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Geschrieben von Heinrich von Löwenherz am 19.02.2014 um 19:46:

  UStG 01 XXIII 214 van Bloemberg-Behrens ./. Kaulmann





Unionsgericht für Strafsachen




Beschluss


Geschäftsnummer UStG 01 XXIII 214

In der Strafsache

gegen

Tiberius Kaulmann,
wohnhaft in Katista,
Unionsbürger der Demokratischen Union


wegen Verleumdung
wird die Anklage auf Antrag des Geschädigten Geert van Bloemberg-Behrens vom 19.02.2014 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Die Hauptverhandlung soll vor dem Strafrichter hier stattfinden

v. Löwenherz
Direktor des Unionsgerichts für Strafsachen



Geschrieben von Heinrich von Löwenherz am 19.02.2014 um 19:47:

 

Manuri, 19.02.2014 


An das
Unionsgericht für Strafsachen


Klage wegen Verleumdung


Antragssteller:
Geert van Bloemberg-Behrens

Antragsgegner:
Herr Tiberius Kaulmann


Hiermit zeige ich Herrn Tiberius Kaulmann - Rufname Kauli - wegen Verleumdung an. (StGB §68)

Antragsbegründung:

Herr Kaulmann behauptet an dieser Stelle dass ich bei der 1. Nachwahl zum Unionsparlament doppelt abgestimmt habe.

Dies entspricht nicht der Wahrheit. Ich habe nur einmal abgestimmt. Da Herr Kaulmann Wahlleiter ist, liegt ihm eine Übersicht über alle Wähler und Vorgänge der Wahl vor, aus denen sicher hervor geht, dass ich nur einmal abgestimmt habe. Herr Kaulmann verbreitet somit trotz besseren Wissens unwahre Tatsachen.

Ich weise darauf hin, dass ich als Mitglied des Unionsparlaments und Präsident des Unionsparlaments besonders im Licht der Öffentlichkeit stehe und dass solche falsche Aussagen meinem öffentlichen Ruf enorm schaden.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Geert van Bloemberg-Behrens




Geschrieben von Heinrich von Löwenherz am 19.02.2014 um 19:58:

 





Unionsgericht für Strafsachen



Vorladung


An Herrn
Tiberius Kaulmann


Geschäftsnummer UStG 01 XXIII 214

In der Strafsache

gegen

Tiberius Kaulmann,
wohnhaft in Katista,
Unionsbürger der Demokratischen Union


wegen Verleumdung
werden Sie darüber informiert, dass gegen Sie im Rahmen der Privatklage ein Strafverfahren nach § 8b StPG eingeleitet wurde.

Ihnen wird aufgetragen sich im Gerichtssaal einzufinden.

Sie können einen rechtlichen Beistand hinzuziehen oder erklären, dass Sie auf einen Strafverteidiger verzichten. Zur Abgabe einer solchen Erklärung setzt das Gericht eine Frist bis zum

23.02.2014





v. Löwenherz
Direktor des Unionsgerichts für Strafsachen



§13 Rechte des Angeklagten
(1) Der Angeklagte hat ein Recht auf rechtliches Gehör.
(2) Der Angeklagte hat ein Recht auf rechtlichen Beistand (Strafverteidiger). Ihm wird notwendigenfalls vom Gericht ein Rechtsanwalt von Amts wegen vermittelt. Die Vermittlung kann unterbleiben, wenn der Angeklagte ausdrücklich auf einen Strafverteidiger verzichtet und der Angeklagte sich bei Betrachtung seiner Fähigkeiten und der Komplexität der Sach- und Rechtslage wohl selbst vertreten kann. In diesem Fall hat, sofern dieses Gesetz nichts Anderes bestimmt, der Angeklagte alle Rechte, die sein Strafverteidiger hätte.
(3) Dem Angeklagten ist die geschützte Kommunikation mit seinem Strafverteidiger zu gestatten.
(4) Der Angeklagte kann sich wegen wahrheitswidriger Äußerungen vor Gericht nicht strafbar machen.
(5) Ist eines dieser Rechte nicht gewährleistet, muss das Gericht das Verfahren aussetzen, bis der Mangel behoben ist.
(6) Bei mehreren Angeklagten gelten die Rechte für jeden einzeln.
(7) Der Angeklagte kann die Aussage verweigern.



Geschrieben von Heinrich von Löwenherz am 19.02.2014 um 20:02:

 





Unionsgericht für Strafsachen



Vorladung


An Herrn
Geert van Bloemberg-Behrens


Geschäftsnummer UStG 01 XXIII 214

In der Strafsache

gegen

Tiberius Kaulmann,
wohnhaft in Katista,
Unionsbürger der Demokratischen Union


wegen Verleumdung
wird Ihnen aufgetragen sich im Gerichtssaal einzufinden. Im Rahmen der Privatklage haben Sie die gleichen Rechte, wie sie die Staatsanwaltschaft hätte.


v. Löwenherz
Direktor des Unionsgerichts für Strafsachen



Geschrieben von Heinrich von Löwenherz am 19.02.2014 um 20:11:

 

Herr Kaulmann möge zuerst erklären, ob er einen Strafverteidiger wünscht oder auf einen verzichtet. Und er möge festlegen, ob er sich zum Tatvorwurf äußern möchte oder nicht (§§ 13 Abs. 2, 7 StPG).

Herr van Bloemberg-Behrens darf jetzt oder dannach Ergänzungen zu seiner Anklage machen, wenn er solche zu machen hat oder erklären, dass er keine Ergänzungen mehr vorzubringen hat.

Bitteschön, meine Herren und möglichst sachlich.



Geschrieben von Kauli am 19.02.2014 um 22:36:

 

Ich melde mich anwesend, verzichte auf einen Rechtsbeistand.



Geschrieben von Kauli am 19.02.2014 um 22:38:

 

Ach ja, ich möchte auch einen Antrag zur Verfahrensweise stellen.



Geschrieben von Heinrich von Löwenherz am 19.02.2014 um 23:01:

 

Zitat:
Original von Kauli
Ach ja, ich möchte auch einen Antrag zur Verfahrensweise stellen.


Bitte, Herr Kaulmann.



Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 20.02.2014 um 20:12:

 

Ich melde mich anwesend.



Geschrieben von Heinrich von Löwenherz am 20.02.2014 um 20:38:

 

Zitat:
Original von Geert van Bloemberg-Behrens
Ich melde mich anwesend.


Das ist schön. Möchten Sie was ergänzen? Vielleicht erklären Sie wie Herr Kaulmann auf die Idee kommen könnte Sie hätten doppelt abgestimmt? Spekulieren Sie mal Augenzwinkern



Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 20.02.2014 um 22:47:

 

Das ist mir selbst undeutlich, euer Ehren. In verschiedenen öffentlichen Äußerungen hat Herr Kaulmann behauptet, ich und Herr Krüger, der ehemalige Ministerpräsident von Salvor-Katista, sein ein und die selbe Person. Ich hätte einmal als Geert und einmal als Alexander abgestimmt. Absurd, finden Sie nicht? Ich wüsste nicht dass ich schizophren oder dergleichen bin.



Geschrieben von Heinrich von Löwenherz am 21.02.2014 um 09:23:

 

Zitat:
Original von Geert van Bloemberg-Behrens
Das ist mir selbst undeutlich, euer Ehren. In verschiedenen öffentlichen Äußerungen hat Herr Kaulmann behauptet, ich und Herr Krüger, der ehemalige Ministerpräsident von Salvor-Katista, sein ein und die selbe Person. Ich hätte einmal als Geert und einmal als Alexander abgestimmt. Absurd, finden Sie nicht? Ich wüsste nicht dass ich schizophren oder dergleichen bin.


Ich glaube wir können auf ein ärztliches Gutachten über Ihre psychische Gesundheit verzichten smile
Ich habe die konkrete Äußerung rausgesucht, weil in der Anklageschrift wird nur auf eine vage Wiederholung verwiesen.

Wahlbetrug?

Gibt es noch weitere Äußerungen dieser Art?

Sim-Off: Ich möchte das in Gänze kapieren, deshalb frage ich, obgleich es nicht entscheidend erscheint: Geert und Alexander werden vom gleichen Spieler geführt, oder?



Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 21.02.2014 um 12:13:

 

Simoff: Ja.



Geschrieben von Heinrich von Löwenherz am 21.02.2014 um 13:11:

 

Herr Kaufmann Sie dürfen sich dazu äußern. Und gleichzeitig habe ich einige Fragen.

Kann anhand der Protokolle festgestellt werden wann dieser Alexander Krüger und wann Geert van Bloemberg-Behrens abgestimmt haben? Uhrzeit, Datum. Haben beide die gleiche IP? Die gleiche Mail?

Warum haben Sie im offiziellen Wahlprotokoll unter "Besondere Vorkommnisse" nichts vermerkt?



Geschrieben von Heinrich von Löwenherz am 21.02.2014 um 13:20:

 

Und um es nicht zu vergessen noch eine Frage: Es kann nicht 100%ig nachgewiesen werden, dass Krüger von Bloemberg-Behrens gewählt hat, oder doch?



Geschrieben von Heinrich von Löwenherz am 21.02.2014 um 19:21:

 

Als Hinweis an die Prozessparteien, weise ich darauf hin, dass das Gericht auch die Strafbarkeit nach §67 (Üble Nachrede) prüft.



Geschrieben von Heinrich von Löwenherz am 06.03.2014 um 17:02:

 

Herr Kaulmann?



Geschrieben von Heinrich von Löwenherz am 13.03.2014 um 17:08:

 

Wenn bis zum 20.03.2014 keine Vorträge mehr gemacht werden werde ich zu den Plädoyer aufrufen und ggf. nach Aktenlage entscheiden. Sie haben also noch Gelegenheit zu Äußerungen und Anträgen.



Geschrieben von Kauli am 14.03.2014 um 07:46:

 

Sim-Off: Sorry, den Prozess hatte ich ganz vergessen


Erstens: um Ihre Fragen zu beantworten:

Beide stimmten innerhalb weniger Minuten ab, die Mailadressen unterscheiden sich nur maginal.

Unter besondere Vorkommnisse wurde nichts vermerkt, da der Fehler nicht bei einer Auswertung bemerkt wurde. Die Wahl wo es auffiel wurde dann abgebrochen.

Zweitens möchte ich beantragen das Verfahren hier einzustellen.

Begründung:

Geert van Bloemberg-Behrens ist kein zugelassene Person in einem strafgerichtlichen Verfahren nach §2 Absatz 2 der Strafprozessordnung.

Falls meinem Antrag nicht entsprochen werden kann, dann hätte ich noch einen Zeugen aufzurufen.

§2: Beteiligte Organe
(1) Organe in Strafermittlungsverfahren sind:
a) jeder Beschuldigte
b) die Staatsanwaltschaft der Union oder eines Landes
(2) Organe im strafgerichtlichen Verfahren sind:
a) jeder Angeklagte
b) jeder Strafverteidiger
c) die Öffentlichkeit, vertreten durch die Unionsanwaltschaft
d) eine Kammer eines Gerichtes der Gerichtsbarkeit der Union oder eines Landes
(3) Parteien im strafgerichtlichen Verfahren sind
a) die Verteidigung mit den Absatz (2) Nr. 1 und 2
b) die Anklage mit dem Absatz (2) Nr. 3



Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 14.03.2014 um 14:48:

 

Und ich weise auf Paragraf 8b der Strafprozessordnung hin. Deswegen ist der Antrag auf Einstellung des Verfahrens natürlich Unfug.

Zudem beantrage ich, dass Herr Alexander Krüger hier als Zeuge vernommen wird. Er kann sicher bezeugen, dass er selbst abgestimmt hat.


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