


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