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Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 31.03.2014 um 18:39:

  Gesetz zur Änderung der Unionsgerichtsordnung






Gesetz zur Änderung der Unionsgerichtsordnung

§1 Der Paragraph 22, Absatz 2 der Unionsgerichtsordnung wird wie folgt neu gefasst:
"(2) Antragsteller können sein:
a) jeder Kandidat
b) mindestens 3 % der Unionsbürger
c.) eine politische Partei
d.) jeder Abgeordnete des Unionsparlaments oder Vertreter des Unionsrats"
§2 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.




Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 04.04.2014 um 17:42:

 

Ja



Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 04.04.2014 um 19:46:

 



Ich beende hiermit die Abstimmung.

Es wurde eine Stimme bgegeben, diese war gültig und entfiel auf die Option "Ja".

Ich stelle somit die Beschlussunfähigkeit fest. Die Abstimmung wird innerhalb von 3 Tagen wiederholt.


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