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Geschrieben von Kauli am 09.01.2014 um 21:55:
Wahlbetrug?
Liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben das Problem, das der Spieler hinter Geert van Bloemberg-Behrens 2 Mal bei der Unionsparlamentswahl im November abgestimmt hat. Mit 7 Stimmen weniger hätte er keinen Sitz erlangt. Der Sitz wäre an die KDU gegangen. Wie gehen wir mit dieser Situation um? Ich würde für Selbstauflösung und Neuwahlen plädieren...
Geschrieben von Draga Markievic am 09.01.2014 um 22:17:
Das kann das Unionsparlament? Ein Gangbarer Weg, auf dem wir uns bereits befinden, wäre dieser hier:
| Zitat: |
Artikel 41 – Wahl des Unionskanzlers
(1)Der Unionskanzler wird auf Vorschlag des Unionspräsidenten vom Unionsparlament ohne Aussprache gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Parlamentes auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Unionspräsidenten zu ernennen.
(2) Erreicht der Vorgeschlagene die nötige Mehrheit der Stimmen nicht, so kann das Unionsparlament binnen sieben Tagen in einem neuen Wahlgang mit mehr als der Hälfte der Stimmen seiner Mitglieder einen Unionskanzler wählen. Der Gewählte ist vom Unionspräsidenten zu ernennen.
(3) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, findet sofort ein dritter Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Mehrheit der Stimmen Mitglieder des Unionsparlamentes auf sich, so ist er vom Unionspräsidenten zu ernennen.
(4) Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Unionspräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder Neuwahlen zum Unionsparlament auszuschreiben. |
Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 09.01.2014 um 23:29:
Ich würde doch dazu plädieren, erst einmal gemäß der Unionsverfassung den zweiten Wahlgang durchzuführen. Danach kann man weiterschauen, ob und was man tun möchte. Der Klageweg am Unionsgericht steht Ihnen natürlich sowieso offen.
Geschrieben von Helen Bont am 11.01.2014 um 02:26:
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
die Problematik, die ich sehe, ist, dass wir zwar vermuten können, zu wessen Gunsten die Stimmabgabe erfolgte, eine reine Vermutung - und wenn sie auch an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit grenzt - jedoch keine Gewissheit darstellt. Gewissheit können wir aber nicht haben, weil das Wahlgeheimnis einen jeden Bürger in Schutz nimmt. Wir sollten also in diesem Falle überlegen, ob hier nicht der strafrechtliche Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" zu beachten ist, auch wenn diese Zweifel noch so gering sein mögen.
Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 14.01.2014 um 21:29:
Herr Alterspräsident?
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