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Geschrieben von Anaïs Gribonne-Fritz am 30.01.2014 um 10:23:

  Aussprache 2014/7 Anfrage an die Unionsregierung (Roldem)



Die Vertreterin der Republik Roldem beantragte gemäß § 6 I GOUR eine Anfrage an die Unionsregierung. Dem Antrag wird stattgegeben, ich bitte das zuständige Regierungsmitglied, sich hier einzufinden und zu äußern.



Die Unionsregierung hat nun eine Woche Zeit, die Fragen zu beantworten. Danach sind eventuelle Nachfragen gestattet.



Geschrieben von Anaïs Gribonne-Fritz am 10.02.2014 um 12:31:

 



Ich erinnere hieran.



Geschrieben von Anaïs Gribonne-Fritz am 11.02.2014 um 17:52:

 

Meine Fragen kann dann hoffentlich der neue Justizminister beantworten?



Geschrieben von Anaïs Gribonne-Fritz am 09.03.2014 um 14:46:

 

Herr Steinhoff?



Geschrieben von Patrick van Bloemberg-Behrens am 28.03.2014 um 23:04:

 



Ich bitte die Unionsregierung dringlichst um Antwort.



Geschrieben von Annelie Gatineau am 01.06.2014 um 12:36:

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Anfrage beantworte ich im Namen der Unionsregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Unionsministerium des Innern und der Justiz hat mit der Neubesetzung der Hausspitze eine Evaluation der Arbeit der Unionsgericht begonnen. Deren Ergebnissen möchte ich an dieser Stelle nicht vorweggreifen.

Zu Frage 2: Im Amt befinden sich derzeit als hauptamtliche Unionsrichter sowie als nebenamtlicher Unionsrichter Herr Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz.

Zu Frage 3: Eine Ausnahmeerlaubnis besteht derzeit für den Richter Prof. Joshua Benjamin Bongerton für die Wahrnehmung des Amtes des Richters am Obersten Gericht von Roldem.

Zu den Fragen 4, 5 und 8 wird auf die Antwort der Frage 1 verwiesen.

Zu Frage 6: Die Unionsregierung bewertet die Landesgerichtsbarkeiten nicht.

Zu Frage 7: Am Obersten Gericht von Roldem ist ein Richter ernannt.

Zu Frage 8: Die Unionsregierung hält Organleihe oder -verschmelzung bzw. Personal- oder Realunion an den Gerichten der Länder grundsätzlich für möglich. Das mögliche Format einer solchen Regelung wäre ein Staatsvertrag zwischen den entsprechenden Ländern. Hierzu müssen die jeweiligen Landesverfassungen eine solche Möglichkeit hergeben.



Geschrieben von Anaïs Gribonne-Fritz am 01.06.2014 um 12:46:

 

Sehr geehrte Frau Unionsministerin,

vielen Dank bis hierhin. Ich habe eine Nachfrage zu Ihrer Antwort zu Frage 3: Hinsichtlich der Beschäftigung des Richters Professor Janßen besteht keine Ausnahmeerlaubnisse gemäß § 9 Abs. 3 Unionsgerichtsordnung?



Geschrieben von Annelie Gatineau am 01.06.2014 um 13:03:

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Nachfrage der Frau Premierministerin muss ich verneinen.



Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 21.06.2014 um 10:00:

 



Die Aussprache wird geschlossen.


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