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Geschrieben von Franz Sperling am 18.11.2012 um 01:28:
Drittes Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes
Drittes Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes
§ 1
(1) In das Unionssteuergesetzes wird ein § 6a mit dem Titel „Einfuhrzoll“ und folgendem Wortlaut eingefügt:
„(1) Auf Waren, Dienstleistungen und Kapital, welche in das Zollgebiet eingeführt werden, wird ein Einfuhrzoll i.H.v. 25 v.H. des Wertes des Importguts erhoben.
(2) Der Wert ist durch Vorlage der Rechnung zu ermitteln. Ist dies nicht möglich, schätzt ein staatlich bestellter Prüfer das Gut.
(3) Wer über Güter nach Absatz 1 keine oder wenigstens fahrlässig fälschliche Angaben gemacht wurden, begeht eine Straftat der Steuerhinterziehung gemäß § 97b Strafgesetzbuch.
(4) Ausgenommen sind Waren, Dienstleistungen und Kapital, die per Luft oder See in das Zollgebiet des Demokratischen Union berühren, deren Bestimmungsort aber außerhalb dessen liegt und die den zugeordneten Flughafen oder Hafen nicht verlassen.“
(2) In das Unionssteuergesetzes wird ein § 6b mit dem Titel „Ermächtigung“ folgendem Wortlaut eingefügt: „Der für die Wirtschaft zuständige Unionsminister kann auf Beschluss der Unionsregierung per Rechtsverordnung Strafzölle, Kontingentierungen von Waren, Dienstleistungen und Kapital erheben. Diese können nach Herkunftsstaat aufgestellt werden.“
§ 2
Dieses Gesetz tritt am 60. Tag nach Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft. Die Sechzig-Tages-Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages seiner Verkündung.
Zur Abstimmung steht die vorliegende Gesetzesvorlage.
Bitte stimmen Sie nun mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" ab.
Die Abstimmung dauert 96 Stunden. Sie kann vorzeitig beendet werden, wenn alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben haben.
Geschrieben von Franz Sperling am 18.11.2012 um 01:28:
Ja
Geschrieben von Helen Bont am 18.11.2012 um 11:02:
Ja.
Geschrieben von Rovan Trautmann am 19.11.2012 um 14:55:
Ja
Geschrieben von Bernardo Macaluso am 24.11.2012 um 11:42:
Nein.
Geschrieben von Franz Sperling am 27.11.2012 um 21:54:
Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf mit drei Ja-Stimmen gegen einer Nein-Stimme angenommen wurde.
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