Demokratische Union (http://forum.dunion.de/index.php)
- Regierungsviertel (http://forum.dunion.de/board.php?boardid=2)
--- Unionsparlament (http://forum.dunion.de/board.php?boardid=9)
------ Archivkeller (http://forum.dunion.de/board.php?boardid=100)
------- Archiv des 38. Unionsparlaments (http://forum.dunion.de/board.php?boardid=215)
-------- Abstimmung Wahl des Unionskanzlers 09/13 (http://forum.dunion.de/thread.php?threadid=11462)
Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 19.09.2013 um 22:21:
Wahl des Unionskanzlers 09/13
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Wahl zum Unionskanzler der Demokratischen Union ist gestartet.
Wahlfrage: Wählen Sie Helen Bont zur Unionskanzlerin der Demokratischen Union?
Link:
http://www.pds-84.de/wahltool/wahllogin.php?id=934
Optionen sind Ja, Nein oder Enthaltung.
Die Abstimmung endet am 23.09.2013 um 22.30 Uhr.
Die Wahlkarten wurden an die angegeben Mailadressen verschickt.
Bei Problemen bitte ich an dieser Stelle um Meldung.
Geschrieben von Helen Bont am 20.09.2013 um 11:00:
Hat an der Abstimmung teilgenommen und setzt sich auf ihren Abgeordnetenplatz.
Geschrieben von Massimiliano Napolitani am 20.09.2013 um 12:27:
Fragt beim Präsidium nach, ob die Möglichkeit bestünde an der Wahl teilzunehmen.
Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 25.09.2013 um 19:00:
Ich beende die Wahl.
An der Wahl haben 3 von 4 Wählern teilgenommen, der Kollege Napolitani ist hier nicht mit eingeschlossen, da die Wahl vor seiner Vereidigung begonn.
Alle Stimmen waren gültig.
Frau Helen Bont erhielt dabei alle 3 Stimmen.
Da ich jedoch nicht rechtmäßig gewählter Präsident des Hauses bin, empfehle ich die Wahl erneut durchzuführen, sobald der Unionsparlamentspräsident gewählt ist.
Geschrieben von Bernardo Macaluso am 20.10.2013 um 23:11:
Dieses Verfahren ist doch sehr zweifelhaft. Entweder ist die Wahl rechtmäßig. Das schließt eine Neuwahl ohne Rechtsgrundlage aus. Oder sie ist es nicht, dann frage ich mich, warum sie überhaupt durchgeführt wurde. Haben wir jetzt eine Unionskanzlerin oder nicht?
Geschrieben von Kamler Johanssen am 21.10.2013 um 00:17:
DIe Frage ist, ob es sich bei der Durchführung der Wahl durch einen nichtgewählten Parlamentspräsidenten um eine Ordnungswidrigkeit ohne Nichtigkeitsfolge handelt. Dies ist zu bejahen, da die Unionsverfassung bezüglich der Wahl des Unionskanzlers nichts spezifisches vorschreibt.
Die Unionsverfassung zur Unionskanzlerwahl:
Artikel 41 – Wahl des Unionskanzlers
(1)Der Unionskanzler wird auf Vorschlag des Unionspräsidenten vom Unionsparlament ohne Aussprache gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Parlamentes auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Unionspräsidenten zu ernennen.
Zu beachten ist jedoch die 14-Tages-Frist:
Artikel 25 – Aufgaben des Unionsparlamentes
(3) Die Wahl des Unionskanzlers muss binnen vierzehn Tagen nach dem ersten Zusammentritt eines neuen Unionsparlamentes erfolgen.
Das Unionsparlament wurde am 18. August eröffnet und die hier vorliegende Wahl des Unionskanzlers begann am 19. September. Daher ist die verfassungsmäßige Frist des Artikels 25 Absatz 3 nicht eingehalten worden. Eine Neuwahl würde aber klarerweise auch gegen die 14-Tages-Frist verstoßen.
Daher plädiere ich für eine Gültigkeit dieser Wahl mit einer gleichzeitigen Anmerkung der Selbstkritik des Unionsparlaments, die Vorschrift des Artikels 25 drei der Unionsverfassung nicht eingehalten zu haben.
Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 21.10.2013 um 10:09:
Als ich dieses Verfahren vorgeschlagen habe, wollte ich auf Nummer sicher gehen und mit einer erneuten Wahl einen eventuellen Rechtsstreit verhindern. Ich bin damaks jedoch davon ausgegangen, dass ein erneuter Wahlgang zügig von statten gehen würde.
Ich persönliche hätte keine Probleme damit diese Wahl anzuerkennen. Letztendlich muss die Unionspräsidentin hier eine Entscheidung treffen, da sie ernennt.
Geschrieben von Draga Markievic am 21.10.2013 um 11:11:
Ich hatte gehofft, dass eine erneute Wahl durch ein ordentlich gewähltes Präsidium schnellsten vollzogen werden kann. Im Übrigen drängte sich mir der Eindruck auf, dass dieses Verfahren von allen Abgeordneten gutgehießen würde.
Aus meiner Sicht spräche nichts dagegen, die Wahl von Frau Bont anzuerkennen.
Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 22.10.2013 um 13:49:
Dann würde ich vorschlagen, dass Sie die Ernennung vornehmen. Wenn jemand dagegen etwas einzuwenden hat, steht der Klageweg offen.
Geschrieben von Draga Markievic am 22.10.2013 um 13:52:
Ich habe Herrn StS von Brinckmann gebeten, die Sache im Unionspräsidialamt noch einmal zu prüfen. Sobald ich seine Ergebnisse habe, werde ich entsprechende weitere Schritte vornehmen.
Geschrieben von Bernardo Macaluso am 30.10.2013 um 09:18:
Gibt es schon etwas Neues in dieser Sache?
Geschrieben von Draga Markievic am 01.11.2013 um 15:38:
Ich habe jetzt ohne die Prüfung durch Herrn StS von Brinckmann die Sache auf den Weg gebracht.
Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH