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Geschrieben von Pandora Friedmann am 03.04.2013 um 21:30:

  Aussprache 37/8: Erstes Änderungsgesetz zum Parteiengesetz (Bont, KDU)



Erstes Änderungsgesetz zum Parteiengesetz

§ 1
Paragraph 5 des Parteiengesetzes wird wie folgt geändert:
(1) Eine Partei gilt aus aufgelöst, wenn dies durch Beschluss der Mitglieder auf Grundlage der Satzung geschieht.
(2) Das Unionsgericht kann, auf Antrag der Unionsregierung, des Unionsparlaments oder des Unionsrates, per Beschluss die Auflösung einer Partei und deren Löschung aus dem Parteienverzeichnis anordnen, wenn die betroffene Partei die Bestimmungen dieses Gesetzes länger als 30 Tage missachtet und so die Voraussetzungen für den Parteienstatus nicht mehr vorliegen.
(3) Vor Beschlussfassung ist die betroffene Partei zu hören.
(3) Im Falle eines Verbotes gemäß der Verfassung oder der Selbstauflösung einer Partei ist eine Löschung aus dem Verzeichnis umgehend vorzunehmen.

§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.



Geschrieben von Pandora Friedmann am 07.04.2013 um 13:39:

 




Geschrieben von Helen Bont am 07.04.2013 um 16:53:

 

Vielen Dank Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die derzeit gängige Praxis, wonach eine Partei auf Beschluss des Unionsinnenministeriums gelöscht werden kann, soll durch eine Regelung abgelöst werdne, die diese Kompetenz dem Unionsgericht zuweist. Die KDU verpricht sich dadurch sowohl eine größere objetivere Bewertung der Situation durch unabhängige Richter als auch eine größere rechtsstaatliche Sicherheit für den Betroffenen, da dieser von einem Richter gehört werden muss, bevor der Löschauftrag ergeht und durchgeführt wird.



Geschrieben von Franz Sperling am 08.04.2013 um 18:39:

 

Applaus



Geschrieben von Rovan Trautmann am 09.04.2013 um 15:35:

 

Applaus


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