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Geschrieben von Martin Mohle am 28.03.2014 um 21:20:
Anwaltszulassung
Ich beantrage meine Anwaltszulassung. Als Anwalt für Straf und Familienrecht.
Geschrieben von Raphaëlle Barré-Sinoussi am 28.03.2014 um 21:36:
Sie benötigen keine Zulassung als Anwalt. Die Argumentation gegen
dieses Gesetz, das eine Zulassung vorsah, finden Sie
an dieser Stelle.
Geschrieben von Martin Mohle am 29.03.2014 um 15:22:
Das heißt ich kann meine Kanzlei eröffnen
Geschrieben von Isabelle St. John am 29.03.2014 um 15:28:
Als Politologe? Warum nicht ...
Geschrieben von Martin Mohle am 29.03.2014 um 16:23:
sop das ist nur mein Titel ich habe vergessen den zu ändern
Geschrieben von Raphaëlle Barré-Sinoussi am 29.03.2014 um 17:17:
| Zitat: |
Original von Martin Mohle
Das heißt ich kann meine Kanzlei eröffnen |
Ohne Restriktionen, richtig.
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