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Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 31.03.2014 um 18:39:
Gesetz zur Änderung der Unionsgerichtsordnung
Gesetz zur Änderung der Unionsgerichtsordnung
§1 Der Paragraph 22, Absatz 2 der Unionsgerichtsordnung wird wie folgt neu gefasst:
"(2) Antragsteller können sein:
a) jeder Kandidat
b) mindestens 3 % der Unionsbürger
c.) eine politische Partei
d.) jeder Abgeordnete des Unionsparlaments oder Vertreter des Unionsrats"
§2 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 04.04.2014 um 17:42:
Ja
Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 04.04.2014 um 19:46:
Ich beende hiermit die Abstimmung.
Es wurde eine Stimme bgegeben, diese war gültig und entfiel auf die Option "Ja".
Ich stelle somit die
Beschlussunfähigkeit fest. Die Abstimmung wird innerhalb von 3 Tagen wiederholt.
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