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--- Diskussion aus: [Unionsexekution] Wahl eines Inselpräsidenten (http://forum.dunion.de/thread.php?threadid=11409)
Geschrieben von Henry Baxendale am 07.08.2013 um 12:08:
Es gibt laut Bürgerverzeichnis derzeit nur eine Unionsbürgerin auf den Westlichen Inseln... Wie sieht es das Unionskommissariat, ob Unionsangehörige antreten dürfen?
Geschrieben von Draga Markievic am 07.08.2013 um 12:59:
Wahlgesetz und Verfassung der Westlichen Inseln sprechen ganz klar von "Bürgern". Artikel 55 der Verfassung definiert in Absatz 1: "Bürgerin oder Bürger der Westlichen Inseln im Sinne dieser Verfassung ist, wer die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Union besitzt und seinen Hauptwohnsitz gemäß Eintrag im Bürgernetz auf den Westlichen Inseln hat." Auch wenn diese Definition älter als die Trennung in Unionsbürger und Unionsangehörige sein mag, sehe ich - so Leid es mir tut - keinen Spielraum für Kandidaturen von Unionsangehörigen unter der derzeitigen Gesetzeslage.
Geschrieben von Henry Baxendale am 07.08.2013 um 14:44:
Ihre Interpretation. Daran wird man sich dann aber wohl messen lassen müssen.
Geschrieben von Draga Markievic am 07.08.2013 um 17:33:
Es steht Ihnen frei, diese Interpretation auf dem Rechtsweg klären zu lassen. Bedauerlicherweise kann ich mich zu keiner anderen durchringen. Gleichwohl könnte der Inselrat eine entsprechende Änderung am Wahlgesetz vornehmen, um hier die Möglichkeiten zu erweitern.
Geschrieben von Henry Baxendale am 07.08.2013 um 18:37:
| Zitat: |
Original von Draga Markievic
Es steht Ihnen frei, diese Interpretation auf dem Rechtsweg klären zu lassen. Bedauerlicherweise kann ich mich zu keiner anderen durchringen. Gleichwohl könnte der Inselrat eine entsprechende Änderung am Wahlgesetz vornehmen, um hier die Möglichkeiten zu erweitern. |
Na, dann müsste sich auch erst einmal ein Unionsangehöriger finden, der Interesse an dem Amt hat.
Geschrieben von Alexander Steinhoff am 08.08.2013 um 08:39:
Interesse hätte ich schon, aber da ich MP in Imperia bin, weiß ich nicht, ob die WI so eine fortschrittliche Verfassung wie Imperia hat. Bei uns, darf jeder Unionsbürger kandidieren, auch wenn dieser in einem anderen Unionsland wohnt.
Aber dann wäre Imperia ohne MP und auch dort müssten wir Wahlen abhalten. Ausser dem Kaiser und mir, scheint in Imperia niemand mehr zu wohnen bzw aktiv zu sein.
Geschrieben von Draga Markievic am 08.08.2013 um 08:55:
Auch das muss ich verneinen. Das Wahlgesetz der Westlichen Inseln sagt in § 2, Abs. 1: " Wahlberechtigt ist, wer am ersten Tage der Wahl wahlberechtigte Bürgerin oder wahlberechtigter Bürger der Westlichen Inseln im Sinne der Verfassung ist. Wählbar ist, wer wahlberechtigt ist." Bürger im Sinne der Verfassung ist aber nur, "wer die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Union besitzt und seinen Hauptwohnsitz gemäß Eintrag im Bürgernetz auf den Westlichen Inseln hat."
Geschrieben von Alexander Steinhoff am 09.08.2013 um 08:53:
Da können sich so manche Länder ein Beispiel nehmen an der Verfassung des Kaiserreiches Imperia.
Da darf jeder Unionsbürger für das MP Amt kandidieren auch wenn er seinen Wohnsitz außerhalb Imperias hat.
Geschrieben von Henry Baxendale am 09.08.2013 um 13:13:
| Zitat: |
Original von Alexander Steinhoff
Da können sich so manche Länder ein Beispiel nehmen an der Verfassung des Kaiserreiches Imperia.
Da darf jeder Unionsbürger für das MP Amt kandidieren auch wenn er seinen Wohnsitz außerhalb Imperias hat. |
Ich finde es ja bemerkenswert, dass der alte Kolonialherr besser weiß, wie die alten Kolonien sich regieren sollen.
Geschrieben von Alexander Steinhoff am 10.08.2013 um 09:15:
Sie verstehen es Falsch.
In Zeiten knapper, aktiver Bürger, sollte man einiges dafür tun, damit es innerhalb der Union für Unionsbürger einfacher ist, für solche Ämter zu kandidieren.
Das ist in Imperia in der Verfassung anders geregelt. Da muss man nicht unbedingt einen Wohnsitz in Imperia haben.
Ich wußte ja nicht, das Sie es toll finden, das die WI führungslos vor sich hin dümpelt. So kann man sich das Leben auch selbst schwer machen.
Da sollten die Länder selbst aktiv werden, so lange sie noch bestehen. Die KDU möchte die Unionsländer abschaffen und die MP Posten selbst bestimmen wer oben sitzt.
Stellen SIe sich doch zur Wahl? Oder was hindert Sie?
Geschrieben von Henry Baxendale am 10.08.2013 um 11:42:
| Zitat: |
Original von Alexander Steinhoff
Sie verstehen es Falsch.
In Zeiten knapper, aktiver Bürger, sollte man einiges dafür tun, damit es innerhalb der Union für Unionsbürger einfacher ist, für solche Ämter zu kandidieren.
Das ist in Imperia in der Verfassung anders geregelt. Da muss man nicht unbedingt einen Wohnsitz in Imperia haben.
Ich wußte ja nicht, das Sie es toll finden, das die WI führungslos vor sich hin dümpelt. So kann man sich das Leben auch selbst schwer machen.
Da sollten die Länder selbst aktiv werden, so lange sie noch bestehen. Die KDU möchte die Unionsländer abschaffen und die MP Posten selbst bestimmen wer oben sitzt.
Stellen SIe sich doch zur Wahl? Oder was hindert Sie? |
Ja, Sie wissen es besser. Ich habe schon verstanden. Lassen Sie die Westlichen Inseln bitte sich selbst so regieren, wie sie wollen. Ich selbst kann leider nicht kandidieren, da die Wahlleiter nur Unionsbürger, nicht aber Unionsangehörige zulassen wird. Deswegen meine vorige Anfrage an das Unionskommissariat.
Geschrieben von Maria-Zeh Ravdez am 11.08.2013 um 22:49:
| Zitat: |
Original von Henry Baxendale
Lassen Sie die Westlichen Inseln bitte sich selbst so regieren, wie sie wollen. |
Wenn das so einfach wäre. Gerade weil die WI derzeit sich nicht selbst regieren KÖNNEN wie sie wollen, ist ja die Unionsexekution eingetreten.
Im übrigen wollte ich mich erkundigen, ob diese Paragraphenreiterei wirklich notwendig und wir tatsächlich bis zum 20. August warten müssen, bis die WI wieder ein gewähltes Oberhaupt haben? Befürchtet das Unionspräsidialamt etwa, meine Wenigkeit würde sich der Stimme enthalten oder mit Nein stimmen?
Geschrieben von Lotta-Karolina Altmann am 11.08.2013 um 23:02:
Die Unionsexekution, also die Zwangsverwaltung von Unionsländern, ist ein scharfes Schwert, dass in die Rechte der Unionsländer massiv eingreift. Nicht umsonst muss der Unionsrat zustimmen. Das Unionspräsidialamt wird sich daher strikt an die gesetzlichen Vorgaben der unter Unionsexekution stehenden Unionsländer halten, zumal diese Vorgaben ja auch unter normalen Umständen zu berücksichtigen wäre. Vielmehr ist das Unionspräsidialamt bemüht, das heikle Instrument nicht überzustrapazieren und die Beschneidung der Landesrechte so gering wie möglich zu halten. Auch um von vornherein jede Zweifel an der Recht- und Gesetzesmäßigkeit der vorgenommenen Handlungen zu zerstreuen.
Das Wahlgesetz gibt dazu vor:
§3 Wahldauer und Wahlvorbereitung
(1) Die Wahl dauert 4 Tage (96 Stunden). Der nähere Wahlzeitraum wird durch die Regierung der Westlichen Inseln in Absprache mit der Wahlleitung festgelegt.
§4 Wahlleitung
(1) Die Wahlleitung wird von der Regierung der Westlichen Inseln ernannt.
(2) Der Wahlleitung obliegen Aufsicht und Durchführung der Wahl.
(3)Vorschläge für die Wahl des Premierministers sind der Wahlleitung bis 7 Tage vor der Wahl bekannt zugeben, dies geschieht nach öffentlicher Bekanntgabe der Wahlleitung durch eine öffentliche Meldung.
Geschrieben von Henry Baxendale am 12.08.2013 um 09:21:
| Zitat: |
Original von Maria-Zeh Ravdez
| Zitat: |
Original von Henry Baxendale
Lassen Sie die Westlichen Inseln bitte sich selbst so regieren, wie sie wollen. |
Wenn das so einfach wäre. Gerade weil die WI derzeit sich nicht selbst regieren KÖNNEN wie sie wollen, ist ja die Unionsexekution eingetreten. |
Richtig, dafür gibt es die Unionsexekution. Nur wie sich der Regierungschef der ehemaligen Kolonialmacht hier einmischt, das halte ich für unerträglich.
Geschrieben von Maria-Zeh Ravdez am 12.08.2013 um 16:43:
| Zitat: |
Original von Lotta-Karolina Altmann
Das Wahlgesetz gibt dazu vor:
(...)
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Bei genau einer wahlberechtigten Person und einer einzigen Kandidatur empfinde ich das doch als ziemliche Farce. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das wenig zu tun, eher mit gesunden Menschenverstand.
Geschrieben von Lotta-Karolina Altmann am 12.08.2013 um 17:00:
| Zitat: |
Original von Lotta-Karolina Altmann
Die Unionsexekution, also die Zwangsverwaltung von Unionsländern, ist ein scharfes Schwert, dass in die Rechte der Unionsländer massiv eingreift. Nicht umsonst muss der Unionsrat zustimmen. Das Unionspräsidialamt wird sich daher strikt an die gesetzlichen Vorgaben der unter Unionsexekution stehenden Unionsländer halten, zumal diese Vorgaben ja auch unter normalen Umständen zu berücksichtigen wäre. Vielmehr ist das Unionspräsidialamt bemüht, das heikle Instrument nicht überzustrapazieren und die Beschneidung der Landesrechte so gering wie möglich zu halten. Auch um von vornherein jede Zweifel an der Recht- und Gesetzesmäßigkeit der vorgenommenen Handlungen zu zerstreuen. |
Geschrieben von Alexander Steinhoff am 13.08.2013 um 07:57:
Diskussion aus: [Unionsexekution] Wahl eines Inselpräsidenten
Herr Baxendale, Sie wollen es Falsch verstehen? Ich habe lediglich mein Interesse bekundet und gesagt, das in Zeiten weniger, aktiver Bürger, die Unionsländer sich öffnen sollten. Und keine Mauern bauen. Ich habe nie behauptet, das ich es besser weiß. Ich habe nur gesagt, wie es in einem anderen Unionsland ist.
Sie hätten ja Kandidieren können, um die Unionsexekution abwenden zu können. Jetzt, kandidiert wenigstens Frau Ravdez.
Und Kolonialmacht, ist Imperia schon lange nicht mehr. Was wäre, wenn die KDU Regierung die WI mit einem anderem Unionsland zusammen legen wollte? Treten sie dann auch energisch auf?
Jeder Staatsbürger, sollte eigentlich überall kandidieren dürfen. Ohne den Wohnsitz im Unionsland haben zu müssen.
Das die Unionsländer abgeschafft werden sollen, laut KDU, scheint ihnen besser zu gefallen. Mit
Geschrieben von Henry Baxendale am 13.08.2013 um 16:10:
RE: Diskussion aus: [Unionsexekution] Wahl eines Inselpräsidenten
| Zitat: |
Original von Alexander Steinhoff
Herr Baxendale, Sie wollen es Falsch verstehen? Ich habe lediglich mein Interesse bekundet und gesagt, das in Zeiten weniger, aktiver Bürger, die Unionsländer sich öffnen sollten. Und keine Mauern bauen. Ich habe nie behauptet, das ich es besser weiß. Ich habe nur gesagt, wie es in einem anderen Unionsland ist. |
Ich verstehe es nicht falsch, ich werbe nur um Sensibilität bei solchen „gut gemeinten“ Hinweisen. So, wie Sie gerade vorgehen, ist es nur instinktlos.
| Zitat: |
Original von Alexander Steinhoff
Sie hätten ja Kandidieren können, um die Unionsexekution abwenden zu können. Jetzt, kandidiert wenigstens Frau Ravdez. |
Ich hätte nicht kandidieren können. Das erfahren Sie auch, wenn Sie die Antwort des Unionskommissariats antizipieren würden.
| Zitat: |
Original von Alexander Steinhoff
Und Kolonialmacht, ist Imperia schon lange nicht mehr. Was wäre, wenn die KDU Regierung die WI mit einem anderem Unionsland zusammen legen wollte? Treten sie dann auch energisch auf?
[...]
Das die Unionsländer abgeschafft werden sollen, laut KDU, scheint ihnen besser zu gefallen. |
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Selbstredend treten ich gleichsam energisch auf, wenn die Selbstbestimmung der Westlichen Inseln durch die Union in Gefahr ist.
| Zitat: |
Original von Alexander Steinhoff
Jeder Staatsbürger, sollte eigentlich überall kandidieren dürfen. Ohne den Wohnsitz im Unionsland haben zu müssen. |
Genau das zu entscheiden obliegt einzig und allein den einzelnen Unionsländern. Da brauchen wir keinen dahergelaufenen Fürsten, der uns das erklärt.
Geschrieben von Fanny von Hammersmarck am 18.02.2014 um 19:05:
| Zitat: |
Original von Lotta-Karolina Altmann
Die Unionsexekution, also die Zwangsverwaltung von Unionsländern, ist ein scharfes Schwert, dass in die Rechte der Unionsländer massiv eingreift. Nicht umsonst muss der Unionsrat zustimmen. Das Unionspräsidialamt wird sich daher strikt an die gesetzlichen Vorgaben der unter Unionsexekution stehenden Unionsländer halten, zumal diese Vorgaben ja auch unter normalen Umständen zu berücksichtigen wäre. Vielmehr ist das Unionspräsidialamt bemüht, das heikle Instrument nicht überzustrapazieren und die Beschneidung der Landesrechte so gering wie möglich zu halten. Auch um von vornherein jede Zweifel an der Recht- und Gesetzesmäßigkeit der vorgenommenen Handlungen zu zerstreuen. |
Dieser Respekt vor den Gesetzen der Westlichen Inseln ist zwar ehrenwert. Aber ist er auch zweckmäßig?
Meiner Meinung nicht. Die Unionsexekution greift genau dann ein, wenn die politischen Strukturen eines Landes versagen. Und ihre Aufgabe ist es, die Funktionstüchtigkeit des betroffenen Landes so schnell wie möglich wieder herzustellen.
Was nutzen den Westlichen Inseln weitere zwei Wochen Stillstand, nur damit einem veralteten und überbürokratischen Gesetz Genüge getan wird?
Einem Gesetz, das in der konkreten Situation nichts und niemanden mehr vor irgendwas schützt? Sondern nur die Rückkehr der Normalität und Selbstverwaltung auf den Westlichen Inseln hinauszögert?
Geschrieben von Draga Markievic am 18.02.2014 um 19:12:
Ob zweckmäßig oder nicht. Die Gesetze gelten auch während der Unionsexekution fort. Es ist am Inselrat, entsprechendes Wahlgesetz zu verändern, wenn der Wunsch danach besteht. Das Unionspräsidialamt wird nicht aufgrund von "Zweckmäßigkeit" bestehende Landesgesetze brechen.
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