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Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 13.09.2013 um 19:01:
Gesetz zum Verbot von Maßnahmen zur sexuellen Umerziehung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bringe ich folgendes Gesetz ein:
Gesetz zum Verbot von Maßnahmen zur sexuellen Umerziehung
§1 Die Durchführung von Maßnahmen, die dazu genutzt werden um Personen zu einer anderen sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität als der jeweils veranlagten zu bewegen, sind verboten und stehen unter Strafe. Die Mindesstrafe bei Zuwiderhandlung liegt bei 20.000 Bramern oder 6 Monaten Haft, die Höchsstrafe liegt bei 500.000 Bramern und 3 Jahren Haft.
§2 Das Werben für Maßnahmen nach §1 ist ebenfalls verboten und steht unter Strafe. Die Mindesstrafe bei Zuwiderhandlung liegt bei 10.000 Bramern oder 3 Monaten Haft, die Höchsstrafe liegt bei 250.000 Bramern und 2 Jahren Haft.
§3 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 18.09.2013 um 13:46:
Wir kommen zur Abstimmung.
Stimmen Sie der Vorlage zu?
Stimmen Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung innerhalb von 96 Stunden.
Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 18.09.2013 um 13:47:
Ja
Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 18.09.2013 um 13:48:
Ich beende die Abstimmung, da alle Wahlberechtigten abgestimmt haben.
Das Gesetz wurde einstimmig angenommen.
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