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Geschrieben von Fanny von Hammersmarck am 19.03.2014 um 21:55:

  Bezirkshauptmannschaften-Gesetz (BH-G)

Meine Damen und Herren,

zur Abstimmung steht der folgende Gesetzesvorschlag der Abgeordneten zum Inselrat Fanny von Hammersmarck:

Bezirkshauptmannschaften-Gesetz (BH-G)

§ 1

Die Republik Westliche Inseln ist in politische Bezirke gegliedert, die jeweils von einer Bezirkshauptmannschaft als Verwaltungssprengel der mittleren Ebene geleitet werden.

§ 2
(1) Jede Stadtgemeinde oder Landgemeinde ist einem politischen Bezirk zugeordnet.
(2) Staturstädte sind keinem politischen Bezirk zugeordnet. Sie erfüllen für ihr Gebiet auch die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaften und unterstehen der unmittelbaren Gemeindeaufsicht durch die Landesregierung.

§ 3
Die Bezirkshauptmannschaften sind auf dem Gebiet der von ihnen geleiteten Bezirke zuständig für: sowie alle weiteren Aufgaben, die ihnen durch die Landesgesetze übertragen werden.

§ 4
(1) Jede Bezirkshauptmannschaft wird von einem Bezirkshauptmann geleitet, der seinen Amtssitz im jeweiligen Bezirkshauptort hat. Eine Bezirkshauptmannschaft kann Exposituren als Außenstellen ihrer Verwaltung einrichten.
(2) Die Bezirkshauptleute werden vom Inselpräsidenten ernannt und entlassen.
(3) Zum Bezirkshauptmann kann jeder Landesbürger ernannt werden, der seinen Wohnsitz in einer Gemeinde des betreffenden Bezirks oder einer räumlich angrenzenden Statutarstadt hat, wenn für diesen Bezirk noch kein Bezirkshauptmann ernannt ist.
(4) Ein Bezirkshauptmann ist aus seinem Amt zu entlassen, wenn er seinen Wohnsitz in einen anderen Bezirk oder eine räumlich nicht angrenzende Statutarstadt verlegt, wenn er die Landesbürgerschaft verliert oder wenn er in Ausübung seines Amtes schwerwiegend oder beharrlich gegen die Landesgesetze oder die Weisungen der Landesregierung verstößt.

§ 5
Dieses Gesetz tritt mit seiner Kundmachung in Kraft.

Anlage zum Bezirkshauptmannschaften-Gesetz / Zuordnung der Gemeinden zu den politischen Bezirken und die Bezirkshauptorte

Bezirk Bahiola

Gemeinde Bahiola
Gemeinde Bondi
Gemeinde Holi'i
Gemeinde Kano
Gemeinde Luehi
Gemeinde Waipahu Beach

Bezirkshauport: Gemeinde Bahiola

Bezirk Christopuerto-Land

Gemeinde Laguna
Gemeinde Neocita
Gemeinde Santiago di Tropicali

Bezirkshauptort: Stadt Christopuerto

Bezirk Halena

Gemeinde Halena
Gemeinde Ohana

Bezirkshauptort: Gemeinde Halena

Bezirk Kamahamea-Land

Gemeinde Hula
Gemeine Kawai
Gemeinde Kualahi
Gemeinde Sionhoha

Bezirkshauptort: Landeshauptstadt Kamahamea

Bezirk Kaon Pele

Gemeinde Kaon Pele
Gemeinde Luma
Gemeinde Wakalono

Bezirkshauptort: Gemeinde Kaon Pele

Bezirk La Plage

Gemeinde La Plage
Gemeinde Marigot
Gemeinde Saint-Nazaire

Bezirkshauptort: Gemeinde La Plage

Bezirk Saint-Pierre-Land

Gemeinde Monpti
Gemeinde Saint-Tome

Bezirkshauptort: Freie Hafenstadt Saint-Pierre

Bezirk Santa Christa

Gemeinde Santa Christa
Gemeinde Jedamca
Gemeinde Libertaria

Bezirkshauptort: Gemeinde Santa Christa

Bezirk Welokaija

Gemeinde La'i
Gemeinde Malu
Gemeinde Pa'jo
Gemeinde Welokaija

Bezirkshauptort: Gemeinde Welokaija


Stimmen Sie der Verabschiedung dieses Gesetzesvorschlages zu? Bitte stimmen Sie mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung."

Gemäß Artikel 13 des Landes-Verfassungsgesetzes bedarf dieser Gesetzesvorschlag zu seiner Annahme der unbedingten Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Die Dauer der Abstimmung wird auf 72 Stunden festgesetzt. Sie kann vorzeitig beendet werden, sobald eine unumstößliche Mehrheit für oder gegen den Vorschlag feststeht.



Geschrieben von Fanny von Hammersmarck am 19.03.2014 um 21:58:

 

Ja



Geschrieben von Fanny von Hammersmarck am 22.03.2014 um 22:09:

 

Meine Damen und Herren,

die Abstimmung ist beendet, da der festgesetzte Abstimmungszeitraum abgelaufen ist.

Auf den Gesetzesvorschlag entfielen:

1 Ja-Stimme
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

Die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen ist damit erreicht und der Gesetzesvorschlag vom Inselrat angenommen.


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