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Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 05.04.2014 um 20:52:
Gesetz über die Verhängung von Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Unionsregierung hat folgenden Gesetzesentwurf eingereicht. Die Aussprache wurde beantragt. Die Antragstellerin hat hiermit das Wort, bittesehr!
Gesetz über die Verhängung von Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro
§ 1
Die Unionsregierung wird ermächtigt, zur Unterstützung der Bemühungen des Hohen Rates der Internationalen Hochkommission für die Polgebiete um eine vertragliche Lösung der gegenwärtigen Polkrise die folgenden Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro zu verhängen:
A.) ab 14. April 2014, 20:01 Uhr:
01. Einreiseverbot für Regierungsmitglieder und Spitzenbeamte, sofern sie nicht Botschafter der Föderalen Republik Andro im jeweiligen Mitgliesstaat der Internationalen Hochkommission für die Polgebiete sind.
02. Einfrieren von Vermögenswerten von privaten und staatlichen Firmen, Unternehmen und anderen Organisationen, die sich am Verstoß gegen die Polkonvetion beteiligen und Sanktionsmaßnahmen gegen deren Spitzenmanager und hohen Beamten.
03. Entzug der Überflugrechte und Landerechte für androische Fluggesellschaften.
B.) ab 28. April 2014:
04. Entzug der Transitrechte für unter androischer Flagge fahrende Schiffe durch die Hoheitsgewässer und gegebenfalls Binnengewässer.
05. Einfrieren sämtlicher Vernögenswerte androischer Unternehmer und anderer Privatpersonen.
06. Handelsboykott gegen androische Erdöl- und Erdgasprodukte sowie für sämtliche technischen Geräte und chemischen Produkte, die für die androische Erdgas- und Erdölindustrie wichtig sind sowie Exportstopp.
C.) ab 5. Mai 2014:
7. Handelsboykott gegen androische technische Produkte einschließlich der Automobil-, Flugzeug- und Schiffsbaubranche und gegen androische natürliche Rohstoffe und Agrarprodukte.
8. Handelsboykott gegen die androische Textilindustrie.
9. Ausschluss dreibürgischer und/oder androischer Banken vom internationalen Zahlungsverkehr.
D.) ab 19. Mai 2014:
10. Einreisestopp für androische Staatsbürger.
E.) ab 2. Juni 2014:
11. Erlass eines allumfassenden wirtschaftlichen Boykotts.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündigung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
Geschrieben von Helen Bont am 05.04.2014 um 21:40:
Herr Präsident, Hohes Haus,
mit diesem Antrag geht die Unionsregierung einen Weg, den zu gehen wir in der Vergangenheit zum Glück niemals Anlass hatten. Keine Unionsregierung musste, soweit mir das bekannt ist, das Hohe Haus darum bitten, gegen eine ausländische souveräne Macht Sanktionen zu verhängen, und ich versichere Ihnen, dass es sich diese Unionsregierung verdammt schwer mit diesem Beschluss getan hat.
Dennoch gibt es Situationen, in denen es unabdingbar ist, eine Aggression, die nicht unmittelbar gegen die Demokratische Union gerichtet ist, sondern gegen das friedliche Zusammenleben der Völker insgesamt, entschieden entgegenzutreten.
Getatten Sie mir, dass ich etwas länger aushole, um diesen Antrag ausreichend und mit dem gebührenden Respekt vor diesem Hohen Haus sowie der notwendigen Ernsthaftigkeit zu begründen:
vor einigen Jahren hat der Rat der Nationen, die damalige Weltorganisation, zu einer Konferenz eingeladen, die das Ziel hatte, die bis dahin immer wieder hochkochenden Konflikte um die Pole ein für alle mal einer friedlichen Lösung zuzuführen. An dieser Konferenz nahmen auch Staaten teil, dioe damals nicht Mitgliedim RdN waren, allen voran die Föderale Republik Andro.
Einvernehmlich verständigte man sich damals auf die Gründung der hohen Polkommission und die Verabschoedung der Polkonvention.
Die Föderale Republik Andro trat der Polkonvention etwas später bei und stellte sogar eine Zeit lang deren Hohen Kommissar. Nach - ich glaube etwa 2 Jahren, kündigte androische Staatsführung unter Bruch der vertraglichen Kündigungsfristen die Mitghliedschaft in der Polkonvnetion und lud später zu einer Konferenz nach Koskow ein mit dem Ziel, den Nordpol unter den Anrainerstaaten der Arktis aufzuteilen und die Hohe Polkommission zu neutralisieren. Diese Konferenz verlief im Sande, obwohl sie mit einem wahren propaganistischen Sperrfeuer unterstützt wurde.
Angeblich, so die Begründung aus Koskw, sei die Polkommission weder gewillt noch in der Lage, die Sicherheitsinteressen Andros in ausreichendem Masse zu wahren bzw. zu berücksichtigen.
Das Problem an dieser Darstellung: zu keiner Zeit hatte die androische Staatsführung auch nur den Hauch eines Versuches unternommen, ihre Interessen innerhalb der Polkommission zur Sprache zu bringen, geschweige denn, gemeinsam mit der Polkommission eine Lösung zu finden.
Vor Kurzem nun, erklärte die Föderale Republik Andro Teile der Arktis per Gesetz zu seinem hoheitsgebiet und warf der Polkommission somit den Fehdehandschuh vor die Füsse. Um den Anschein von Kompromissbereitschaft zu demonstrieren, wurde wieder zu einer Konferenz nach Koswkow eingeladen. Für die Polkommission nahm dessen stellvertretender Hoher Kommissar an den Verhandlungen teil, so dass eine Teilnahme der Unionsregierung nicht erforderlich war, zumal es Sache der Hohen Polkommission ist, die Massnahmen einzuleiten, die für den Schutz der Polgebiete erforderlich sind.
Nach wochenlangen Verhandlungen wurde ein Kompromiss ausgehandelt, der Adnro sehr weit entgegengekommen ist. Beide Seiten waren sich einig, die Polgebiete zu schützen, Andro hätte das Recht zugestanden bekommen, auf militärische Angriffe, die über die Arktis auf androisches Staatsgebiet geführt werden, mit militärischen Massnahmen auf dem Gebeit der arktischen Schutzzone zu antworten. Der Vertrag lag unterschriftsreif auf dem Tisch, als die androische Staatsführung plötzlich einen Rückzieher machte, indem es sich weigerte, mit der Polkommission direkt einen Vertrag abzuschliessen. Zum einen sei die Polkommission kein Völkerrechtssubjekt, man wolle sich nicht an die Polkommission vertraglich binden und man wolle viel lieber mit jedem einzelnen Mitgliedsstaat der Polkommission einen Vertrag abschliessen. Aus Sicht nicht nur der Unionsregierung, sondern aller Konventionsmitglieder hat die androische Staatsführung damit demonstriert, dass sie eigentlich an einer vertraglichen Lösung nicht interessiert ist. Der Versuch des androischen Präsidenten, per Ultimatum die Mitglieder der Polkommission zu einem Vertragsdiktat zu zwingen, zeigt, wie wenig die Worte aus Koskow wert sind. Wenn es der politischen Führung in Koskow Opportun erscheint, werden Ultimaten ausgesprochen. Gleichzeitig scheut man sich in Koskow nicht davor, anderen Kriegstreiberei und ähnliches vorzuwerfen. Diese Doppelzüngigkeit der androischen Führung: auf der einen Seite Ultimaten aussprechen und anderen der Kriegstreiberei zu zeiehen und auf der anderen Seite die eigene Kompromissbereitschaft immer wieder zu betonen, ist kaum noch zu überbieten.
Meine Damen und Herren,
mit der Ausdehnung seines Hoheitsgebietes auf Teile der Arktis hat die androische Staatsführung den Stein der Eskalation erst ins Rollen gebracht. Ohne diesen eklatanten Angriff gegen die Polkommission hätten wir diese Polkrise erst gar nicht. Ein Strafrechtler würde mir wohl ohne weiteres zustimmen, wenn ich sage: es besteht überhaupt keinen Zweifel daran, dass das Handeln der androischen Staatsführung nicht nur kausal für die gegenwärtige Polkrise ist, sondern diese Polkrise dem Handeln der androischen Staatsführung unmittelbar zurechenbar ist.
Es stellt sich die Frage, ob die Weltgemeinschaft dieser Aggression tatenlos zusehen will; ob sie zusehen will, wie das Recht des Stärkeren über die Stärke des Rechts triumphiert.
Die Antwort der Unionsregierung lautet: das Recht muss und darf dem Unrecht nicht weichen - niemals! Wenn wir heute kein Zeichen der Entschlossenheit zeigen, ermuntern wir andere, sich dem Rennen auf die Polgebiete anzuschliessen. Und dann wird die gegenwärtige POolkrise im Vergleich zu der dann aufkommenden Polkrise wie ein leises Säuseln im Wald sein.
Die Gesetzesvorlage ist so gestaltet, dass die Unionsregierung die einzelnen Sanktionsstufen in Kraft setzen kann, aber nicht in Kraft setzen muss. Damit bleibt ausreichend Spielraum, um eine Verhandlungslösung herbeizuführen und einen unerwünschten Automatismus zu verhindern.
Aus diesen genannten Gründen bitte ich das Hohe Haus um seine Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage.
Die androische Staatsführung bleibt aufgefordert, auf den Weg der Verhandlungen zurü ck zu kehren und jene konstruktive Rolle wieder einzunehmen, die sie früher einmal innehatte.
Vielen Dank.
äöü
Geschrieben von Anaïs Gribonne-Fritz am 06.04.2014 um 20:06:
Entschuldigung, aber inwieweit brauchen Sie dafür einen Parlamentsbeschluss, geschweige denn ein formelles Gesetz?
Geschrieben von Helen Bont am 07.04.2014 um 10:06:
| Zitat: |
Original von Anaïs Gribonne-Fritz
Entschuldigung, aber inwieweit brauchen Sie dafür einen Parlamentsbeschluss, geschweige denn ein formelles Gesetz? |
Mein letzter, das heisst jetziger, Informationsstand ist, dass hierfür ein Gesetz notwendig ist.
Geschrieben von Helen Bont am 07.04.2014 um 10:07:
Ich bitte um Kenntnisnahme der geänderten Gesetzesvorlage:
Gesetz über die Verhängung von Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro
§ 1
Die Unionsregierung wird ermächtigt, zur Unterstützung der Bemühungen des Hohen Rates der Internationalen Hochkommission für die Polgebiete um eine vertragliche Lösung der gegenwärtigen Polkrise die folgenden Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro zu verhängen oder ausser Kraft zu setzen:
A.) ab 14. April 2014, 20:01 Uhr:
01. Einreiseverbot für Regierungsmitglieder und Spitzenbeamte, sofern sie nicht Botschafter der Föderalen Republik Andro im jeweiligen Mitgliesstaat der Internationalen Hochkommission für die Polgebiete sind.
02. Einfrieren von Vermögenswerten von privaten und staatlichen Firmen, Unternehmen und anderen Organisationen, die sich am Verstoß gegen die Polkonvetion beteiligen und Sanktionsmaßnahmen gegen deren Spitzenmanager und hohen Beamten.
03. Entzug der Überflugrechte und Landerechte für androische Fluggesellschaften.
B.) ab 28. April 2014:
04. Entzug der Transitrechte für unter androischer Flagge fahrende Schiffe durch die Hoheitsgewässer und gegebenfalls Binnengewässer.
05. Einfrieren sämtlicher Vernögenswerte androischer Unternehmer und anderer Privatpersonen.
06. Handelsboykott gegen androische Erdöl- und Erdgasprodukte sowie für sämtliche technischen Geräte und chemischen Produkte, die für die androische Erdgas- und Erdölindustrie wichtig sind sowie Exportstopp.
C.) ab 5. Mai 2014:
7. Handelsboykott gegen androische technische Produkte einschließlich der Automobil-, Flugzeug- und Schiffsbaubranche und gegen androische natürliche Rohstoffe und Agrarprodukte.
8. Handelsboykott gegen die androische Textilindustrie.
9. Ausschluss androischer Banken vom internationalen Zahlungsverkehr.
D.) ab 19. Mai 2014:
10. Einreisestopp für androische Staatsbürger.
E.) ab 2. Juni 2014:
11. Erlass eines allumfassenden wirtschaftlichen Boykotts.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündigung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
Geschrieben von Anaïs Gribonne-Fritz am 07.04.2014 um 17:36:
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Original von Helen Bont
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Original von Anaïs Gribonne-Fritz
Entschuldigung, aber inwieweit brauchen Sie dafür einen Parlamentsbeschluss, geschweige denn ein formelles Gesetz? |
Mein letzter, das heisst jetziger, Informationsstand ist, dass hierfür ein Gesetz notwendig ist. |
Frau Unionskanzlerin, das ist, mit Verlaub, keine substanzielle Begründung.
Geschrieben von Helen Bont am 08.04.2014 um 10:14:
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Original von Anaïs Gribonne-Fritz
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Original von Helen Bont
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Original von Anaïs Gribonne-Fritz
Entschuldigung, aber inwieweit brauchen Sie dafür einen Parlamentsbeschluss, geschweige denn ein formelles Gesetz? |
Mein letzter, das heisst jetziger, Informationsstand ist, dass hierfür ein Gesetz notwendig ist. |
Frau Unionskanzlerin, das ist, mit Verlaub, keine substanzielle Begründung. |
Ich kann Ihnen auch derzeit keinen substantiiertere Begründung liefern, als die Feststellung an sich, dass ein Sanktionsbeschluss in Form eines Gesetzes erfolgen muss und dieses Gesetz durch die hierfür vorgesehenen gesetzgebenden Organe beschlossen und in Kraft gesetzt werden muss.
Ich habe selbst recherhciert und konnte keine entsprechende gesetzliche Ermächtigung finden, nach der die Uninosregierung Sanktionen zum Beispiel per Verordnung erlassen kann.
Nach meine jetzigen Wissensstand ist der verfassungsrechtlich "sauberste" Weg den der Gesetzgebung, wobei der Unionsregierung per Gesetz in diesem einen Fall eingeräümt wird, die Sanktionen nach einem bestimmten Zeitplan in Kraft und ausser Kraft setzen zu können.
Geschrieben von Anaïs Gribonne-Fritz am 08.04.2014 um 10:51:
Machen Sie mal.
Geschrieben von Helen Bont am 08.04.2014 um 11:11:
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Original von Anaïs Gribonne-Fritz
Machen Sie mal. |
Wenn Sie einen bessere Lösung parat haben, dann sagen Sie es uns doch einfach.
Geschrieben von Anaïs Gribonne-Fritz am 08.04.2014 um 17:01:
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Original von Helen Bont
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Original von Anaïs Gribonne-Fritz
Machen Sie mal. |
Wenn Sie einen bessere Lösung parat haben, dann sagen Sie es uns doch einfach. |
Die Außenpolitik ist eine Ägide der Exekutive, so habe ich es bisher verstanden. Wie handlungsfähig sehen Sie sich denn darin ohne Parlamentsmandat für jede Äußerung?
Geschrieben von Draga Markievic am 08.04.2014 um 17:45:
Sehr geehrte Frau Unionsratspräsidentin, wenngleich ich grundsätzlich Ihre Position teile, dass ein solches Gesetz nicht zwingend nötig ist, so erscheint es mir gleichwohl möglich. Sollten Sie jedoch der Auffassung sein, dass die Verfassung diesem Gesetz entgegen stünde, so bitte ich um kurzen Hinweis an das Unionspräsidialamt, damit dies im Vorfeld einer möglichen (unter Vorbehalt der Annahme stehenden) Ausfertigung berücksichtigen könnte.
Geschrieben von Helen Bont am 08.04.2014 um 19:40:
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Original von Anaïs Gribonne-Fritz
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Original von Helen Bont
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Original von Anaïs Gribonne-Fritz
Machen Sie mal. |
Wenn Sie einen bessere Lösung parat haben, dann sagen Sie es uns doch einfach. |
Die Außenpolitik ist eine Ägide der Exekutive, so habe ich es bisher verstanden. Wie handlungsfähig sehen Sie sich denn darin ohne Parlamentsmandat für jede Äußerung? |
Frau Kollegin Frau Gribonne-Fritz,
Sie werden mir hoffentlich zustimmen, wenn ich sage, dass ein Sanktionsgesetz mehr ist als nur irgend eine Äusserung zu irgendeinem x-beliebigen Thema.
Bei dem vorliegenden Entwurf handelt es sich um einen Beschluss, der weitreichende Folgen nach sich ziehen kann. Mir geht es nicht darum - Sie haben mir das jetzt nicht vorgeworfen, aber ich sage es der Vollständigkeit halber - darum, die politische Verantwortung auf die Legislative abzuwälzen, sondern darum, erstens einen weitestgehend verfassungskonformen Weg zu gehen und zweitens darum, das Votum der Volksvertreter einzuholen.
Geschrieben von Anaïs Gribonne-Fritz am 09.04.2014 um 09:29:
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Original von Draga Markievic
Sehr geehrte Frau Unionsratspräsidentin, wenngleich ich grundsätzlich Ihre Position teile, dass ein solches Gesetz nicht zwingend nötig ist, so erscheint es mir gleichwohl möglich. Sollten Sie jedoch der Auffassung sein, dass die Verfassung diesem Gesetz entgegen stünde, so bitte ich um kurzen Hinweis an das Unionspräsidialamt, damit dies im Vorfeld einer möglichen (unter Vorbehalt der Annahme stehenden) Ausfertigung berücksichtigen könnte. |
Verstehen Sie mich nicht falsch, ich möchte mich nicht weiter in die Abläufe dieses Hauses einmischen. Und maßgeblich sollten auch die Unionsparlamentarier darüber beraten, die Außenpolitik ist kompetenzgemäß keine Sache des Unionsrates. Sollte die roldemische Administration es für notwendig befinden, sich substantiiert zu erklären, wird dies auf den dafür vorgesehenen Wegen geschehen.
Geschrieben von Helen Bont am 09.04.2014 um 17:01:
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Original von Anaïs Gribonne-Fritz
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Original von Draga Markievic
Sehr geehrte Frau Unionsratspräsidentin, wenngleich ich grundsätzlich Ihre Position teile, dass ein solches Gesetz nicht zwingend nötig ist, so erscheint es mir gleichwohl möglich. Sollten Sie jedoch der Auffassung sein, dass die Verfassung diesem Gesetz entgegen stünde, so bitte ich um kurzen Hinweis an das Unionspräsidialamt, damit dies im Vorfeld einer möglichen (unter Vorbehalt der Annahme stehenden) Ausfertigung berücksichtigen könnte. |
Verstehen Sie mich nicht falsch, ich möchte mich nicht weiter in die Abläufe dieses Hauses einmischen. Und maßgeblich sollten auch die Unionsparlamentarier darüber beraten, die Außenpolitik ist kompetenzgemäß keine Sache des Unionsrates. Sollte die roldemische Administration es für notwendig befinden, sich substantiiert zu erklären, wird dies auf den dafür vorgesehenen Wegen geschehen. |
Tun Sie sich keine Zwang an, Kollegin Gribonne-Fritz. Sie halten doch sonst auch nicht mit Ihrer Meinung hinter dem Berg. Wenn Sie eine gesetzliche Möglichekit sehen, dass die Unionsregierung Sanktionen per Verordnung erlassen kann, dann nenne Sie uns doch einfach die entsprechende Norm.
Geschrieben von Helen Bont am 09.04.2014 um 18:00:
...
Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 14.04.2014 um 18:51:
Die Aussprache wird somit geschlossen. Die Abstimmung folgt.
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